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Motorfahrzeugsteuer und Automobilsteuer fürs Elektroauto: was eine Firmenflotte 2026 in jedem Kanton zahlt

Automobilsteuer 4 % seit 2024, Verkehrsabgabe ZH, BE, SG, AG, LU, BS im Vergleich: was eine Elektroflotte 2026 zahlt, mit Beispiel für 20 Fahrzeuge.

Aubin Aycaguer, Chief of Staff, Voltaback3. Nov. 2026

In der Schweiz eingelöstes elektrisches Geschäftsauto, das Automobilsteuer und kantonale Motorfahrzeugsteuer zahlt

Ein elektrisches Geschäftsauto zahlt in der Schweiz zwei unterschiedliche Steuern: die Automobilsteuer des Bundes von 4 %, die einmalig bei der Einfuhr erhoben wird und seit dem 1. Januar 2024 auch für Elektroautos gilt, und die jährliche kantonale Motorfahrzeugsteuer (je nach Kanton Verkehrsabgabe oder Strassenverkehrssteuer), deren Höhe ganz vom Standortkanton abhängt. Für dasselbe Elektro-SUV reicht die Jahressteuer von 0 Franken in Zürich bis über 900 Franken in Freiburg.

Dieser Beitrag richtet sich an Flottenverantwortliche und CFOs. Er erklärt beide Steuern, vergleicht die Kantone mit Quellen, rechnet eine Flotte von 20 Fahrzeugen durch und zeigt den Stand der geplanten Bundesabgabe auf Elektrofahrzeuge. Und er zeigt, dass die eigentliche Kostenvariable einer Elektroflotte nicht die Steuer ist, sondern die Energie, die Voltaback für über 200 Kundenunternehmen effektiv misst und vergütet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Automobilsteuer: 4 % des Fahrzeugwerts, einmalig, im Kaufpreis enthalten. Elektroautos sind seit 2024 nicht mehr befreit.
  • Kantonale Motorfahrzeugsteuer: 26 Systeme, berechnet nach Gewicht, Leistung, CO2 oder Energieetikette.
  • Zürich befreit reine Elektroautos weiterhin; St. Gallen besteuert sie seit 2026; Bern besteuert nach Gesamtgewicht mit Bonus für effiziente Fahrzeuge.
  • Bundesabgabe auf Elektrofahrzeuge: in Diskussion, nichts entschieden.
  • Autobahnvignette: CHF 40.–, eine dritte, separate Abgabe.

Drei Abgaben, die man nicht verwechseln sollte

Abgabe

Erhoben von

Wann

Grundlage

Automobilsteuer

Bund (BAZG)

Einmalig bei der Einfuhr

4 % des Werts

Motorfahrzeugsteuer / Verkehrsabgabe

Standortkanton

Jährlich

Gewicht, Leistung, CO2 je nach Kanton

Autobahnvignette

Bund

Pro Kalenderjahr

Pauschal CHF 40.–

Die Automobilsteuer sehen Flottenverantwortliche kaum: Der Importeur bezahlt sie, und sie steckt im Listenpreis. Die kantonale Steuer hingegen wird jedes Jahr der Halterin oder dem Halter in Rechnung gestellt und belastet das Betriebsbudget.

Automobilsteuer von 4 %: Ende der Befreiung für Elektroautos 2024

Der Bund erhebt auf Personenwagen sowie auf Kleinbussen und Lieferwagen bis 1'600 kg eine Automobilsteuer von einheitlich 4 % des Fahrzeugwerts. Fast der ganze Ertrag stammt aus Importen. Quelle: BAZG, Automobilsteuer.

Elektroautos waren seit Einführung der Steuer 1997 befreit. Der Bundesrat hob diese Befreiung per 1. Januar 2024 mit einer Änderung der Automobilsteuerverordnung (AStV) auf. Der Grund war finanzpolitisch: Der Steuerausfall betrug 2022 rund CHF 78 Millionen und hätte sich bis 2030 auf 2.1 bis knapp 3 Milliarden kumuliert, zulasten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Quelle: EFD, Erläuterungen vom 8. November 2023.

Rechenbeispiel: Bei einem steuerbaren Fahrzeugwert von CHF 50'000.– beträgt die Automobilsteuer CHF 2'000.–. Sie ist Teil des Kaufpreises und damit der Abschreibungsbasis. Wie diese Basis abgeschrieben wird, zeigen wir im Beitrag zur Besteuerung von Elektro-Geschäftsautos.

Kantonale Motorfahrzeugsteuer: 26 Kantone, 26 Systeme

Jeder Kanton legt seine jährliche Motorfahrzeugsteuer selbst fest. Die einen rechnen mit dem Gesamtgewicht, andere mit der Leistung, wieder andere mit CO2-Ausstoss oder Energieetikette. Der Trend ist eindeutig: Vollbefreiungen für Elektroautos verschwinden zugunsten von Tarifen nach Gewicht und Leistung.

Zürich: Elektroautos weiterhin befreit

Im Kanton Zürich sind reine Elektrofahrzeuge und Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge von der Verkehrsabgabe befreit. Hybridfahrzeuge zahlen gemäss ihrer Fahrzeugart. Ein Enddatum nennt der Kanton nicht. Quelle: Kanton Zürich, Verkehrsabgabe Elektrofahrzeuge.

Bern: Gesamtgewicht und Bonus für effiziente Fahrzeuge

Der Kanton Bern besteuert nach dem Gesamtgewicht: Für die ersten 1'000 kg gilt ein Grundansatz pro Kilogramm, für jede weitere Tonne ein Zuschlag von 86 % des Ansatzes der vorangehenden Tonne. Die Steuer ist also degressiv. Für Fahrzeuge mit elektrischem Batterieantrieb gilt ein eigener Tarif, und effiziente Personenwagen erhalten einen Bonus im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und in den drei folgenden Jahren. Den genauen Betrag liefert der Steuerrechner des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (SVSA).

St. Gallen: neue Abgabe ab 2026, Elektroautos zahlen

Seit 2026 berechnet St. Gallen die Motorfahrzeugsteuer nach Gewicht (CHF 182.– pro 1'000 kg) und Leistung (CHF 1.27 pro kW). Dazu kommt ein Bonus oder Malus je nach Energieetikette: Kategorie A erhält 50 %, Kategorie B 25 % Rabatt im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und den drei Folgejahren; Kategorie F zahlt 12.5 %, Kategorie G 25 % Zuschlag. Elektroautos sind neu technologieneutral steuerpflichtig: Ein im Februar 2024 gekauftes Elektroauto war 2024 und 2025 befreit und zahlt ab 2026. Quelle: Kanton St. Gallen, neue Motorfahrzeugabgabe.

Tessin, Waadt und Genf

  • Tessin: Formel (Leergewicht × 0.1 + kW × Kv) × K, mit Kv = 0.2 für Elektro und 2.4 für Benzin. Keine Vollbefreiung.
  • Waadt: Neue Elektro-Personenwagen (Erstzulassung ab 1.1.2024) sind 24 Monate befreit; danach wird die Steuer nach Gewicht und Leistung um 90 % reduziert. Quelle: Kanton Waadt.
  • Genf: Seit der Reform nach der Volksabstimmung vom 3. März 2024 profitieren nur relativ leichte Elektroautos. Das erstinstanzliche Verwaltungsgericht (TAPI) bestätigte am 15. Juni 2026, dass schwere Elektroautos mehr zahlen können als sparsame Verbrenner. Quelle: Genfer Justiz, Mitteilung vom 22. Juni 2026.

Vergleich: was ein Elektro-SUV je nach Kanton zahlt

Der TCS vergleicht jedes Jahr die kantonalen Steuern für einige Modelle. Für ein leistungsstarkes Elektro-SUV (Tesla Model Y Performance) und einen elektrischen Kleinwagen (Dacia Spring) gelten 2026 folgende Jahresbeträge:

Kanton

Leistungsstarkes Elektro-SUV

Elektrischer Kleinwagen

Zürich

CHF 0.–

CHF 0.–

Bern

CHF 109.–

CHF 61.–

Luzern

CHF 130.–

CHF 35.–

Basel-Stadt

CHF 131.–

CHF 65.–

Zug

CHF 252.–

CHF 131.–

Tessin

CHF 278.–

CHF 115.–

Aargau

CHF 411.–

CHF 180.–

St. Gallen

CHF 669.–

CHF 150.–

Freiburg

CHF 921.–

CHF 131.–

Quelle: TCS, Motorfahrzeugsteuer, Stand Februar 2026.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Erstens entscheiden Gewicht und Leistung: In St. Gallen oder im Aargau zahlt ein Kleinwagen weniger als die Hälfte. Zweitens kann ein Neuwagen vorübergehend befreit sein (etwa in St. Gallen 2024 und 2025 oder in der Waadt 24 Monate). Prüfen Sie den Einzelfall immer mit dem Steuerrechner des Strassenverkehrsamts.

Rechenbeispiel: 20 Elektroautos in Zürich, Bern, Aargau oder St. Gallen

Ein Unternehmen stellt 20 Aussendienstmitarbeitenden je ein leistungsstarkes Elektro-SUV mit einem steuerbaren Wert von CHF 50'000.– zur Verfügung.

Automobilsteuer (einmalig, im Preis enthalten): 20 × CHF 2'000.– = CHF 40'000.–.

Kantonale Motorfahrzeugsteuer pro Jahr (Basis TCS 2026, ohne vorübergehende Befreiung):

Standortkanton

Pro Fahrzeug

20 Fahrzeuge pro Jahr

Zürich

CHF 0.–

CHF 0.–

Bern

CHF 109.–

CHF 2'180.–

Basel-Stadt

CHF 131.–

CHF 2'620.–

Aargau

CHF 411.–

CHF 8'220.–

St. Gallen

CHF 669.–

CHF 13'380.–

Zwischen Zürich und St. Gallen liegen über CHF 13'000.– pro Jahr für dieselbe Flotte. Mit elektrischen Kleinwagen sänke der St. Galler Betrag auf CHF 3'000.–. Die Modellwahl wiegt also oft schwerer als der Kanton.

Zur Einordnung: Das Laden dieser 20 Fahrzeuge zu Hause kostet bei 15'000 km pro Jahr rund CHF 16'600.– pro Jahr zum Schweizer Medianpreis 2026 von 27.7 Rp./kWh. Die Energie übersteigt die Motorfahrzeugsteuer damit in den meisten Kantonen.

Flotte in mehreren Kantonen: welcher Kanton besteuert?

Steuerpflichtig ist das Fahrzeug im Standortkanton, also dort, wo es eingelöst ist und in der Regel stationiert wird. Ein Unternehmen mit Sitz in Zürich, das Fahrzeuge einer Niederlassung in Bern zuteilt, löst diese grundsätzlich in Bern ein.

Freie Steueroptimierung ist das nicht: Wer die ganze Flotte ohne echten Bezug zum Standort in einem günstigen Kanton einlöst, riskiert eine Korrektur durch das Strassenverkehrsamt. Die Verteilung nach Kantonen gehört deshalb ins Budget jeder Einheit.

Leasing und Privatfahrzeuge: wer zahlt?

Beim Leasing wird die Motorfahrzeugsteuer dem im Fahrzeugausweis eingetragenen Halter in Rechnung gestellt, meist dem Leasingnehmer, also dem Unternehmen. Wer sie letztlich trägt, regelt der Leasingvertrag; in Flottenverträgen bleibt sie in der Regel beim Leasingnehmer. Mehr dazu im Beitrag zur Besteuerung von Elektroautos im Leasing.

Bei Privatfahrzeugen der Mitarbeitenden, die für Geschäftsfahrten genutzt werden, zahlt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Steuer selbst. Das Unternehmen deckt sie indirekt über die Kilometerentschädigung von CHF 0.75 gemäss Muster-Spesenreglement der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) ab.

Für das Unternehmen ist die Motorfahrzeugsteuer geschäftsmässig begründeter Aufwand und vom steuerbaren Gewinn abziehbar.

Hybride und Elektroautos: unterschiedliche Behandlung

Plug-in-Hybride profitieren kaum von den Vorteilen für reine Elektroautos:

  • in Zürich zahlen sie gemäss Fahrzeugart, ohne Befreiung;
  • im Tessin liegt ihr Kv bei 1.4 (Benzin-Elektro) oder 1.9 (Diesel-Elektro) statt 0.2;
  • in Genf werden sie wie Verbrenner nach CO2 besteuert;
  • in der Waadt gilt die 24-monatige Befreiung nur für rein elektrische Personenwagen.

Für eine Flotte, die zwischen Hybrid und Elektro abwägt, kommt diese Steuerdifferenz zur Differenz bei den Energiekosten hinzu. Eine Methode für den Umstieg finden Sie im Beitrag zur Elektrifizierung der Fahrzeugflotte.

Checkliste für Flottenverantwortliche

  1. Standortkanton jedes Fahrzeugs erfassen und mit dem tatsächlichen Stationierungsort abgleichen.
  2. Steuerrechner des Strassenverkehrsamts für jedes neue Modell nutzen, bevor die Car Policy festgelegt wird.
  3. Befristete Befreiungen und Boni (etwa Energieetikette in Bern oder St. Gallen) mit Enddatum im Budget vermerken, damit der Sprung im Folgejahr nicht überrascht.
  4. Leasingvertrag prüfen: Wer trägt die Motorfahrzeugsteuer, wer die Vignette?
  5. Gewichts- und Leistungsgrenzen in die Car Policy aufnehmen, wenn die Flotte in Kantonen wie Freiburg, Genf, Aargau oder St. Gallen eingelöst ist.

Und künftig? Die Bundesabgabe auf Elektrofahrzeuge

Elektroautos zahlen keine Mineralölsteuer, die einen grossen Teil der Strassen finanziert. Um diesen Ausfall zu kompensieren, hat der Bundesrat am 26. September 2025 eine Abgabe auf Elektrofahrzeuge in die Vernehmlassung geschickt, mit zwei gleichwertigen Varianten:

  1. eine Abgabe auf der Fahrleistung von Elektrofahrzeugen, also pro gefahrenem Kilometer;
  2. eine Steuer auf dem Ladestrom, erhoben an der Ladestation.

Dafür braucht es eine Änderung der Bundesverfassung und damit eine Volksabstimmung. Ein Start um 2030 wird genannt. Stand heute ist nichts entschieden: weder Variante noch Höhe noch Datum. Quelle: ASTRA, Abgabe auf Elektrofahrzeuge.

Für Flotten hätte die zweite Variante direkte Folgen: Der Preis jeder geladenen kWh, auch zu Hause, würde steigen. Eine exakte Messung pro Fahrzeug würde damit noch wichtiger.

Der echte Sparhebel: Energie, nicht Steuern

Die Motorfahrzeugsteuer wird mit der Wahl von Modell und Standort festgelegt und ändert sich danach kaum. Den Strom bezahlen Sie jeden Monat, zu Preisen, die stark von der Gemeinde abhängen: 2026 im Median 24.8 Rp./kWh in Zürich, 29.3 Rp. in Bern, 33.2 Rp. in Basel-Stadt. Quelle: ElCom, Strompreise.

Kosten einer Elektroflotte in der Schweiz: tiefe Jahressteuern, Ladeenergie als steuerbare Grösse

Genau diese Zeile macht Voltaback transparent. Die reine Softwareplattform, kompatibel mit über 48 Automarken, misst jede zu Hause geladene kWh und vergütet sie zum effektiven Tarif des Stromvertrags der Mitarbeitenden. Voltaback stützt sich auf den MID-zertifizierten Zähler der Liegenschaft, nicht auf einen eigenständigen Kabelzähler. Das Unternehmen erhält nie Standortdaten der Fahrerinnen und Fahrer, im Einklang mit dem nDSG.

Berechnen Sie diese Zeile mit dem Simulator für die Ladekosten zu Hause und rechnen Sie sie in Ihre TCO der Fahrzeugflotte ein.

Häufige Fragen zur Motorfahrzeugsteuer für Elektroautos

Steuern Sie die echten Kosten Ihrer Elektroflotte

Die Steuern auf Elektroautos sind in den meisten Kantonen tief und planbar. Die Ladeenergie übersteigt die Motorfahrzeugsteuer oft deutlich, und ihr Preis ändert sich von Gemeinde zu Gemeinde. Eine Messung pro Fahrzeug liefert Ihnen jeden Monat die exakte Zahl.

Fahrzeuge und Kosten zentral steuern Sie im Voltaback-Bereich für Flottenverantwortliche. Für ein Gespräch kontaktieren Sie das Voltaback-Team.

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