Geschäftsauto zu Hause laden: so werden Sie zum richtigen Preis entschädigt
Geschäftsauto zu Hause laden: wer den Ladestrom bezahlt, wie viel Ihnen je nach Kanton zusteht, T23-Steckdose oder Wallbox, Niedertarif nutzen.
Aubin Aycaguer, Chief of Staff, Voltaback3. Nov. 2026

Ja, Sie dürfen Ihr elektrisches Geschäftsauto zu Hause laden, und den Strom dafür muss grundsätzlich Ihr Arbeitgeber bezahlen. Der Privatanteil von 0.9 % in Ihrem Lohnausweis geht nämlich davon aus, dass das Unternehmen sämtliche Fahrzeugkosten trägt, die Energie für den Alltag eingeschlossen.
Dieser Leitfaden richtet sich an Fahrerinnen und Fahrer von Geschäftsfahrzeugen. Er erklärt, was Sie zu Hause brauchen, wie Sie im Niedertarif günstig laden, wer was bezahlt, wie viel Ihnen je nach Wohnkanton zusteht, wie Ihr Ladestrom ohne zusätzliche Installation gemessen wird (so macht es Voltaback für über 200 Unternehmen), was Ihr Arbeitgeber sieht und wie Sie das Thema bei HR ansprechen, falls Ihr Unternehmen noch nicht vergütet.
Warum Laden zu Hause die einfachste Lösung ist
Ein Geschäftsauto steht meist zwölf Stunden oder mehr pro Tag auf dem Parkplatz oder in der Einstellhalle zu Hause. Wer abends einsteckt und morgens mit voller Batterie losfährt, spart sich fast jeden Umweg zur öffentlichen Ladestation.
Es ist auch der günstigste Strom, den Ihr Fahrzeug je bezieht. Der Schweizer Median 2026 für einen Musterhaushalt liegt bei 27.7 Rp./kWh, im Kanton Zürich bei rund 25 Rp. Schnellladen an öffentlichen Stationen kostet pro kWh deutlich mehr. Jede Ladung zu Hause spart Ihrem Arbeitgeber also Geld, ein gutes Argument für eine exakte Vergütung. Quelle: ElCom, Strompreise nach Gemeinde.
Was Sie zum Laden zu Hause brauchen
Drei Varianten sind üblich, alle funktionieren mit einem Geschäftsauto.
Installation | Typische Leistung | Reichweite pro Stunde (ca.) | Für wen |
|---|---|---|---|
Haushaltssteckdose T13 mit dem Ladekabel des Fahrzeugs | ca. 2 kW | ca. 10 km | Notlösung, Plug-in-Hybride, sehr kurze Strecken |
Separate Steckdose T23 (16 A) | bis ca. 3.7 kW | ca. 20 km | Bis 150 bis 200 km pro Tag bei einer Nacht Ladezeit |
Wallbox oder dreiphasige CEE-Steckdose mit mobilem Ladegerät | 11 kW | ca. 60 km | Vielfahrende, grosse Batterien |

Die T13-Steckdose im Wohnzimmer ist nicht dafür gebaut, Nacht für Nacht stundenlang Dauerstrom zu liefern: Sie ist eine Notlösung. Für den Alltag genügt den meisten eine separat abgesicherte T23-Steckdose. Ladezeiten je nach Batterie finden Sie in unserem Beitrag zur Ladedauer eines Elektroautos.
Wer darf was installieren?
Jede neue Steckdose oder Wallbox muss ein konzessionierter Elektroinstallateur erstellen, gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Er meldet die Arbeiten mit einer Installationsanzeige beim Netzbetreiber an und übergibt danach einen Sicherheitsnachweis (SiNa). Voltaback installiert keine Ladestationen, hilft Ihnen aber, Offerten von Installateuren einzuholen.
Mieterin, Mieter oder Stockwerkeigentum
- Miete: Für Änderungen an der Mietsache brauchen Sie die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 260a OR). Ein gesetzliches «Recht auf Laden» gibt es noch nicht.
- Stockwerkeigentum (StWE): Eine Ladestation gilt in der Regel als nützliche bauliche Massnahme und braucht die Mehrheit der Stockwerkeigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Wertquoten vertritt (Art. 647d ZGB), sofern das Reglement nichts anderes vorsieht.
- Was sich ändert: Das Parlament hat im Juni 2025 die Motion 23.3936 «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum» angenommen. Der Bundesrat hat bis 12. Oktober 2026 eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt: Eigentümer von Wohnliegenschaften sollen verpflichtet werden können, die Grundinstallation zu erstellen, wenn Mietende oder Stockwerkeigentümer dies verlangen. In Kraft ist das noch nicht.
Quellen: BFE, Leitfaden Ladeinfrastruktur im Stockwerkeigentum, BFE, Leitfaden für Mietende und Parlament, Entscheid vom 11. Juni 2025. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Laden im Stockwerkeigentum.
Clever laden: Niedertarif programmieren
Die meisten Netzbetreiber bieten einen Doppeltarif an: Hochtarif (HT) tagsüber, Niedertarif (NT) nachts und oft am Wochenende. Die Zeiten legt Ihr Netzbetreiber fest (ewz, EKZ, BKW, CKW, AEW, IWB, SAK ...), zum Beispiel 22 bis 6 Uhr. Sie stehen auf Ihrer Stromrechnung.

Programmieren Sie den Ladestart in der App Ihres Fahrzeugs oder Ihrer Wallbox auf den Beginn des Niedertarifs. Morgens ist die Batterie voll, zum besten Preis, ohne dass Sie daran denken müssen. Wie gross der Unterschied zwischen HT und NT ist und worauf Sie achten sollten, erklärt unser Beitrag zum Laden im Niedertarif.
Smart Meter und neue Tarifmodelle
Bis Ende 2027 müssen die Netzbetreiber 80 % aller Messpunkte mit intelligenten Messsystemen ausrüsten (Art. 31e StromVV). Seit 2026 dürfen sie für Kundinnen und Kunden mit Smart Meter zudem dynamische Netztarife anbieten, bei denen der Preis je nach Tageszeit und Netzbelastung schwankt. Für Sie heisst das: Der günstigste Ladezeitpunkt kann sich verschieben. Eine Vergütung, die mit einem fixen Durchschnittspreis rechnet, bildet das nicht ab; eine Vergütung nach Ladezeit und effektivem Tarif schon.
Wohnen Sie in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) oder haben Sie eine eigene Photovoltaikanlage, liegt Ihr effektiver kWh-Preis oft noch tiefer. Eine faire Vergütung muss das berücksichtigen.
Wer bezahlt den Strom für Ihr Geschäftsauto?
Ihr Arbeitgeber. Die Wegleitung zum Lohnausweis ist eindeutig: Der Privatanteil von 0.9 % des Kaufpreises pro Monat gilt, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten trägt und Sie lediglich die Treibstoff- oder Energiekosten für grössere Privatfahrten an Wochenenden oder in den Ferien bezahlen (Rz 21). Der Strom für den Arbeitsweg und die normale Privatnutzung gehört damit zu den Kosten des Unternehmens.
Und wenn Sie selbst bezahlen? Ihr Privatanteil sinkt dadurch nicht. Dieselbe Wegleitung hält fest, dass die Übernahme ausschliesslich der Kosten für das Aufladen von Elektrofahrzeugen nicht genügt, um auf den Privatanteil zu verzichten (Rz 23). Ohne Vergütung zahlen Sie doppelt: den Privatanteil im Lohnausweis und den Strom auf Ihrer Rechnung. Quelle: ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis 2026.
Wie der Privatanteil berechnet wird, lesen Sie in unserem Beitrag zum Privatanteil beim elektrischen Geschäftsfahrzeug.
Wie viel Ihnen je nach Kanton zusteht
Ihr Arbeitgeber hat zwei Möglichkeiten. Er kann eine Pauschale von höchstens CHF 60.– pro Monat ausrichten, wie sie das Muster-Spesenreglement der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) vorsieht. Oder er vergütet die effektiven Kosten: die für das Fahrzeug geladenen kWh mal Ihr Tarif. Quelle: SSK, Muster-Spesenreglement 2026.
Die Rechnung für 15'000 km pro Jahr, Schritt für Schritt: 18 kWh/100 km ergeben 2'700 kWh ab Batterie, mit rund 10 % Ladeverlusten rund 3'000 kWh ab Zähler, also rund 250 kWh pro Monat.
Wohnkanton | Median 2026 (ElCom) | Effektive Kosten pro Monat | Mit der Pauschale von CHF 60.– |
|---|---|---|---|
Zug | 21.9 Rp./kWh | rund CHF 55.– | Sie erhalten CHF 5.– zu viel |
Zürich | 24.8 Rp./kWh | rund CHF 62.– | Ihnen fehlen CHF 2.– |
Luzern | 25.4 Rp./kWh | rund CHF 64.– | Ihnen fehlen CHF 4.– |
Aargau | 27.7 Rp./kWh | rund CHF 69.– | Ihnen fehlen CHF 9.– |
Bern | 29.3 Rp./kWh | rund CHF 73.– | Ihnen fehlen CHF 13.– |
St. Gallen | 29.8 Rp./kWh | rund CHF 75.– | Ihnen fehlen CHF 15.– |
Basel-Stadt | 33.2 Rp./kWh | rund CHF 83.– | Ihnen fehlen CHF 23.– |
Fahren Sie 30'000 km pro Jahr und wohnen in St. Gallen oder Bern, liegen Ihre effektiven Kosten bei rund CHF 1'750.– pro Jahr: Mit der Pauschale bezahlen Sie über CHF 1'000.– selbst. Die Medianwerte sind Durchschnitte für einen Musterhaushalt. Ihr effektiver Preis hängt von Gemeinde, Netzbetreiber und Ladezeit ab. Die ganze Rechnung erklärt unser Beitrag zu den Kosten fürs Laden des Elektroautos zu Hause.
Wie Ihr Ladestrom gemessen wird, ohne Installation
Für eine Vergütung zu effektiven Kosten muss klar sein, wie viele kWh ins Fahrzeug geflossen sind und nicht in Kochherd oder Boiler. Mit Voltaback müssen Sie nichts installieren und nichts ablesen:
- Ihr Fahrzeug ist verbunden mit der Plattform, die zu 100 % Software ist und mit über 48 Marken funktioniert. Keine Box, keine vorgeschriebene smarte Wallbox: Ihre bestehende Steckdose oder Wallbox genügt.
- Voltaback stützt sich auf den MID-zertifizierten Zähler der Wohnung oder des Hauses, nicht auf einen eigenständigen Kabelzähler. Die Messung wurde von einer unabhängigen Drittpartei geprüft, mit einer relativen Abweichung von 1.22 %.
- Ihr effektiver Tarif zählt: Hoch- oder Niedertarif je nach Ladezeit, auf Basis Ihrer Stromrechnung.
- Alles in der App: Ladevorgänge, kWh, Monatsbetrag. Ihr Arbeitgeber erhält eine lohnfertige Monatsabrechnung.
Lernen Sie die Voltaback-App für Fahrerinnen und Fahrer kennen und sehen Sie auf der Seite für Fahrerinnen und Fahrer, was sich für Sie ändert.
Ihre Privatsphäre: was Ihr Arbeitgeber sieht und was nicht
In der Schweiz darf der Arbeitgeber Daten über Sie nur bearbeiten, soweit sie Ihre Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrags nötig sind (Art. 328b OR). Das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG), in Kraft seit 1. September 2023, verschärft diese Grundsätze; Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Quelle: Art. 328b OR, Fedlex.
Was Ihr Arbeitgeber sieht | Was er nie sieht |
|---|---|
Die für das Fahrzeug geladenen kWh | Wo Sie sind und wohin Sie fahren |
Den monatlich vergüteten Betrag | Ihre Wochenendfahrten |
Den Kilometerstand des Fahrzeugs | Den übrigen Stromverbrauch Ihres Haushalts |
Mit Voltaback erhält das Unternehmen nie die Standortdaten der Fahrerinnen und Fahrer. Die Plattform ist seit dem 2. Dezember 2025 nach ISO 27001 zertifiziert.
Steuern und AHV: was sich für Sie nicht ändert
Eine Spesenvergütung ist kein Lohn. Belegte effektive Spesen oder eine zulässige Pauschale bis CHF 60.– pro Monat sind weder steuerbares Einkommen noch AHV-pflichtiger Lohn. Im Lohnausweis finden Sie die Pauschale unter Ziffer 13.2.3, effektive Spesen unter Ziffer 13.1.2, falls Ihr Arbeitgeber kein genehmigtes Spesenreglement hat.
Auch Ihr Privatanteil von 0.9 % bleibt unverändert: Er deckt die Alltagsenergie bereits ab. Heikel wird es nur bei einer Pauschale über CHF 60.– pro Monat, denn der Mehrbetrag gilt dann als Lohn. Sind Sie quellensteuerpflichtig, etwa als Grenzgänger: Genehmigte Pauschalspesen unterliegen keiner Quellensteuer.
Ihr Unternehmen vergütet noch nicht? Sprechen Sie mit HR
Viele Unternehmen haben ihr Spesenreglement schlicht noch nicht angepasst. So gehen Sie vor:
- Beziffern Sie Ihre Kosten: monatliche kWh (in der App Ihres Fahrzeugs ersichtlich) mal kWh-Preis Ihrer Stromrechnung.
- Nennen Sie die Regel: Der Privatanteil von 0.9 % setzt voraus, dass der Arbeitgeber die Energie bezahlt, und selbst bezahlen senkt ihn nicht (Wegleitung, Rz 21 und 23).
- Schlagen Sie eine Lösung vor: eine Pauschale bis CHF 60.– pro Monat oder besser eine Vergütung der gemessenen effektiven Kosten, ganz ohne Spesenabrechnung.
- Zeigen Sie den Nutzen fürs Unternehmen: Jede zu Hause geladene kWh ist günstiger als eine kWh an der öffentlichen Schnellladestation.
Leiten Sie Ihrer HR- oder Flottenverantwortlichen die Seite zur Rückvergütung des Ladestroms zu effektiven Kosten weiter oder schlagen Sie vor, Voltaback zu kontaktieren.
Häufige Fragen zum Laden des Geschäftsautos zu Hause
Ja, an einer separaten T23-Steckdose oder an einer Wallbox, die ein konzessionierter Elektroinstallateur erstellt hat. Die Haushaltssteckdose T13 ist nur eine Notlösung. Als Mieterin oder Mieter brauchen Sie die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft.
Der Arbeitgeber. Der Privatanteil von 0.9 % setzt voraus, dass er sämtliche Fahrzeugkosten trägt; Sie bezahlen grundsätzlich nur die Energie für grössere Privatfahrten an Wochenenden oder in den Ferien.
Entweder eine Pauschale von höchstens CHF 60.– pro Monat oder Ihre effektiven Kosten, also geladene kWh mal Ihr Tarif. Bei 15'000 km pro Jahr reichen die effektiven Kosten von rund CHF 55.– pro Monat in Zug bis rund CHF 83.– in Basel-Stadt.
Nein. Die Wegleitung zum Lohnausweis hält fest, dass die Übernahme der Ladekosten allein nicht genügt, um auf den Privatanteil von 0.9 % zu verzichten.
Nein, wenn sie Ihren belegten effektiven Kosten oder einer zulässigen Pauschale bis CHF 60.– pro Monat entspricht. Sie unterliegt weder der Einkommenssteuer noch der AHV. Nur eine höhere Pauschale gilt für den Mehrbetrag als Lohn.
Nein, mit Voltaback erhält das Unternehmen nie Standortdaten. Es sieht nur die für das Fahrzeug geladenen kWh, den Kilometerstand und den vergüteten Betrag.
Lassen Sie sich jede kWh vergüten
Zu Hause laden ist für Sie bequemer und für Ihr Unternehmen günstiger, sofern die Vergütung exakt ist. Sucht Ihr Arbeitgeber eine Lösung, kann er das Voltaback-Team kontaktieren.
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