Eine Wallbox für Ihr E-Auto installieren.
Eine Wallbox für Ihr E-Auto installieren.

Schnell und bequem zu Hause laden
Warum eine Wallbox

11 bis 22 kW: ein Vielfaches schneller als an der Steckdose.

Laden im Niedertarif, Zugang per RFID-Karte. Erstattung mit Voltaback.

Ideal, wenn Sie viel fahren oder mehrere Fahrzeuge laden.
Sie möchten eine Wallbox zu Hause oder in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft installieren? Hier das Wichtigste: welche Leistung, was es kostet, die Regeln für die Installation, welche Förderung es 2026 in Ihrem Kanton gibt und wie Sie sich den Ladestrom erstatten lassen, wenn es ein Geschäftsauto ist.
Welche Leistung: 11 oder 22 kW?
In der Schweiz ist die 11-kW-Wallbox (dreiphasig) der Standard: Sie lädt die meisten Fahrzeuge über Nacht, und die meisten Hausanschlüsse sind dreiphasig. Einphasig begrenzen die Netzbetreiber die Leistung wegen der Schieflast (Werkvorschriften). 22 kW lohnen sich nur für Vielfahrer oder mehrere Fahrzeuge und brauchen die Bewilligung des Netzbetreibers. Und: Ihr Auto begrenzt oft die Ladeleistung mit Wechselstrom (viele schaffen nur 11 kW).
Was kostet eine installierte Wallbox?
Rechnen Sie mit rund CHF 2'000.– bis 4'000.– inklusive Installation, im einfachen Fall um CHF 3'000.–, je nach Leistung, Hersteller und Aufwand vor Ort (Leitungsweg, Verteilung, Lastmanagement).
Posten | Richtwert |
|---|---|
Wallbox 11 kW (dreiphasig) | CHF 700.– bis 1'500.– |
Wallbox 22 kW (dreiphasig) | CHF 900.– bis 2'000.– |
Installation durch konzessionierten Elektroinstallateur | CHF 1'000.– bis 2'500.– |
Gesamt inkl. Installation | CHF 2'000.– bis 4'000.– |
Installation: Elektroinstallateur, NIN und Meldung an den Netzbetreiber
Eine Wallbox darf nur ein konzessionierter Elektroinstallateur mit Installationsbewilligung anschliessen (Niederspannungs-Installationsverordnung NIV): Das ist die Voraussetzung für Sicherheit, Garantie und Förderung. Vor den Arbeiten reicht er beim Netzbetreiber das technische Anschlussgesuch (TAG) und die Installationsanzeige (IA) ein; gebaut wird nach der Bewilligung. Er verlegt einen eigenen Stromkreis, setzt einen Fehlerstromschutzschalter ein (Typ B oder Typ A mit 6-mA-DC-Fehlerstromerkennung in der Wallbox) und arbeitet nach der Niederspannungs-Installationsnorm NIN (SN 411000). Nach den Arbeiten erhalten Sie den Sicherheitsnachweis (SiNa) mit Mess- und Prüfprotokoll.
Vernetzte Wallbox: Steuerung und Lastmanagement
Die meisten Wallboxen lassen sich per App steuern: Laden im Niedertarif, Verbrauch im Blick, Zugang per RFID-Karte. Das dynamische Lastmanagement passt die Ladeleistung an Ihren Hausverbrauch an, damit keine Sicherung auslöst. Bei mehreren Ladepunkten oder hoher Gesamtleistung verlangen die Netzbetreiber in der Regel ein Lastmanagement, oft ist so keine Verstärkung des Hausanschlusses nötig.
Wallbox oder verstärkte Steckdose: Was passt zu Ihnen?
Es kommt auf Ihre Nutzung an:
Verstärkte Steckdose (T23/CEE) | Wallbox | |
|---|---|---|
Leistung | 3.7 kW | 11 bis 22 kW |
Reichweite pro Stunde | 20 bis 25 km | 60 bis 110 km |
Installation | Konzessionierter Elektroinstallateur | Elektroinstallateur, Anschlussgesuch und Installationsanzeige |
Kosten inkl. Installation | einige hundert Franken | CHF 2'000.– bis 4'000.– |
Ideal für | Wenig- und Normalfahrer | Vielfahrer, Fuhrpark, Mehrfamilienhaus |
Noch unsicher? Machen Sie den Test und finden Sie die passende Lösung. Und wenn Sie wenig fahren, reicht oft eine verstärkte Steckdose, die deutlich günstiger ist.
Wallbox im Stockwerkeigentum
In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Recht auf eine Ladestation. Im Stockwerkeigentum ist sie eine bauliche Massnahme (Art. 647c ff. ZGB): Als nützliche Massnahme braucht sie in der Regel die Mehrheit der Stockwerkeigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Sache vertritt (Art. 647d ZGB), sofern das Reglement nichts anderes vorsieht. Für den Auftrag zu einer Machbarkeitsstudie genügt die einfache Mehrheit. Mieterinnen und Mieter brauchen die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 260a OR).
Zwei Wege: die individuelle Installation (Ihre Wallbox, Ihre Leitung) oder eine gemeinsame Ladeinfrastruktur für die ganze Einstellhalle, mit Grundinstallation und Lastmanagement. Spezialisierte Anbieter übernehmen Machbarkeitsstudie, Abstimmung mit dem Netzbetreiber, Beschluss der Versammlung und Betrieb. Mehrere Kantone fördern genau diese Grundinstallation (siehe unten).
Welche Förderung gibt es 2026?
- Bund: Der Bund zahlt keinen Beitrag an die Wallbox. Gefördert wird kantonal oder kommunal, mit unterschiedlichen Beträgen und Bedingungen.
- Kantonale Programme: Zürich zahlt CHF 500.– pro Parkplatz (bis 15 Plätze, ab dem 16. CHF 300.–) für die Grundinstallation in Wohnbauten, Programm bis Ende 2026; ab 5 Plätzen vor Baubeginn beantragen. Luzern zahlt CHF 350.– pro Platz in Mehrfamilienhäusern, das Tessin CHF 500.– pro Ladestation (CHF 4'000.– bidirektional).
- Gemeinden und Elektrizitätswerke: Viele Gemeinden und Werke fördern zusätzlich. Die Bedingungen ändern oft: Prüfen Sie sie vor Baubeginn, für Zürich beim Kanton Zürich.
- Basel-Stadt und Genf: Unterstützung für Ladeinfrastruktur in Einstellhallen beziehungsweise für die Vorrüstung von Parkings in Mehrfamilienhäusern (Genf: ab 5 Wohnungen und 5 Plätzen, mit zentralem Lastmanagement).
Günstiger laden: Niedertarif und Smart Meter
Die meisten Netzbetreiber bieten einen Zweitarif mit Hochtarif und Niedertarif (HT/NT), typischerweise nachts und am Wochenende; Zeiten und Preise legt jeder Netzbetreiber selbst fest. Seit 2026 können Netzbetreiber zudem dynamische Netztarife für Kundinnen und Kunden mit Smart Meter anbieten. Programmieren Sie das Laden in der Wallbox-App auf die günstigen Stunden. Gut gesteuert ist Laden zu Hause deutlich günstiger als an öffentlichen Schnellladestationen.
Wie lassen Sie sich den Ladestrom für Ihr Geschäftsauto erstatten?
Wenn Sie ein Geschäftsauto zu Hause laden, zahlen Sie den Strom zunächst selbst. Ihr Arbeitgeber kann ihn als Spesen erstatten: pauschal mit höchstens CHF 60.– pro Monat (Lohnausweis Ziffer 13.2.3) oder zu den effektiven Kosten, also die geladenen kWh zu Ihrem tatsächlichen Stromtarif. Belegte Spesen sind kein Lohn: weder Einkommenssteuer noch AHV-Beiträge. Dafür braucht es eine Messung pro Fahrzeug und einen belastbaren Beleg. Genau das macht Voltaback: 100 % Software, ohne Hardware, mit Lohnausweis-konformer Dokumentation und automatischer Erstattung auf den Rappen genau. So funktioniert es für Fahrer oder für einen ganzen Firmenfuhrpark.
FAQ
Ihre Fragen zur Wallbox
Eine 11-kW-Wallbox (dreiphasig) reicht für die meisten Haushalte und lädt die meisten Fahrzeuge über Nacht. 22 kW lohnen sich nur für Vielfahrer oder mehrere Fahrzeuge und brauchen die Bewilligung des Netzbetreibers.
Selten. Mit Wechselstrom nehmen die meisten Fahrzeuge nur 11 kW auf. Eine 22-kW-Wallbox beschleunigt das Laden nur, wenn Ihr Auto UND Ihr Hausanschluss es zulassen. Prüfen Sie die AC-Ladeleistung Ihres Modells, bevor Sie überdimensionieren.
Ja. 11 und 22 kW brauchen einen dreiphasigen Anschluss, den die meisten Häuser in der Schweiz haben. Einphasig begrenzen die Netzbetreiber die Leistung wegen der Schieflast.
Ja. Eine Wallbox darf nur ein konzessionierter Elektroinstallateur anschliessen. Er reicht das technische Anschlussgesuch und die Installationsanzeige beim Netzbetreiber ein und erstellt nach den Arbeiten den Sicherheitsnachweis (SiNa); das ist auch die Voraussetzung für Garantie und Förderung.
Rechnen Sie mit rund CHF 2'000.– bis 4'000.– inklusive Installation, im einfachen Fall um CHF 3'000.–, je nach Leistung, Hersteller und Aufwand vor Ort (Leitungsweg, Verteilung, Lastmanagement).
An einer 11-kW-Wallbox rund 5 Stunden für einen durchschnittlichen Akku (50 kWh), also bequem über Nacht. Mit einphasig 3.7 kW dauert es rund 14 Stunden.
Ja, mit einem Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung: Als nützliche bauliche Massnahme braucht es in der Regel die Mehrheit der Eigentümer, die auch den grösseren Teil der Sache vertritt (Art. 647d ZGB). Ein gesetzliches Recht auf eine Ladestation gibt es nicht; als Mieterin oder Mieter brauchen Sie die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft. Für die Grundinstallation in Einstellhallen gibt es kantonale Förderprogramme.
Oft ja. Das dynamische Lastmanagement senkt die Ladeleistung vorübergehend, wenn im Haushalt viel Strom verbraucht wird. So löst keine Sicherung aus, und in vielen Fällen ist keine Verstärkung des Hausanschlusses nötig.
Ja, eine Wallbox lässt sich abbauen und neu installieren. Lassen Sie Ab- und Wiederaufbau von einem konzessionierten Elektroinstallateur erledigen; am neuen Standort braucht es wieder eine Installationsanzeige beim Netzbetreiber.
Der Bund fördert die Wallbox nicht. Mehrere Kantone (zum Beispiel Zürich, Luzern, Tessin, Genf, Basel-Stadt) und viele Gemeinden fördern Ladeinfrastruktur, vor allem in Mehrfamilienhäusern. Die Bedingungen ändern oft: Prüfen Sie sie vor Baubeginn.

