Ladepunkt-Pflicht für Firmenparkplätze in Luxemburg: was die Gebäuderichtlinie 2026 verlangt
Ladepunkte auf dem Firmenparkplatz in Luxemburg: Pflichten nach RGD 2021, Vorverkabelung, EPBD 2024/1275 ab 2027 und Dimensionierung nach Bedarf.
Aubin Aycaguer, Chief of Staff, Voltaback3. Nov. 2026

In Luxemburg muss nicht jedes Unternehmen Ladepunkte auf seinem Parkplatz installieren: Die Pflicht gilt heute für neue und wesentlich umgebaute Zweckgebäude, abhängig von der Zahl der Stellplätze. Die großherzogliche Verordnung vom 9. Juni 2021 verlangt eine Vorverkabelung für jeden vierten Stellplatz, einen Ladepunkt ab 11 Stellplätzen und drei Ladepunkte je 20 Stellplätze oberhalb von 20, dann mit intelligentem Lastmanagement.
Dieser Beitrag richtet sich an Fuhrparkleiter, Facility Manager und Finanzverantwortliche. Er erklärt, was heute gilt, was die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 ergänzt, wer zwischen Eigentümer und Mieter zahlt und wie Sie die Pflicht erfüllen, ohne den Parkplatz zu überdimensionieren. Voltaback organisiert für mehr als 200 Unternehmen das Heimladen von Dienstwagen und ergänzt so die Ladeinfrastruktur am Standort, ohne zusätzliche Hardware.
Die geltende Regel in Luxemburg
Maßgeblich ist der règlement grand-ducal modifié du 9 juin 2021 concernant la performance énergétique des bâtiments (RGD 2021), in Kraft seit dem 1. Juli 2021. Für Zweckgebäude (bâtiments fonctionnels: Büros, Handel, Gewerbe, Verwaltung, im Gegensatz zu Wohngebäuden) legt Anhang II, Kapitel 1.11, Mindestanforderungen an Ladevorrichtungen fest.
Grundsatz: Innen- und Außenstellplätze müssen so geplant und ausgestattet sein, dass später eine Ladevorrichtung nachgerüstet werden kann. Darauf aufbauend nennt die Verordnung konkrete Mindestzahlen.
Quelle: RGD vom 9. Juni 2021, Legilux und FAQ des Wirtschaftsministeriums zum RGD 2021, Zweckgebäude.
Mindestanforderungen nach Parkplatzgröße
Stellplätze | Vorrüstung (Vorverkabelung oder zwei Leerrohre) | Pflicht-Ladepunkte | Intelligentes Lastmanagement |
|---|---|---|---|
1 bis 4 | 1 Stellplatz | 0 | nein |
5 bis 10 | 25 % der Stellplätze | 0 | nein |
11 bis 20 | 25 % der Stellplätze | 1 | nein |
Mehr als 20 | 25 % der Stellplätze | 3 je 20 Stellplätze | ja |
Die Zahl der Pflicht-Ladepunkte ist auf 25 je Zweckgebäude begrenzt. Jede zusätzliche Ladestation über das Minimum hinaus zählt als vorgerüsteter Stellplatz.
Rechentabelle: wie viel für Ihren Parkplatz?
Die Mindestzahlen ergeben sich aus der Tabelle der FAQ des Wirtschaftsministeriums. Ab 21 Stellplätzen wird bei den Ladepunkten abgerundet: 3 je 20 Stellplätze entsprechen 15 % der Stellplätze, mindestens 3.
Stellplätze | Vorgerüstete Stellplätze | Pflicht-Ladepunkte | Lastmanagement |
|---|---|---|---|
8 | 2 | 0 | nein |
12 | 3 | 1 | nein |
20 | 5 | 1 | nein |
21 | 5 | 3 | ja |
30 | 7 | 4 | ja |
50 | 12 | 7 | ja |
73 | 18 | 10 | ja |
120 | 30 | 18 | ja |
195 | 48 | 25 (Obergrenze) | ja |
Der Sprung von 20 auf 21 Stellplätze ist der teuerste: Aus einem Ladepunkt werden drei, und das Lastmanagement wird Pflicht. Wer einen Neubau mit 21 bis 25 Stellplätzen plant, sollte diese Grenze bewusst prüfen.
Ladepunkt oder Ladesäule: was wird gezählt?
Gezählt werden Ladepunkte, also Anschlüsse, an denen gleichzeitig ein Fahrzeug laden kann. Eine Doppel-Ladesäule mit zwei Anschlüssen, die zwei Stellplätze gleichzeitig bedient, stellt in der Regel zwei Ladepunkte. Klären Sie mit Ihrem Planer, wie die Säulen im Energiepass-Dossier angerechnet werden, bevor Sie Hardware bestellen.
Vorverkabelung oder zwei Leerrohre: was ist gemeint?
Die Vorrüstung kann je nach Verkabelungskonzept zwei Formen haben. Entweder eine Vorverkabelung bis zum Stellplatz oder zwei Leerrohre: eines für das spätere Stromkabel zur Hauptverteilung, eines für ein Datenkabel zum Zählerschrank oder zum Lastmanagementsystem.
Zusätzlich verlangt die Verordnung eine Datenverbindung zwischen dem Abschlusspunkt des Telekommunikationsnetzes und der Hauptverteilung sowie freien Platz in den Verteilern für spätere Schutzgeräte. Die Idee: Ladepunkte sollen später ohne Stemmarbeiten nachgerüstet werden können.
Intelligentes Lastmanagement ab 21 Stellplätzen
Ab mehr als 20 Stellplätzen ist ein intelligentes Lastmanagement Pflicht. Es steuert alle Ladepunkte hinter einem Netzanschluss so, dass die gleichzeitige Leistungsaufnahme nie die vom Netzbetreiber bereitgestellte Kapazität überschreitet. Es muss mindestens so viele Ladepunkte verwalten können, wie vorgeschrieben sind.
Für das Budget ist das ein Vorteil: Sie müssen den Netzanschluss nicht für alle Ladepunkte gleichzeitig unter Volllast auslegen.
Welche Gebäude sind betroffen?
Die Anforderungen gelten für neue Zweckgebäude und, bei einer wesentlichen Änderung oder Umgestaltung, für die geänderten Gebäudeteile. Reine Erweiterungen von Zweckgebäuden fallen nicht unter die Anforderungen an Ladevorrichtungen (Artikel 9 Absatz 1).
Ein bestehendes, nicht umgebautes Bürogebäude muss nach dem RGD 2021 heute also keine Ladepunkte installieren. Genau das ändert die EU-Richtlinie von 2024.
Sonderfälle, die oft Fragen aufwerfen
- Erweiterung eines Bürogebäudes: keine Pflicht für Ladevorrichtungen nach Artikel 9 Absatz 1, auch wenn neue Stellplätze entstehen.
- Wesentlicher Umbau: Die Anforderungen gelten für die geänderten Teile. Wird die Tiefgarage umgebaut, betrifft das deren Stellplätze.
- Außen- und Innenstellplätze: Beide werden zusammengezählt.
Was die Richtlinie (EU) 2024/1275 bringt
Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verschärft die Vorgaben deutlich. Artikel 14 sieht unter anderem vor:
- Neue oder umfassend renovierte Nichtwohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen: mindestens ein Ladepunkt je 5 Stellplätze, Vorverkabelung für mindestens 50 % der Stellplätze und Leerrohre für den Rest.
- Neue oder umfassend renovierte Bürogebäude mit mehr als 5 Stellplätzen: mindestens ein Ladepunkt je 2 Stellplätze.
- Alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen, auch Bestandsgebäude, bis zum 1. Januar 2027: ein Ladepunkt je 10 Stellplätze oder Leerrohre für mindestens 50 % der Stellplätze.
- Öffentliche Gebäude: Vorverkabelung für mindestens 50 % der Stellplätze bis zum 1. Januar 2033.
Die Umsetzungsfrist lief am 29. Mai 2026 ab. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung haben wir im Amtsblatt keinen veröffentlichten luxemburgischen Text gefunden, der Artikel 14 umsetzt. Die EU-Schwellen zeigen die Richtung; verbindlich sind nur die auf Legilux veröffentlichten Texte. Prüfen Sie den Stand, bevor Sie eine Baumaßnahme starten.
Quellen: Richtlinie (EU) 2024/1275, EUR-Lex, Legislative Observatory des Europäischen Parlaments.
Rechenbeispiel: Firmensitz mit 120 Stellplätzen auf Kirchberg
Szenario | Vorrüstung | Ladepunkte |
|---|---|---|
Neubau, geltender RGD 2021 | 30 Stellplätze (25 %) | 18 (6 × 3), mit Lastmanagement |
Neues Bürogebäude, Richtlinie 2024/1275 | mindestens 60 Stellplätze vorverkabelt (50 %) | mindestens 60 (1 je 2) |
Bestandsbüro, Richtlinie, 1. Januar 2027 | oder Leerrohre für 60 Stellplätze | oder 12 (1 je 10) |
Für einen Büroneubau ist der Unterschied erheblich. Für ein Bestandsgebäude lässt die Leerrohr-Option dagegen echten Spielraum.
Die Zeitleiste auf einen Blick
Datum | Was gilt |
|---|---|
1. Juli 2021 | RGD 2021 in Kraft: Vorrüstung und Ladepunkte für neue und wesentlich umgebaute Zweckgebäude |
28. Mai 2024 | Richtlinie (EU) 2024/1275 in Kraft |
29. Mai 2026 | Ende der Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten |
1. Januar 2027 | Ziel der Richtlinie für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen |
1. Januar 2033 | Ziel der Richtlinie für die Vorverkabelung öffentlicher Gebäude |
Bis ein luxemburgischer Umsetzungstext veröffentlicht ist, bleibt der RGD 2021 die verbindliche Grundlage. Die Daten der Richtlinie zeigen aber, worauf sich Eigentümer einstellen müssen.
Eigentümer oder Mieter: wer muss installieren?
Die Anforderung knüpft an das Gebäude an und trifft denjenigen, der baut oder wesentlich umbaut, in der Praxis also den Eigentümer oder Bauträger. Viele Unternehmen auf Kirchberg, in der Cloche d'Or oder in Belval mieten ihre Büros: Sie müssen einen Neubau nicht selbst vorverkabeln, übernehmen aber, was der Vermieter vorgesehen hat.
Für Bestandsgebäude betrifft auch die Regel ab 2027 das Gebäude. Die Kostenteilung hängt vom Umsetzungstext und in der Praxis vom Mietvertrag ab. Drei sinnvolle Schritte:
- Mietvertrag prüfen: Klausel zu Umbauten, Zugang zur Hauptverteilung, verfügbare Anschlussleistung, Nutzung der Stellplätze.
- Den Vermieter nach seinem Plan für 2027 fragen, bevor Sie Ladepunkte selbst finanzieren, die er ohnehin installieren müsste.
- Schriftlich regeln: Eigentum an den Ladestationen, Wartung, Rückbau oder Übernahme bei Vertragsende.
Bestandsgebäude ab 2027: Leerrohre oder Ladepunkte?
Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen lässt die Richtlinie die Wahl: ein Ladepunkt je 10 Stellplätze oder Leerrohre für mindestens 50 % der Stellplätze. Für einen Eigentümer ist das eine echte Abwägung.
- Leerrohre sind günstiger in der Erstinvestition, verursachen keine Betriebskosten und lassen dem Mieter die Wahl der Hardware. Sie liefern aber heute keinen Ladestrom.
- Ladepunkte kosten Hardware, Anschlussleistung, Backend und Wartung, machen das Gebäude aber sofort attraktiver für Mieter mit elektrischem Fuhrpark.
Für ein Unternehmen, das mietet, ist die Frage einfacher: Ein Vermieter, der nur Leerrohre verlegt, überlässt Ihnen die Entscheidung über Ladepunkte. Dann zählt der tatsächliche Bedarf Ihrer Fahrer, nicht die Quote.
Und zu Hause: was gilt in Wohngebäuden?
Viele Fahrer, vor allem Einwohner in der Stadt, wohnen in einer Wohnanlage. Für neue Wohngebäude gelten seit 2021 eigene Pflichten zu Vorverkabelung und Lastmanagement; sie treffen Bauträger, nicht den Arbeitgeber. Quelle: Luxtoday, Ladestationen in Wohngebäuden.
In einer bestehenden Wohnanlage gibt es in Luxemburg keinen automatischen Anspruch auf einen Ladepunkt. Nach dem geänderten Gesetz vom 16. Mai 1975 über das Miteigentum gilt:
- eine individuelle Ladestation, die ein oder mehrere Miteigentümer auf eigene Kosten installieren und die das Gemeinschaftseigentum berührt: absolute Mehrheit aller Miteigentumsanteile;
- eine gemeinschaftliche, von der Gemeinschaft bezahlte Anlage oder eine Leistungserhöhung: doppelte Mehrheit;
- Wahl des Anbieters und Budget: einfache Mehrheit.
Quelle: Klima-Agence, Merkblatt Ladeinfrastruktur in Wohnanlagen. Für Fahrer, deren Versammlung ablehnt, bleibt der Ladepunkt im Büro die sinnvolle Ergänzung.
Ladepunkte installieren: der Ablauf
Immer ein zugelassener Elektriker
Jede Ladestation muss von einem zugelassenen Elektriker (électricien agréé) installiert werden; die Liste führt die Fédération du Génie Technique. Vorbereitende Arbeiten folgen den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers.
Antrag beim Netzbetreiber
Ein Antrag vor der Installation ist für jede AC- oder DC-Ladestation am Nieder- oder Mittelspannungsnetz nötig, die 7 kW oder mehr dreiphasig oder mehr als 4,6 kW einphasig leistet. Er läuft über das Portal myCreos bei Creos oder beim lokalen Netzbetreiber (Diekirch, Ettelbruck, Sudstroum). Nach den Arbeiten dokumentiert der Elektriker die Anlage in der App Smarty PRO und meldet die Fertigstellung.
Quelle: Creos, je recharge ma voiture.
Steuerbare Ladestationen und OCPP
Ab 21 Stellplätzen ist Lastmanagement Pflicht. Wählen Sie Ladestationen mit einem offenen Protokoll wie OCPP, damit Sie den Backend-Anbieter wechseln können, ohne die Hardware zu tauschen. Für die Förderung privater Ladestationen kündigt die Regelung 2026 an, dass intelligente Ladestationen ab 2027 der Norm ISO 15118-20 entsprechen müssen: ein klarer Hinweis, wohin sich der Markt entwickelt.
Den Ablauf vom Lastenheft bis zur Inbetriebnahme beschreibt unser Leitfaden Ladestationen im Unternehmen installieren, die Fördermöglichkeiten finden Sie unter Förderung für Ladestationen im Unternehmen. Die Fachbegriffe erklärt unser Beitrag Ladeinfrastruktur: Aufbau und Begriffe.
Welche Sanktionen drohen?
Im RGD 2021 und in seiner FAQ haben wir keinen eigenen Bußgeldbetrag für Ladepunkte gefunden. Die Mindestanforderungen sind Teil der Energieeffizienzberechnung, die ein Bau- oder Umbauprojekt begleitet: Ein nicht konformes Dossier führt vor allem zu Problemen bei Genehmigung und Abnahme und zu teurer Nachrüstung.
Für die künftige Pflicht 2027 bei Bestandsgebäuden hängen Kontrolle und Sanktionen vom Umsetzungstext ab. Verlassen Sie sich auf keinen Bußgeldbetrag, solange er nicht im Amtsblatt veröffentlicht ist.
Gebäudepflicht und Fuhrpark: zwei verschiedene Dinge
Die Ladepunkt-Pflicht betrifft Gebäude, nicht Fuhrparks. Für private Unternehmen gibt es in Luxemburg keine Quote, wie viele ihrer Dienstwagen elektrisch sein müssen. Vorgaben zu sauberen Fahrzeugen bei der Beschaffung betreffen öffentliche Auftraggeber.
Was die Elektrifizierung des Fuhrparks antreibt, ist vor allem der Sachbezug: 0,5 % oder 0,6 % des Listenpreises pro Monat für ein Elektroauto gegenüber 2 % für Verbrenner und Plug-in-Hybride mit Erstzulassung ab 2025. Ein Unternehmen kann also die Gebäudepflicht erfüllen, ohne einen einzigen Elektro-Dienstwagen zu haben, oder umgekehrt einen voll elektrischen Fuhrpark betreiben, ohne dass sein gemietetes Bestandsgebäude heute einen Ladepunkt braucht.
4 verbreitete Irrtümer
- „Für jeden Mitarbeiter mit E-Auto braucht es einen Ladepunkt." Falsch. Die Schwellen zählen Stellplätze des Gebäudes, nicht Mitarbeiter oder Dienstwagen.
- „Alle bestehenden Büros müssen schon ausgestattet sein." Derzeit falsch. Der RGD 2021 betrifft Neubau und wesentliche Umbauten; die Frist 2027 für Bestandsgebäude stammt aus der EU-Richtlinie und wartet auf ihre Umsetzung.
- „Der Arbeitgeber muss eine Wallbox beim Fahrer zu Hause installieren." Falsch. Kein luxemburgischer Text schreibt das vor, auch nicht für einen elektrischen Dienstwagen.
- „Ein paar Ladepunkte im Büro reichen, um die Flotte zu elektrifizieren." Selten. Ein Dienstwagen steht rund zwölf Stunden täglich beim Fahrer; dort ist Laden am einfachsten und günstigsten.
Konform in vier Schritten
- Gebäude einordnen: Neubau, wesentlicher Umbau, Erweiterung oder Bestand? Zahl der Innen- und Außenstellplätze zählen.
- Minimum berechnen: Vorrüstungen, Pflicht-Ladepunkte und Lastmanagement nach der Tabelle oben; bei Bestandsgebäuden die Frist 2027 der Richtlinie im Blick behalten.
- Rollen klären: Wer ist Bauherr, wer Mieter, wer zahlt, wem gehören die Ladepunkte? Schriftlich im Mietvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung.
- Mit dem tatsächlichen Bedarf abgleichen: Wie viele Fahrer können nicht zu Hause laden? Erst dann über Ladepunkte über dem Minimum entscheiden.
Das Wichtigste in einer Tabelle
Frage | Antwort heute (RGD 2021) | Richtung der EU-Richtlinie |
|---|---|---|
Welche Gebäude? | Neue und wesentlich umgebaute Zweckgebäude | Auch Bestand ab 20 Stellplätzen |
Vorrüstung | 25 % der Stellplätze, mindestens 1 | 50 % vorverkabelt bei Neubau, Leerrohre für den Rest |
Ladepunkte | 1 ab 11 Stellplätzen, 3 je 20 über 20 | 1 je 5 Stellplätze, bei Bürogebäuden 1 je 2 |
Obergrenze | 25 Ladepunkte je Gebäude | im Umsetzungstext abzuwarten |
Lastmanagement | Pflicht ab 21 Stellplätzen | intelligentes Laden als Standard |
Wer? | Bauherr, meist der Eigentümer | Eigentümer, Kostenteilung nach Mietvertrag |
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Bedarfsgerecht dimensionieren
Laut Arval-Barometer 2026 (300 Unternehmen in Luxemburg) nutzen oder planen 86 % das Laden am Standort, 65 % öffentliche Netze und nur 21 % das Heimladen. Gleichzeitig nennen 70 % das Laden weiterhin als Hürde. Quelle: Paperjam, Arval-Barometer 2026.
Der luxemburgische Kontext erklärt dieses Ungleichgewicht und zeigt zugleich die Lösung. Rund 49 % der Beschäftigten sind Grenzgänger aus Belgien, Deutschland oder Frankreich. Ihr Dienstwagen übernachtet jenseits der Grenze: Eine Nacht Laden zu Hause deckt eine Pendelstrecke Trier, Arlon oder Thionville bis in die Hauptstadt und zurück problemlos ab. Quelle: IGSS, Beschäftigungs-Dashboard März 2026.
Sinnvoll ist daher:
- das gesetzliche Minimum auf dem Parkplatz erfüllen (Vorrüstung, Pflicht-Ladepunkte, Lastmanagement);
- Ladepunkte im Büro für Besucher, Poolfahrzeuge und Fahrer ohne Lademöglichkeit zu Hause reservieren;
- das Heimladen der Dienstwagen organisieren und exakt erstatten.
Jeder zu viel ausgestattete Stellplatz kostet Hardware, Anschlussleistung und Backend, für eine Ladestation, die oft frei bleibt. Wie Sie jeden Fahrer bedarfsgerecht ausstatten, zeigt unsere Seite Alternative zur Wallbox für Mitarbeiter. Die Umsetzung für HR und Lohnbuchhaltung erklärt der Leitfaden Heimladen im Fuhrpark verwalten und erstatten.
Fallbeispiel: 120 Stellplätze, 60 elektrische Dienstwagen
Ein Unternehmen bezieht einen Neubau mit 120 Stellplätzen und hat 60 elektrische Dienstwagen. Muss es 60 Ladepunkte installieren?
- Pflicht nach RGD 2021: 30 vorgerüstete Stellplätze und 18 Ladepunkte mit Lastmanagement. Das ist das Minimum, unabhängig von der Zahl der Dienstwagen.
- Bedarf: Von den 60 Fahrern wohnen 30 als Grenzgänger in einem Haus mit Stellplatz, 15 als Einwohner ebenfalls; 15 haben zu Hause keine Lademöglichkeit.
- Ergebnis: Die 18 Pflicht-Ladepunkte decken die 15 Fahrer ohne Lademöglichkeit, dazu Poolfahrzeuge und Besucher. Die 45 anderen laden nachts zu Hause und werden zum tatsächlichen Preis erstattet.
Statt 60 Ladepunkte zu bauen, bleibt das Unternehmen beim gesetzlichen Minimum, und die 30 vorgerüsteten Stellplätze sichern den späteren Ausbau, falls sich das Profil der Fahrer ändert.
Heimladen zum tatsächlichen Preis erstatten
Beim Heimladen stellt sich nur eine Frage: Wie viel erstatten? In Luxemburg gibt es keinen amtlichen Pauschalsatz je kWh. Eine nachts geladene kWh kostet bei einem Zweitarif-Angebot rund 0,19 € für einen Einwohner, aber rund 0,24 € nachts bei einem belgischen Grenzgänger mit Zweitarifzähler und rund 0,32 € bei einem deutschen Grenzgänger. Ein Einheitspreis erstattet den einen zu wenig und den anderen zu viel.
Voltaback misst jede Ladung des Dienstwagens und erstattet sie zum tatsächlichen Preis aus dem Stromvertrag des Mitarbeiters, ohne Box und ohne vernetzte Wallbox. Voltaback stützt sich auf den MID-zertifizierten Zähler des Haushalts, nicht auf einen isolierten Kabelzähler. In der Praxis gilt dieser Strom im Allgemeinen als durch den pauschalen Sachbezug des Dienstwagens abgedeckt, wenn er zum gemessenen Ist-Preis erstattet wird; lassen Sie diese Behandlung von Ihrer Fiduciaire bestätigen.
- 100 % Software, mehr als 48 Automarken angebunden.
- Messung von einem unabhängigen Dritten geprüft: 1,22 % relative Abweichung.
- ISO 27001 seit dem 2. Dezember 2025, DSGVO-konform.
- Das Unternehmen erhält nie die Standortdaten der Fahrer.
- Monatlicher Export, bereit zum Import in Ihre Lohnsoftware.
Wie die Umstellung der Flotte insgesamt gelingt, lesen Sie im Beitrag Fuhrpark elektrifizieren. Für die Ladepunkte auf dem Parkplatz installiert Voltaback nicht selbst, hilft Ihnen aber, Angebote von Installateuren einzuholen: siehe Installation von Ladestationen.
Häufige Fragen zur Ladepunkt-Pflicht für Unternehmen in Luxemburg
Nicht jedes. Der RGD vom 9. Juni 2021 verlangt Ladepunkte nur bei neuen oder wesentlich umgebauten Zweckgebäuden: einen ab 11 Stellplätzen, drei je 20 Stellplätze oberhalb von 20. Bestehende, nicht umgebaute Gebäude sind derzeit nicht betroffen.
Jeder vierte Stellplatz, bei weniger als vier Stellplätzen mindestens einer. Die Vorrüstung kann eine Vorverkabelung oder zwei Leerrohre sein, eines für Strom und eines für Daten.
Sie verschärft die Schwellen. Neue Bürogebäude mit mehr als 5 Stellplätzen brauchen einen Ladepunkt je 2 Stellplätze, und alle Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen, auch Bestandsgebäude, ab dem 1. Januar 2027 einen Ladepunkt je 10 Stellplätze oder Leerrohre für 50 %, sobald die Richtlinie umgesetzt ist.
Bei einem neuen oder wesentlich umgebauten Zweckgebäude mit 50 Stellplätzen verlangt der RGD 2021 mindestens 7 Ladepunkte, 12 vorgerüstete Stellplätze und ein intelligentes Lastmanagement. Für ein bestehendes Gebäude gilt diese Zahl nicht, solange es nicht umgebaut wird.
Nicht automatisch. Die Pflicht hängt am Gebäude und trifft den Bauherrn, meist den Eigentümer. Bei Bestandsgebäuden regelt der Mietvertrag die Aufteilung: Fragen Sie den Vermieter nach seinem Plan, bevor Sie selbst investieren.
Ja, für leistungsstarke Ladestationen. Für jede Ladestation ab 7 kW dreiphasig oder über 4,6 kW einphasig ist ein vorheriger Antrag beim Netzbetreiber Pflicht, und die Installation muss ein zugelassener Elektriker ausführen.
Nein, kein luxemburgischer Text verpflichtet ihn dazu. Er kann aber das Heimladen der Dienstwagen organisieren und erstatten, was den Bedarf an Ladepunkten auf dem Parkplatz deutlich senkt.
Pflicht erfüllen, Fahrer bedarfsgerecht ausstatten
Das gesetzliche Minimum für Ihren Parkplatz ist für Neubauten klar, und die EU-Frist 2027 lässt sich schon jetzt vorbereiten. Der Rest des Ladebedarfs lässt sich dort decken, wo der Wagen ohnehin steht, zu deutlich niedrigeren Kosten. Um das Heimladen Ihrer Dienstwagen zu organisieren und zum tatsächlichen Preis zu erstatten, kontaktieren Sie das Voltaback-Team.
Empfohlene Artikel
Fuhrpark elektrifizieren in Luxemburg 2026: Anreize, Zeitplan und TCO-Hebel
Fuhrpark in Luxemburg elektrifizieren: keine Quote für Firmen, aber 0,5 % Sachbezug, Klimabonus, 30 € Kfz-Steuer, CSRD und ein Ladeplan mit Grenzgängern.
Kfz-Steuer in Luxemburg: 30 € für E-Autos und was Ihr Fuhrpark noch zahlt
Kfz-Steuer Luxemburg 2026: CO2-Formel mit Beispielen, 30 € für E-Autos, Zahlung und Erstattung, Leasing, Grenzgänger und Rechnung für 50 Dienstwagen.
TCO im Fuhrpark: was ein Elektro-Dienstwagen in Luxemburg wirklich kostet
Gesamtkosten eines Dienstwagens in Luxemburg über 4 Jahre: Elektro, Diesel und Plug-in-Hybrid pro km, mit realem kWh-Preis, Kfz-Steuer und Sachbezug.