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Förderung für Ladestationen im Unternehmen 2026: was Kantone und Gemeinden zahlen (und was nicht)

Förderung für Ladestationen im Unternehmen 2026: kein Bundesbeitrag, Programme in BS, TI, GE, VD und ZH, Abschreibung, MWST und Rechnung ohne Förderung.

Aubin Aycaguer, Chief of Staff, Voltaback3. Nov. 2026

Flottenverantwortliche vergleicht die Förderprogramme der Kantone für Ladestationen im Unternehmen

Für Ladestationen von Unternehmen gibt es in der Schweiz keine Förderung des Bundes: Unterstützung kommt ausschliesslich von Kantonen, Gemeinden und einzelnen Energieversorgern, und die Programme ändern sich häufig. Viele davon richten sich an Wohnbauten, nur wenige an Firmenparkplätze.

Dieser Artikel zeigt Kanton für Kanton, was im November 2026 gilt, mit Bedingungen und Links zu den amtlichen Seiten. Er erklärt die steuerliche Behandlung (Abschreibung, Vorsteuer), die Sonderfälle Gratis-Laden und Wallbox beim Mitarbeitenden, und wie die Rechnung auch ohne Förderung aufgeht. Voltaback, Software für das Heimladen von Flotten, sieht dabei bei vielen Kunden dasselbe: Der grösste Hebel liegt nicht im Förderbeitrag, sondern in der richtigen Anzahl Ladepunkte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bund: keine Beiträge an Fahrzeuge oder an Ladestationen von Unternehmen.
  • Für Unternehmen offen: vor allem Basel-Stadt (Grundinstallation) und Tessin (Ladestationen für das Personal).
  • Zürich: Das Programm über CHF 50 Mio. ist seit Oktober 2026 ausgeschöpft.
  • Fast überall: Gesuch vor Baubeginn, sonst kein Beitrag.
  • Steuern: Ladeinfrastruktur wird abgeschrieben, die MWST von 8.1 % ist als Vorsteuer abziehbar.

Warum es keine Bundesförderung gibt

Die Schweiz kennt weder eine Kaufprämie für Elektroautos noch einen Bundesbeitrag an Ladestationen von Unternehmen. Der Bund setzt auf Information und Koordination, etwa mit dem Programm LadenPunkt von EnergieSchweiz, das Leitfäden und Planungshilfen anbietet.

Seit 1. Januar 2024 sind Elektroautos zudem nicht mehr von der Automobilsteuer von 4 % befreit. Quelle: BAZG, Automobilsteuer.

Die Energiepolitik der Gebäude liegt bei den Kantonen. Deshalb finanzieren sie die Ladeinfrastruktur, meist über ihre Energieförderprogramme, mit ganz unterschiedlichen Schwerpunkten.

Förderprogramme der Kantone 2026 im Überblick

Kanton

Programm

Für Unternehmen?

Beitrag

Stand

Basel-Stadt

Aktion Ladeinfrastruktur

Ja, natürliche und juristische Personen

60 % der Kosten, max. CHF 1'300.– pro Ladepunkt (privat)

Läuft bis Ende 2030

Tessin

Incentivi mobilità elettrica

Ja, nur für Ladestationen des Personals

CHF 500.– bis 4'000.– pro Station

Offen, Kredit CHF 11 Mio.

Genf

Pré-équipement parkings

Nein, Wohnbauten ab 5 Wohnungen

CHF 250.– bis 500.– pro Platz, CHF 1'000.– pro Station

Offen

Waadt

Recharge privée

Ja, Gebäude vor 2021

50 % der Kosten ohne Ladestationen

Bedingungen 2026 nicht bestätigt

Zürich

Förderprogramm Ladeinfrastruktur

Nein, Wohnbauten

Früher CHF 500.– pro Platz

Ausgeschöpft seit Oktober 2026

Die Details folgen unten. Alle Beträge können sich ändern: Prüfen Sie den aktuellen Stand vor jedem Projekt.

Basel-Stadt: das grosszügigste Programm für Firmenparkplätze

Mit der «Aktion Ladeinfrastruktur» fördert Basel-Stadt die Grundinstallation in Parkierungsanlagen. Gesuche stellen können natürliche oder juristische Personen, also auch Unternehmen als Eigentümer.

  • Beitrag: 60 % der zugelassenen Kosten inklusive MWST.
  • Maximum pro Ladepunkt: CHF 1'300.– in privaten Anlagen, CHF 3'500.– bei öffentlich zugänglichen Anlagen, CHF 7'500.– bei Carsharing-Standorten.
  • Bedingungen: mindestens Ausbaustufe C1 nach SIA 2060, separater Zähler für den Ladestrom, Ausführung durch zertifizierte Fachleute. Die Ladestationen selbst werden nicht gefördert.
  • Dauer: Juli 2024 bis Ende 2030, Projekte abgeschlossen bis 31. Dezember 2030.

Für ein Unternehmen mit 20 Plätzen in einer privaten Einstellhalle sind das bis zu CHF 26'000.– für die Grundinstallation, wenn die Kosten hoch genug sind. Basel-Stadt fördert ausserdem über die «Aktion Wirtschaft unter Strom» den Kauf von Elektrofahrzeugen durch Unternehmen.

Quellen: Kanton Basel-Stadt, Aktion Ladeinfrastruktur, Kanton Basel-Stadt, Elektromobilität.

Tessin: Pauschalen für Ladestationen am Arbeitsplatz

Das Tessin hat einen Rahmenkredit von CHF 11 Mio. für Elektromobilität. Der Ausführungserlass vom 8. März 2023 sieht pauschale Beiträge für Ladestationen zu Hause und beim Arbeitgeber vor:

  • CHF 500.– pro einfacher oder doppelter Ladestation ohne Lastmanagement;
  • CHF 1'200.– pro Ladestation in einer Anlage mit zentralem dynamischem Lastmanagement (Ausbaustufe D nach SIA 2060);
  • CHF 4'000.– pro bidirektionaler Ladestation.

Arbeitgeber erhalten den Beitrag nur, wenn die Station für das Personal bestimmt ist. Gesuchsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz im Tessin; Mindestleistung 3.7 kW. Bei Anlagen mit Lastmanagement ist das Gesuch vor Baubeginn einzureichen, bei einzelnen Stationen spätestens 30 Tage nach der Rechnung.

Quelle: Kanton Tessin, Decreto esecutivo 8.3.2023.

Genf: nur für Wohnbauten

Genf fördert die Vorbereitung kollektiver Parkierungsanlagen von Wohnbauten mit mindestens 5 Wohnungen und einer Baubewilligung vor 2023: CHF 500.– pro Platz für die Plätze 1 bis 10, CHF 300.– für die Plätze 11 bis 30, CHF 250.– darüber, maximal 50 % der Kosten und CHF 20'000.– pro Anlage. Dazu kommen bis CHF 1'000.– pro Ladestation. Ein zentrales Lastmanagement ist Pflicht.

Für Firmenparkplätze gilt das nicht, wohl aber für Mitarbeitende, die in Genf in einem Mehrfamilienhaus wohnen. Quelle: Kanton Genf.

Waadt: Unternehmen im Programm 2025, Stand 2026 offen

Das Waadtländer Programm «Recharge privée» 2025 richtete sich an Wohnbauten und Unternehmen in Gebäuden, die vor 2021 gebaut wurden. Bedingungen: mindestens 3 Plätze auf Stufe C1 oder C2, zentrales Lastmanagement, Stromvertrag aus 100 % erneuerbarer Energie, Gesuch vor Baubeginn. Gefördert wurde die elektrische Infrastruktur, nicht die Ladestationen.

Ob das Programm 2026 mit denselben Bedingungen weiterläuft, konnten wir nicht bestätigen. Fragen Sie bei der Direction de l'énergie nach. Quelle: Kanton Waadt, Formular 2025.

Zürich: Programm ausgeschöpft

Das Zürcher Förderprogramm Ladeinfrastruktur (CHF 50 Mio., April 2023 bis Oktober 2026) ist vollständig ausgeschöpft. Neue Gesuche werden nicht mehr angenommen; offene Gesuche kommen auf eine Warteliste. Weiter läuft nur «Die Ladestation im Quartier» für politische Gemeinden (30 % der Kosten, max. CHF 3'000.– pro Parkplatz).

Das Programm galt ohnehin für Wohnbauten, nicht für Firmenparkplätze. Quelle: Kanton Zürich.

Weitere Kantone

Auch Bern, Aargau, Luzern, St. Gallen und andere Kantone führen Energieförderprogramme, in denen Ladeinfrastruktur teilweise vorkommt, oft mit Fokus auf Mehrfamilienhäuser. Beträge und Bedingungen ändern jährlich. Die kantonale Energiefachstelle gibt verbindlich Auskunft.

Gemeinden und Energieversorger

Neben den Kantonen fördern einzelne Städte über ihre Energiefonds und einige Energieversorger über eigene Angebote. Typische Formen sind Beiträge an die Grundinstallation, vergünstigte Ladelösungen oder Beratung.

Diese Angebote ändern oft und sind lokal begrenzt. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Gemeinde und Ihrem Netzbetreiber nach, etwa ewz, EKZ, CKW, BKW oder IWB, bevor Sie die Offerte unterschreiben. Prüfen Sie dabei, ob sich kommunale und kantonale Beiträge kumulieren lassen; einige Programme rechnen andere Beiträge an.

Steuern: Abschreibung und Vorsteuer

Auch ohne Förderung beteiligt sich der Fiskus indirekt an Ihrer Ladeinfrastruktur.

Abschreibung nach Merkblatt A 1995

Ladeinfrastruktur ist Anlagevermögen und wird abgeschrieben. Das ESTV-Merkblatt A 1995 nennt keine eigene Kategorie für Ladestationen. Die Einordnung hängt davon ab, ob die Anlage Teil des Gebäudes ist oder eine eigene Einrichtung:

Mögliche Kategorie

Normalsatz (degressiv, auf dem Buchwert)

Geschäftshäuser, Bürogebäude (Gebäude allein)

4 %

Fabrik- und Gewerbebauten (Gebäude allein)

8 %

Geschäftsmobiliar, Einrichtungen mit Mobiliarcharakter

25 %

Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken

30 %

Automatische Steuerungssysteme

40 %

Bei linearer Abschreibung auf dem Anschaffungswert halbieren sich die Sätze. Eine fest eingebaute Grundinstallation (Leitungen, Stromschiene) wird eher mit dem Gebäude abgeschrieben, eine Wallbox eher als Einrichtung. Klären Sie die Einordnung mit Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.

Quelle: ESTV, Merkblatt A 1995 Geschäftliche Betriebe.

Wie sich die Abschreibung der Fahrzeuge selbst auswirkt, zeigt unser Artikel zur Abschreibung von Geschäftsfahrzeugen.

MWST

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ziehen die MWST von 8.1 % auf Gerät und Installation als Vorsteuer ab, soweit die Anlage unternehmerisch genutzt wird. Auf einer Offerte von CHF 50'000.– exkl. MWST sind das CHF 4'050.–.

Zwei Sonderfälle bei den Mitarbeitenden

Gratis-Laden des privaten E-Autos am Arbeitsplatz

Für Geschäftsautos ist der Strom am Arbeitsplatz mit dem Privatanteil von 0.9 % pro Monat abgegolten. Für private E-Autos der Mitarbeitenden gibt es keine ausdrückliche Regel: Die Wegleitung zum Lohnausweis nennt in Rz 72 den Gratis-Parkplatz am Arbeitsplatz als nicht zu deklarierende Leistung, das Laden aber nicht.

Grundsätzlich ist eine solche Leistung daher als geldwerter Vorteil zu behandeln. Klären Sie die Praxis mit Ihrem Sitzkanton, bevor Sie Gratis-Laden als Benefit anbieten. Quelle: ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis 2026.

Wallbox beim Mitarbeitenden zu Hause

Bezahlt das Unternehmen eine Wallbox, die ins Eigentum des Mitarbeitenden übergeht, sehen Treuhand-Fachleute darin eine geldwerte Leistung, die auf dem Lohnausweis zu deklarieren ist. Bleibt die Wallbox Eigentum des Unternehmens und wird beim Austritt zurückgenommen, wird sie in der Praxis eher wie ein Arbeitsgerät behandelt; eine amtliche Bestätigung dazu haben wir nicht gefunden.

Quelle: aboutFLEET, Steuerliche Hindernisse.

Im Stockwerkeigentum entscheidet zudem die Gemeinschaft: Eine Ladestation gilt als nützliche bauliche Massnahme und braucht das Mehr nach Köpfen und Anteilen (Art. 647d ZGB). Für Mietende und Stockwerkeigentümer kommt Bewegung: Die Motion 23.3936 wurde im Juni 2025 angenommen, die Vernehmlassung zur Änderung des Energiegesetzes lief bis 12. Oktober 2026. Quelle: Bundesamt für Justiz.

Was eine Installation zu Hause kostet, zeigt unser Artikel zum Preis einer Ladestation zu Hause.

Ohne Förderung rechnen: wo der Business Case wirklich liegt

Für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge gilt: Rechnen Sie ohne Förderung. Selbst in Basel-Stadt deckt der Beitrag nur einen Teil der Grundinstallation, nie die Ladestationen. Und die meisten Programme richten sich an Wohnbauten.

Der Business Case beginnt deshalb mit einer einfachen Frage: Wo übernachten Ihre Fahrzeuge?

Fahrzeugprofil

Wo es lädt

Förderung 2026

Geschäftsauto, Fahrer im Einfamilienhaus

Nachts zu Hause

Keine für Unternehmen; je nach Kanton für Eigentümer

Geschäftsauto, Fahrer im Mehrfamilienhaus

Auf dem eigenen Parkplatz

GE und andere Kantone für die Grundinstallation

Pool- oder Servicefahrzeug

Auf dem Firmenareal

BS, TI, VD (2025), sonst Abschreibung und Vorsteuer

Vier von fünf E-Auto-Fahrenden in der Schweiz laden am Wohnort, nur knapp 30 % gelegentlich am Arbeitsplatz. Quelle: TCS, 04.11.2025.

Beispiel: 50 Geschäftsautos in St. Gallen

Ein Unternehmen in St. Gallen hat 50 elektrische Geschäftsautos, die nachts bei den Mitarbeitenden stehen. Es plant 25 AC-Ladepunkte am Sitz. Bei rund CHF 3'500.– pro installiertem Punkt sind das CHF 87'500.–, ohne kantonalen Beitrag.

Diese 25 Punkte ersetzen das Heimladen nicht: Die Fahrzeuge sind nachts nicht auf dem Parkplatz. Mit 3 Punkten für Pool und Besuchende sinkt die Investition auf CHF 10'500.–, eine Differenz von CHF 77'000.– allein bei der Installation, noch vor Backend und Wartung. Die vollständige Rechnung über fünf Jahre steht in unserem Artikel Ladestationen in der Firma installieren.

Das Geld fliesst besser in das Heimladen: eine passende Installation pro Fahrzeug und eine Vergütung zu effektiven Kosten. Warum dafür keine vernetzte Wallbox nötig ist, zeigt unser Vergleich zur vernetzten Ladestation für Mitarbeitende. Gibt es kantonale Vorgaben für Ihre Parkplätze, finden Sie sie im Artikel zur Pflicht für Ladestationen im Unternehmen.

Tipp: Mit dem Simulator für die Ladeinfrastruktur sehen Sie pro Fahrzeug, welche Installation zu Hause genügt.

Was Voltaback konkret ändert

Ohne Förderung muss jeder Franken für das Laden begründet sein. Voltaback installiert keine Ladestationen: Die Plattform misst das gesamte Laden Ihrer Flotte (zu Hause, am Standort, unterwegs) und vergütet das Heimladen zu effektiven Kosten, unabhängig von der Hardware der Fahrenden.

  • Keine vernetzte Hardware zu finanzieren: reine Software, mehr als 48 angebundene Automarken. Eine passende elektrische Installation zu Hause bleibt nötig, gewählt nach effektivem Bedarf.
  • Messung: Voltaback stützt sich auf den MID-zertifizierten Zähler des Haushalts, nicht auf einen separaten Kabelzähler; unabhängig geprüfte Abweichung von 1.22 %.
  • Echter Tarif: Jede kWh wird mit dem Vertrag des Mitarbeitenden bewertet (Hoch- und Niedertarif, Solarstrom, ZEV), statt mit einem Durchschnitt.
  • Datenschutz: ISO 27001 zertifiziert seit 2. Dezember 2025, nDSG-konform; das Unternehmen erhält nie die Standortdaten der Fahrenden.
  • Telematik ohne Box: Kilometer, Verbrauch, Fahrstil, Warnungen und Wartung.
  • Offerten: Für die Ladepunkte, die Sie wirklich brauchen, hilft Ihnen unser Service für Installateur-Offerten.

Mehr als 200 Unternehmen, darunter grosse europäische Konzerne, vergüten das Heimladen ihrer Fahrenden bereits mit Voltaback.

Elektrisches Geschäftsauto lädt in der Einstellhalle eines Mehrfamilienhauses

Häufige Fragen zur Förderung von Ladestationen

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