Ladestationen auf dem Firmenparkplatz: welche Pflichten in der Schweiz 2026 wirklich gelten (MuKEn, SIA 2060, Recht auf Laden)
Keine Bundespflicht für Firmenparkplätze: MuKEn 2025, SIA-2060-Ausbaustufen, Vorgaben in BE, NE, SH, ZH, LU und das Recht auf Laden (Motion 23.3936).
Aubin Aycaguer, Chief of Staff, Voltaback3. Nov. 2026

Nein: 2026 verpflichtet kein Bundesgesetz ein Unternehmen, auf seinem bestehenden Firmenparkplatz Ladestationen zu installieren. Vorgaben kommen aus dem kantonalen Energie- und Baurecht und teilweise aus kommunalen Bau- und Zonenordnungen, und sie betreffen fast ausschliesslich Neubauten und umfassende Umbauten, meist als vorbereitete Infrastruktur statt als montierte Ladestationen.
Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage mit Quellen: Modul 12 der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2025), die Ausbaustufen des SIA-Merkblatts 2060, die bereits geltenden Regeln in Bern, Neuenburg, Schaffhausen, Zürich und Luzern, das geplante Recht auf Laden (Motion 23.3936) und die Lage von Unternehmen in gemieteten Liegenschaften. Voltaback begleitet über 200 Unternehmen bei der Ladung ihrer Elektroflotten. Unsere Erfahrung: Der wirtschaftlich stärkste Hebel liegt oft beim Laden zu Hause, nicht auf dem Firmenparkplatz.
Stand: 2. November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Bund: keine Pflicht zur Ausrüstung von Firmenparkplätzen. Vorschriften über Gebäude sind Sache der Kantone.
- MuKEn 2025 (verabschiedet am 29. August 2025): Das freiwillige Modul 12 verlangt bei neuen Nichtwohnbauten, dass mindestens 20 % der nicht für Kunden bestimmten Parkplätze betriebsbereit in Ausbaustufe C1 ausgerüstet werden. Jeder Kanton entscheidet selbst über die Übernahme.
- Kantone: Bern, Neuenburg und Schaffhausen schreiben bei Neubauten bereits Quoten vor. Zürich überlässt es seit August 2025 den Gemeinden.
- Recht auf Laden: Die Vorlage des Bundesrats, in der Vernehmlassung bis 12. Oktober 2026, betrifft nur Wohnliegenschaften.
- Für die Flotte: Die gesetzlichen Vorgaben zählen Parkplätze, nicht Fahrzeuge. Das Laden zu Hause bleibt meist die günstigste Lösung.
Gibt es in der Schweiz eine Bundespflicht für Ladestationen?
Nein. Nach dem eidgenössischen Energiegesetz (Art. 45 EnG) sind die Kantone für Vorschriften über den Energieverbrauch in Gebäuden zuständig. Der Bund setzt Ziele, finanziert Programme wie EnergieSchweiz und regelt die Fahrzeuge selbst, schreibt aber für keinen Firmenparkplatz eine Anzahl Ladepunkte vor, weder im Neubau noch im Bestand.
Für Ihren Standort können drei Ebenen massgebend sein:
- Kantonales Energierecht (Gesetz und Verordnung), das die Mustervorschriften der Energiedirektorenkonferenz (EnDK) mehr oder weniger vollständig übernimmt.
- Kantonales Planungs- und Baurecht, das die Zahl der Pflichtparkplätze und teilweise deren Ausrüstung regelt.
- Kommunale Bau- und Zonenordnung oder Parkplatzverordnung, sofern der Kanton den Gemeinden diesen Spielraum lässt.
Ein Unternehmen mit mehreren Standorten muss deshalb Standort für Standort prüfen. Dasselbe Bauprojekt löst in Bern andere Pflichten aus als in Aarau oder St. Gallen. Kosten, Ablauf und Offerten sind im Leitfaden zur Ladeinfrastruktur im Unternehmen beschrieben.
MuKEn 2025: Was verlangt das Modul «Elektromobilität»?
Die EnDK hat die MuKEn 2025 an ihrer Plenarversammlung vom 29. August 2025 verabschiedet. Sie bestehen aus einem Basismodul, das alle Kantone im Detail übernehmen sollen, und aus freiwilligen Zusatzmodulen 2 bis 14.
Die Ladeinfrastruktur ist in Modul 12 geregelt, also in einem Zusatzmodul. Art. 12.1 (Gesetzesstufe) enthält zwei Grundsätze:
- Bei Neubauten ist ein angemessener Teil der Abstellplätze für Ladeinfrastruktur vorzubereiten oder auszurüsten.
- Ist die Grundinfrastruktur vorbereitet, darf der nachträgliche Einbau einer Ladestation nicht verweigert werden, in Neu- und Bestandesbauten.
Art. 12.2 (Verordnungsstufe) konkretisiert die Ausbaustufen nach Merkblatt SIA 2060:2020:
Neubau | Vorgabe gemäss MuKEn 2025, Art. 12.2 |
|---|---|
Einfamilienhaus | Ausbaustufe «A» für alle Abstellplätze in Fahrzeugeinstellräumen |
Mehrfamilienhaus | Ausbaustufe «C1» für mindestens 60 % der Abstellplätze |
Nichtwohnbau (Büro, Gewerbe, Lager) | Mindestens 20 % der nicht für Kunden vorgesehenen Abstellplätze betriebsbereit in «C1», die übrigen in «A» |
Quelle: MuKEn 2025, Modul 12, EnDK, Übersicht MuKEn 2025.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
- Die MuKEn sind ein Modell, kein geltendes Recht. Solange Ihr Kanton Modul 12 nicht ins kantonale Recht übernommen hat, gelten die bisherigen kantonalen Bestimmungen.
- Verlangt wird vorbereitete Infrastruktur, keine Ladestationen in Betrieb. Bei 100 Mitarbeitendenparkplätzen in einem Neubau wären das 20 Plätze in Stufe C1, nicht 20 Wallboxen.
- Kundenparkplätze sind von der 20-%-Regel ausgenommen. Gezählt werden die Plätze für Mitarbeitende, Flotte und Betrieb.
SIA 2060: Was bedeuten die Ausbaustufen A, B, C1, C2 und D?
Das Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» (Ausgabe 2020, derzeit in Revision) ist die technische Referenz, auf die Kantone und Gemeinden verweisen. Es ist ein Merkblatt, keine verbindliche Norm: Verbindlich wird es erst, wenn ein Gesetz oder eine Verordnung darauf verweist.
Ausbaustufe | Bezeichnung | Was gebaut ist |
|---|---|---|
A | Pipe for power | Leerrohre und Kabeltrassen, Platzreserve im Verteiler |
B | Power to building | Zusätzlich: Anschlussleitung, die für die Ladeleistung ausgelegt ist |
C1 | Power to garage | Horizontale Zuleitung (oft Flachkabel) in der Einstellhalle, im Umkreis von 3 m jeder künftigen Ladestation |
C2 | Power to parking | Zuleitung bis zur Position jeder künftigen Ladestation |
D | Ready to charge | Ladestation montiert und ladebereit |
Quellen: Kanton Basel-Stadt, Stufen C1 und C2, Kanton Schaffhausen, Stufen B und D.
Der Unterschied zwischen C1 und C2 ist in der Praxis wichtig: Bei C1 muss für jede neue Ladestation noch ein Elektroinstallateur vom Flachkabel abzweigen, bei C2 liegt die Zuleitung bereits am Platz. Welche Komponenten eine vollständige Anlage umfasst (Schutz, Lastmanagement, Messung), erklärt unser Beitrag Ladeinfrastruktur einfach erklärt.
Welche Kantone schreiben heute schon etwas vor?
Die Lage ist uneinheitlich. Die folgenden Regeln haben wir in amtlichen Dokumenten geprüft (Stand 2. November 2026). Weitere Kantone kennen ähnliche Bestimmungen: Klären Sie vor jedem Projekt die Vorgaben bei der kantonalen Energiefachstelle und der Gemeinde ab.
Kanton Bern: Art. 56a BauV
Für Neubauten gelten im Kanton Bern die Ausbaustufen nach SIA 2060:
- Einfamilienhaus: Stufe A für 100 % der Parkplätze;
- Mehrfamilienhaus: Stufe C1 für 100 % der Parkplätze;
- Neubauten für «übrige Nutzungen» und öffentliche Parkhäuser: Stufe D für mindestens 20 % der Parkplätze (mindestens einer), Stufe A für alle übrigen.
Der Nachweis erfolgt mit dem Formular EN-LIEM. Die Dimensionierung der Anschlussleistung nach SIA 2060 ist dabei nicht bindend. Quelle: Energienachweis EN-LIEM BE, Amt für Umwelt und Energie.
Kanton Schaffhausen
- Neubauten und tiefgreifende Umbauten von Nichtwohnbauten sowie Parkhäuser ab 10 Parkplätzen: 20 % der Plätze in Stufe D;
- Wohnbauten: Stufe B (Anschlussleitung und Leerrohre);
- bestehende öffentlich zugängliche Parkhäuser und Parkplätze mit mehr als 60 Parkeinheiten: 2 % der Plätze in Stufe D bis 2030.
Quelle: Baudepartement Kanton Schaffhausen.
Kanton Neuenburg
Seit dem 1. Juli 2024 müssen alle vorgeschriebenen Parkplätze von Neubauten mindestens Stufe B erreichen. Bei Nichtwohnbauten sind mindestens 20 % in Stufe D auszurüsten (mindestens ein, höchstens dreissig Plätze). Quelle: Arrêté du Conseil d'État vom 25. März 2024.
Kanton Zürich: Kompetenz bei den Gemeinden
Zürich kennt keine kantonale Quote. Seit August 2025 können die Gemeinden aber die Ausstattung der Abstellplätze in ihrer Bau- und Zonenordnung regeln, einschliesslich einer Mindesterschliessung für Ladeinfrastruktur (§ 244 Abs. 4 PBG). Solche Vorgaben greifen nur bei Neubauten und umfassenden Sanierungen. Quelle: Kanton Zürich, Werkzeugkasten Elektromobilität.
Stadt Luzern und Basel-Stadt
- Stadt Luzern: Seit 1. August 2026 verlangt die Parkplatzverordnung bei neuen und sanierten Parkierungsanlagen für Firmenparkplätze und Parkhäuser 20 % der Plätze in Stufe C2, für Bewohnerparkplätze (mehr als fünf) alle Plätze in Stufe C1. Ladestationen selbst sind nicht vorgeschrieben. Quelle: electrive.net.
- Basel-Stadt setzt vor allem auf Förderung: 60 % der anrechenbaren Kosten, bis CHF 1'300.– pro Ladepunkt bei privaten Anlagen, Grundinstallation mindestens C1, Aktion bis Ende 2030. Quelle: Kanton Basel-Stadt, Aktion Ladeinfrastruktur.
Rechenbeispiel: neuer Firmensitz mit 80 Mitarbeitendenparkplätzen
Standort | Pflicht bei 80 Plätzen für Mitarbeitende |
|---|---|
Kanton Bern | 16 Plätze Stufe D (Ladestation montiert), 64 Plätze Stufe A |
Kanton Schaffhausen | 16 Plätze Stufe D |
Stadt Luzern | 16 Plätze Stufe C2 |
Kanton mit MuKEn 2025 unverändert übernommen | 16 Plätze C1 betriebsbereit, 64 Plätze Stufe A |
Rechnung: 20 % von 80 = 16. Selbst im strengsten Fall bleibt die Pflicht weit von einer Ladestation pro Fahrzeug entfernt. Welche Förderbeiträge es kantonal und kommunal gibt, zeigt unser Beitrag zu Förderung für Ladestationen im Unternehmen.
Recht auf Laden: Wo steht die Motion 23.3936?
Mit der Motion 23.3936 Grossen beauftragte das Parlament den Bundesrat, Mietenden und Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümern den Zugang zu einer Ladestation in ihrer Wohnliegenschaft zu sichern. Der Ständerat stimmte am 11. Juni 2025 mit 24 zu 18 Stimmen zu, gegen den Antrag des Bundesrats. Ein früherer Vorstoss (21.3371) war 2023 gescheitert. Quelle: Parlamentsdienste, 11. Juni 2025.
Am 19. Juni 2026 hat der Bundesrat eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage sieht vor:
- Eigentümer von Wohnliegenschaften können verpflichtet werden, eine Grundinstallation zu erstellen, wenn Mietende oder Stockwerkeigentümer dies verlangen.
- Die Grundinstallation umfasst die Vorverkabelung bis zum Parkplatz, ein System zur Zuordnung des Stromverbrauchs und ein Lastmanagement.
- Anspruch haben Personen mit exklusiver Nutzung eines Parkplatzes, der mit der Wohnung verbunden ist, auch Untermietende. Die Erstellung muss für den Eigentümer zumutbar sein.
- Bei Miete können die Kosten grundsätzlich auf den Parkplatzmietzins überwälzt werden. Streitigkeiten entscheiden die Zivilgerichte.
Die Vernehmlassung endete am 12. Oktober 2026. Bis zum Stand dieses Beitrags hat der Bundesrat weder einen Ergebnisbericht noch eine Botschaft veröffentlicht: Der Text kann sich noch ändern, ein Inkrafttreten ist frühestens nach der parlamentarischen Beratung möglich. Quelle: Bundesamt für Justiz, Eröffnung der Vernehmlassung, Medienmitteilung des Bundesrats.
Wie Mitarbeitende im Stockwerkeigentum heute vorgehen (Beschluss der Gemeinschaft, doppeltes Mehr nach Art. 647d ZGB), steht im Beitrag zur Ladestation im Stockwerkeigentum.
Unternehmen als Mieter: Wer entscheidet über Ladestationen?
Mietet Ihr Unternehmen die Liegenschaft, ist jede Ladestation eine Erneuerung oder Änderung der Mietsache. Art. 260a OR verlangt dafür die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Ohne andere Abmachung kann der Vermieter bei Mietende die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verlangen.
Das geplante Recht auf Laden ändert für Geschäftsmieten nichts, da es nur Wohnliegenschaften betrifft. Ihr Hebel bleibt die Verhandlung. Quelle: Obligationenrecht, Art. 260a.
Checkliste vor der ersten Offerte:
- Wer finanziert die Grundinstallation und die Ladestationen?
- Wem gehören die Anlagen bei Mietende, und muss zurückgebaut werden?
- Über welchen Zähler wird der Ladestrom erfasst und wer bezahlt ihn?
- Wer betreibt und wartet die Anlage (Backend, Störungen, Abrechnung)?
Halten Sie die Antworten in einem Nachtrag zum Mietvertrag fest.
Vier verbreitete Irrtümer
- «Die EU-Vorgaben gelten auch in der Schweiz.» Falsch. Die EU-Gebäuderichtlinie ist nicht ins Schweizer Recht übernommen. Massgebend sind kantonales und kommunales Recht.
- «Jeder Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitenden Laden anbieten.» Falsch. Keine Bestimmung verpflichtet einen Arbeitgeber, Ladestrom bereitzustellen.
- «Die MuKEn 2025 gelten bereits überall.» Falsch. Sie sind ein Modell, Modul 12 ist freiwillig, und jeder Kanton entscheidet über Übernahme und Zeitpunkt.
- «Das Recht auf Laden zwingt meinen Geschäftsvermieter zur Ausrüstung.» Falsch, nach dem Vernehmlassungsentwurf. Er betrifft nur Wohnliegenschaften.
Was bedeutet das konkret für Ihre Flotte?
Die kantonalen Regeln zählen Parkplätze, nicht Fahrzeuge. Die MuKEn halten selbst fest, dass Fahrzeuge heute mehrheitlich in Gebäuden geladen werden, also zu Hause und am Arbeitsplatz. Für Geschäftsfahrzeuge, die über Nacht beim Mitarbeitenden stehen, ist das Laden zu Hause die einfachste und meist günstigste Lösung.
Rechenbeispiel für eine Flotte mit Sitz im Kanton Bern:
- Fahrleistung: 15'000 km pro Jahr und Fahrzeug;
- Verbrauch: 18 kWh/100 km, also 2'700 kWh in der Batterie;
- mit rund 10 % Ladeverlusten: etwa 3'000 kWh am Zähler;
- Berner Median 2026 (H4, exkl. MWST): 29.3 Rp./kWh;
- Ladekosten zu Hause: 3'000 × 0.293 = rund CHF 880.– pro Fahrzeug und Jahr.
Quelle der Strompreise: ElCom, Strompreise nach Gemeinde. Die Pauschale von höchstens CHF 60.– pro Monat (CHF 720.– pro Jahr) deckt diesen Betrag nicht vollständig, die Vergütung der effektiven Kosten schon.
Um diese kWh genau zu vergüten, braucht es keine vernetzte Wallbox bei jedem Mitarbeitenden. Voltaback liest die Ladedaten direkt aus dem Fahrzeug (über 48 angebundene Marken) und rechnet mit dem effektiven Tarif des Mitarbeitenden. Voltaback stützt sich auf den MID-zertifizierten Zähler des Haushalts, nicht auf einen separaten Kabelzähler. Die Messung wurde von einer unabhängigen Stelle geprüft (relative Abweichung 1.22 %), und das Unternehmen erhält nie Standortdaten der Fahrenden (nDSG). Mehr dazu: Vergütung des Heimladens.
Am Standort lohnt sich die Planung nach Bedarf: zuerst das kantonale Minimum, dann die tatsächlichen Nutzungen (Poolfahrzeuge, Besuchende, Mitarbeitende ohne Lademöglichkeit zu Hause). Der Simulator für die passende Installation hilft bei der Wahl pro Fahrerin und Fahrer. Wenn Sie schrittweise elektrifizieren, beschreibt unser Beitrag zur Elektrifizierung der Fahrzeugflotte das Vorgehen.
Häufige Fragen zur Pflicht für Ladestationen in der Schweiz
Das hängt vom Kanton ab. Bern, Neuenburg und Schaffhausen verlangen bei neuen Nichtwohnbauten bereits 20 % ladebereite Parkplätze (Stufe D), andere Kantone nur vorbereitete Leitungen oder gar nichts. Eine Bundespflicht gibt es nicht.
Das freiwillige Modul 12 der MuKEn 2025 verlangt bei neuen Nichtwohnbauten 20 % der nicht für Kunden bestimmten Parkplätze betriebsbereit in SIA-2060-Stufe C1, die übrigen in Stufe A. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 60 % in Stufe C1. Es gilt erst, wenn ein Kanton es übernimmt.
Bei C1 («Power to garage») liegt eine Zuleitung in der Einstellhalle höchstens 3 m von jeder künftigen Ladestation entfernt. Bei C2 («Power to parking») reicht die Zuleitung bereits bis zur Position jeder Ladestation.
Noch nicht. Heute braucht es die schriftliche Zustimmung des Vermieters (Art. 260a OR). Der Bundesrat hat bis 12. Oktober 2026 eine Änderung des Energiegesetzes vernehmlasst, die Mietenden und Stockwerkeigentümern in Wohnliegenschaften einen Anspruch auf eine Grundinstallation geben würde.
Nein, der Vernehmlassungsentwurf betrifft nur Wohnliegenschaften. Für gemietete Büro- und Gewerbeflächen bleibt die Zustimmung des Vermieters nötig.
Kein Gesetz legt eine Zahl pro Fahrzeug fest, die kantonalen Regeln zählen Parkplätze. Für Fahrzeuge, die zu Hause laden, vermeidet die Vergütung der effektiven Ladekosten eine Ausrüstung des Standorts über das Minimum hinaus.
Nächste Schritte
Prüfen Sie zuerst die Vorgaben Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde, Standort für Standort. Planen Sie danach den Rest nach den tatsächlichen Nutzungen Ihrer Flotte, inklusive Laden zu Hause.
Sie verantworten eine Flotte in der Deutschschweiz? In 30 Minuten klären wir mit Ihnen das Minimum Ihrer Standorte und die effektiven Kosten des Heimladens Ihrer Mitarbeitenden: Gespräch mit Voltaback vereinbaren. Für Ladestationen am Standort zeigt die Seite Installation einer Ladestation, wie Sie Offerten von Elektroinstallateuren einholen und vergleichen.
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