Privatanteil Geschäftsfahrzeug 2026: die 0.9 %-Regel beim Elektroauto und was der Ladestrom damit zu tun hat
Privatanteil Geschäftsfahrzeug: 0.9 % pro Monat vom Kaufpreis, Lohnausweis Ziffer 2.2 und Feld F, Leasing, Ladestrom und Bordbuch erklärt.
Aubin Aycaguer, Chief of Staff, Voltaback3. Nov. 2026

Der Privatanteil eines elektrischen Geschäftsfahrzeugs wird in der Schweiz gleich berechnet wie bei einem Verbrenner: 0.9 % des Kaufpreises pro Monat, inklusive Sonderausstattung und exklusive MWST, also 10.8 % pro Jahr, mindestens CHF 150.– pro Monat. Der Betrag gehört in Ziffer 2.2 des Lohnausweises, Feld F wird angekreuzt, und er deckt den vom Arbeitgeber bezahlten Strom für die alltäglichen Fahrten bereits ab.
Dieser Beitrag richtet sich an HR- und Lohnverantwortliche, Treuhänder und Mitarbeitende. Er erklärt die Berechnung Schritt für Schritt mit den Randziffern der Wegleitung und den FAQ der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), den Sonderfall Leasing, Beiträge der Mitarbeitenden, die Auswirkung eines teureren Elektroautos, die Alternative Bordbuch und vor allem die Folgen für das Laden zu Hause. Bei diesem letzten Punkt unterstützt Voltaback über 200 Kundenunternehmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ansatz: 0.9 % pro Monat vom Kaufpreis exkl. MWST, inkl. Sonderausstattung, mindestens CHF 150.– pro Monat.
- Deklaration: Ziffer 2.2 «Privatanteil Geschäftsfahrzeug», Feld F angekreuzt (Arbeitsweg inbegriffen).
- Leasing: Barkaufpreis gemäss Leasingvertrag exkl. MWST, auch nach Übernahme zum Restwert.
- Ladestrom: Die Pauschale setzt voraus, dass der Arbeitgeber die Energie der Alltagsfahrten trägt. Wer selbst lädt und zahlt, senkt seinen Privatanteil nicht.
- Alternative: Bordbuch, wenn wenige Privatkilometer lückenlos belegt sind.
Wie wird der Privatanteil von 0.9 % berechnet?
Die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises von ESTV und SSK legt eine einheitliche Pauschale für die ganze Schweiz fest. Trägt der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Fahrzeugs und bezahlt die mitarbeitende Person nur Treibstoff oder Energie für längere private Fahrten am Wochenende oder in den Ferien, beträgt der Privatanteil 0.9 % des Kaufpreises pro Monat.
Die Berechnungsgrundlage
- Kaufpreis des Fahrzeugs inklusive sämtlicher Sonderausstattungen: Lackierung, Assistenzpakete, Anhängerkupplung, Felgen.
- Exklusive MWST: Die Mehrwertsteuer von 8.1 % wird abgezogen.
- Mindestens CHF 150.– pro Monat, relevant für Fahrzeuge unter rund CHF 16'667.–.
Laut SSK leitet sich der Jahressatz von 10.8 % aus den Betriebskosten ohne Abschreibung eines Autos der entsprechenden Preisklasse ab. Er gilt unabhängig von den tatsächlich privat gefahrenen Kilometern.
Die amtlichen Beispiele
Kaufpreis exkl. MWST | Privatanteil pro Monat | Privatanteil pro Jahr | Quelle |
|---|---|---|---|
CHF 43'000.– | CHF 387.– | CHF 4'644.– | Wegleitung Rz 21 |
CHF 50'000.– | CHF 450.– | CHF 5'400.– | SSK-FAQ 2.2.3 |
CHF 15'000.– | CHF 150.– (Minimum) | CHF 1'800.– | Berechnung gemäss Minimum |
Quellen: ESTV, Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises 2026, Rz 21 bis 23 und SSK, FAQ Lohnausweis 2026.
Was gehört auf den Lohnausweis?
Ziffer 2.2 und Feld F
Der Privatanteil wird in Ziffer 2.2 «Privatanteil Geschäftsfahrzeug» bescheinigt. Zusätzlich wird Feld F angekreuzt: «Unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort». Gemäss SSK-FAQ 2.2.1 schliesst die Pauschale von 0.9 % neben der privaten Nutzung auch den Arbeitsweg ein.
Die Folge für die mitarbeitende Person: Mit angekreuztem Feld F kann sie in der Steuererklärung keine Fahrkosten für den Arbeitsweg abziehen. Wer in Baden wohnt und in Zürich arbeitet, kann die Pendlerkilometer also nicht geltend machen.
Fahrzeuge ohne Privatanteil
Ist die private Nutzung durch fest eingebaute Vorrichtungen, etwa für den Werkzeugtransport, stark eingeschränkt, wird kein Privatanteil aufgerechnet. Das betrifft typischerweise Servicefahrzeuge und Lieferwagen von Handwerksbetrieben. Feld F wird trotzdem angekreuzt, wenn das Fahrzeug für den Arbeitsweg genutzt wird.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger
Auch für Grenzgänger, bei denen das Zollrecht des Wohnsitzstaats die Privatnutzung einschränkt, beträgt der Privatanteil 0.9 % pro Monat, weil in der Schweiz keine Einschränkung besteht. Das gilt etwa für Mitarbeitende in Basel mit Wohnsitz im Elsass oder in Südbaden. Alternativ ist ein Bordbuch möglich (SSK-FAQ 2.2.9).
Leasing, Übernahme und Beiträge der Mitarbeitenden
Leasingfahrzeuge
Beim Leasing zählt nicht die Summe der Leasingraten, sondern der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis exkl. MWST, allenfalls der im Vertrag angegebene Objektpreis. Bei einem Mietfahrzeug gilt der Marktwert zu Beginn der Miete.
Nach Vertragsende sinkt die Basis nicht: Übernimmt der Arbeitgeber das Fahrzeug zum Restwert oder schliesst er ein Anschlussleasing ab, bleibt der Wert aus dem ursprünglichen Leasingvertrag massgebend (SSK-FAQ 2.2.7). Buchhaltung, Vorsteuer und Abzugsfähigkeit der Raten behandelt unser Beitrag zum Leasing eines elektrischen Geschäftsautos.
Die mitarbeitende Person zahlt einen Teil
Bezahlt die mitarbeitende Person dem Arbeitgeber einen Beitrag für die Privatnutzung, wird nur der Teil deklariert, den der Arbeitgeber trägt. Die SSK-FAQ zeigt drei Fälle für ein Fahrzeug zu CHF 50'000.– (Privatanteil CHF 5'400.– pro Jahr):
Jährlicher Beitrag | Betrag in Ziffer 2.2 | Hinweis |
|---|---|---|
CHF 2'400.– (CHF 200.– pro Monat) | CHF 3'000.– | Differenz wird deklariert |
CHF 5'400.– | nichts | Ziffer 15: «Privatanteil wird vom Arbeitnehmer bezahlt» |
CHF 6'000.– | nichts | Die CHF 600.– können nicht als Minusbetrag abgezogen werden |
Zahlt die mitarbeitende Person hingegen Mehrausstattung über dem Budget der Car Policy direkt dem Garagisten, bleibt der gesamte Kaufpreis die Basis, weil das Fahrzeug zivilrechtlich dem Arbeitgeber gehört (SSK-FAQ F 4).
Elektro oder Verbrenner: Was ändert sich beim Privatanteil?
Der Ansatz ist für alle Antriebe gleich. Weil ein Elektroauto in der Anschaffung oft teurer ist als ein vergleichbarer Verbrenner, ist sein Privatanteil in Franken meist höher.
Rechenbeispiel Schritt für Schritt
Eine Mitarbeiterin aus Luzern wählt zwischen zwei Modellen derselben Klasse, Preise exkl. MWST inkl. Sonderausstattung:
Verbrenner | Elektro | |
|---|---|---|
Kaufpreis exkl. MWST | CHF 45'000.– | CHF 55'000.– |
Privatanteil pro Monat (0.9 %) | CHF 405.– | CHF 495.– |
Privatanteil pro Jahr | CHF 4'860.– | CHF 5'940.– |
Differenz pro Jahr | + CHF 1'080.– |
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
Der Privatanteil ist Naturallohn. Er ist steuerbar und grundsätzlich wie der Barlohn beitragspflichtig. 2026 beträgt der Arbeitnehmeranteil 5.3 % für AHV/IV/EO und 1.1 % für die ALV, zusammen 6.4 %; der Arbeitgeber zahlt gleich viel. Quelle: BSV, Beitragssätze 2026.
Für die Differenz von CHF 1'080.– pro Jahr ergibt das ungefähr:
- CHF 69.– AHV/IV/EO- und ALV-Beiträge für die Mitarbeiterin, gleich viel für den Arbeitgeber;
- rund CHF 270.– zusätzliche Einkommenssteuer bei einem Grenzsteuersatz von 25 %, je nach Gemeinde und Einkommen.
Dem stehen tiefere Energiekosten pro Kilometer gegenüber, und einige Kantone entlasten Elektrofahrzeuge bei der Motorfahrzeugsteuer, etwa Zürich mit einer Befreiung von der Verkehrsabgabe oder Bern mit einer Reduktion von 60 % in den ersten Jahren. Die vollständige Rechnung über vier Jahre zeigt unser Beitrag zu den Gesamtkosten einer Flotte, den steuerlichen Überblick der Beitrag zur Besteuerung des elektrischen Geschäftsautos.
Was der Privatanteil abdeckt: auch den Ladestrom
Dieser Punkt wird am häufigsten missverstanden und kostet Mitarbeitende am meisten.
Grundsatz: Der Arbeitgeber trägt die Energie der Alltagsfahrten
Die Pauschale von 0.9 % setzt voraus, dass der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Fahrzeugs trägt. Die mitarbeitende Person bezahlt nur Treibstoff oder Energie für längere private Fahrten am Wochenende oder in den Ferien (Rz 21). Der Strom für Arbeitsweg und gewöhnliche Privatnutzung gehört also zu den Kosten, die der Arbeitgeber normalerweise trägt. Seine Vergütung begründet keine zusätzliche Gehaltsnebenleistung.
Selbst bezahlter Ladestrom senkt den Privatanteil nicht
Die Wegleitung kennt eine Ausnahme: Trägt die mitarbeitende Person einen erheblichen Teil der Kosten, etwa Unterhalt, Versicherung, Treibstoff und Reparaturen, wird in Ziffer 2.2 nichts eingetragen und in Ziffer 15 vermerkt, dass der Privatanteil im Veranlagungsverfahren abzuklären ist. Ausdrücklich gilt aber: Die Übernahme ausschliesslich der Kosten für das Aufladen von Elektrofahrzeugen genügt nicht. Quelle: ESTV, Wegleitung Lohnausweis 2026.
Wer zu Hause auf eigene Kosten lädt, bezahlt also doppelt: Steuern und Beiträge auf den vollen Privatanteil und die eigene Stromrechnung.
Wie viel das ausmacht
Bei 15'000 km pro Jahr und 18 kWh pro 100 km nimmt die Batterie rund 2'700 kWh auf, am Zähler sind es mit den Ladeverlusten rund 3'000 kWh. Mit den kantonalen Medianpreisen 2026 der ElCom für einen typischen Haushalt:
Kanton | Medianpreis 2026 | Ladekosten pro Jahr |
|---|---|---|
Zürich | 24.8 Rp./kWh | rund CHF 744.– |
Luzern | 25.4 Rp./kWh | rund CHF 762.– |
Aargau | 27.7 Rp./kWh | rund CHF 831.– |
Bern | 29.3 Rp./kWh | rund CHF 879.– |
St. Gallen | 29.8 Rp./kWh | rund CHF 894.– |
Basel-Stadt | 33.2 Rp./kWh | rund CHF 996.– |
Der tatsächliche Preis hängt von Gemeinde und Vertrag ab: Niedertarif in der Nacht, Solarstrom, Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV). Quelle: ElCom, Strompreise.
Pauschale oder effektive Kosten
Der Arbeitgeber kann diesen Strom auf zwei Arten vergüten: mit der Pauschale des SSK-Musterreglements von höchstens CHF 60.– pro Monat, deklariert in Ziffer 13.2.3 als «Stromvergütung E-Fahrzeug», oder nach effektiven Kosten, also gemessene kWh mal tatsächlicher Tarif. In Bern, St. Gallen und Basel-Stadt liegen die Kosten unseres Beispiels bereits über den CHF 720.– pro Jahr der Pauschale. Beide Methoden im Detail: unser Beitrag zur Vergütung des Heimladens in der Schweiz.
Voltaback misst jeden Ladevorgang und wendet den tatsächlichen Tarif der mitarbeitenden Person an. Voltaback stützt sich auf den MID-zertifizierten Zähler der Wohnung, nicht auf einen eigenständigen Kabelzähler, und das Unternehmen erhält nie Standortdaten der Fahrerinnen und Fahrer. Die Beträge kommen monatlich als Export, bereit für den Import in Ihre Lohnsoftware: Vergütung des Heimladens.
Vom Arbeitgeber bezahlte Wallbox
Eine vom Arbeitgeber bezahlte Wallbox, die ins Eigentum der mitarbeitenden Person übergeht, wird in der Praxis als geldwerte Leistung behandelt und ist zusätzlich zum Privatanteil zu deklarieren. Bleibt sie Eigentum des Arbeitgebers und wird beim Austritt zurückgegeben, liegt die Behandlung als Arbeitsgerät nahe; eine amtliche Bestätigung gibt es bisher nicht. Lassen Sie Ihre Lösung von der kantonalen Steuerverwaltung Ihres Sitzkantons bestätigen.
Die Alternative: das Bordbuch
Statt der Pauschale kann der Arbeitgeber die effektive Privatnutzung bescheinigen, wenn ein Bordbuch geführt wird. Dann werden die privat gefahrenen Kilometer, Arbeitsweg inbegriffen, mit dem Kilometeransatz von 75 Rappen multipliziert. Amtliches Beispiel: 8'500 Privatkilometer × CHF 0.75 = CHF 6'375.–.
Die SSK-FAQ 2.2.8 stellt strenge Anforderungen:
- täglich, vollständig und lückenlos geführt;
- feste Form, keine Loseblattsammlung;
- beim elektronischen Bordbuch müssen nachträgliche Änderungen dokumentiert werden;
- pro Fahrt: Datum, besuchte Person oder Firma mit Ort, gefahrene Kilometer.
Gemäss SSK-FAQ entfällt bei der effektiven Methode das Kreuz in Feld F. Das Bordbuch lohnt sich bei einem teuren Fahrzeug mit vielen Geschäftskilometern und kurzem Arbeitsweg. Wann es die Pauschale schlägt und wie man es ohne Handarbeit führt, erklärt unser Beitrag zum Bordbuch für Geschäftsfahrzeuge.
Checkliste für HR und Lohnbuchhaltung
- Basis: Kaufpreis exkl. MWST inkl. Sonderausstattung, oder Barkaufpreis aus dem Leasingvertrag.
- Methode: Pauschale 0.9 % oder korrektes Bordbuch, festgelegt für das Jahr.
- Beiträge: Zahlungen der mitarbeitenden Person für die Privatnutzung abziehen.
- Lohnausweis: Ziffer 2.2, Feld F je nach Methode, Bemerkungen in Ziffer 15 wenn nötig.
- Ladestrom: Vergütung des Heimladens im Spesenreglement regeln.
- Wallbox: Eigentum vor der Bezahlung festlegen.
- Kommunikation: Mitarbeitenden erklären, was der Privatanteil abdeckt, damit niemand den Strom selbst bezahlt.
Weitere Themen rund um elektrische Geschäftsfahrzeuge für Ihr Team finden Sie auf unserer Seite für HR-Verantwortliche.
Häufige Fragen zum Privatanteil Geschäftsfahrzeug
Der Privatanteil beträgt 0.9 % des Kaufpreises pro Monat, inklusive Sonderausstattung und exklusive MWST, mindestens CHF 150.– pro Monat. Für ein Fahrzeug zu CHF 50'000.– sind das CHF 450.– pro Monat oder CHF 5'400.– pro Jahr.
In Ziffer 2.2 «Privatanteil Geschäftsfahrzeug». Bei der Pauschale von 0.9 % wird zusätzlich Feld F angekreuzt, weil der Arbeitsweg in der Pauschale enthalten ist.
Feld F bescheinigt die unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort. Die mitarbeitende Person kann dann in der Steuererklärung keine Fahrkosten für den Arbeitsweg abziehen.
Nein, der Ansatz von 0.9 % pro Monat gilt für alle Antriebsarten. Weil Elektroautos in der Anschaffung oft teurer sind, ist ihr Privatanteil in Franken meist höher.
Massgebend ist der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis exkl. MWST. Auch nach einer Übernahme zum Restwert oder bei einem Anschlussleasing bleibt der Wert aus dem ursprünglichen Vertrag die Basis.
Ja. Die Pauschale von 0.9 % setzt voraus, dass der Arbeitgeber alle Kosten trägt, auch die Energie, ausser für längere Privatfahrten. Die Vergütung des Heimladens ist deshalb keine zusätzliche Leistung, und selbst bezahlter Strom senkt den Privatanteil nicht.
Ein korrekter Privatanteil und ein vergüteter Ladestrom
Der Privatanteil von 0.9 % ist einfach zu berechnen, beruht aber auf einer Annahme, die viele Unternehmen übersehen: Der Arbeitgeber bezahlt die Energie. Beim Elektroauto heisst das, den Ladestrom zu Hause korrekt und ohne Papierkram zu vergüten.
Wenn Sie diese Vergütung in Ihrem Unternehmen einführen möchten, kontaktieren Sie das Voltaback-Team.
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