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Elektroauto als Geschäftsauto: alle Steuern und Abgaben in der Schweiz 2026 im Überblick

Privatanteil 0.9 %, Abschreibung, Leasing, MWST 8.1 %, Automobilsteuer, Verkehrsabgabe, Ladestrom: die Steuern des elektrischen Geschäftsautos.

Aubin Aycaguer, Chief of Staff, Voltaback3. Nov. 2026

Elektrisches Geschäftsauto lädt auf einem Parkplatz vor einem Bürogebäude in der Schweiz

Ein Elektroauto als Geschäftsauto hat in der Schweiz auf Bundesebene kaum eigene Steuervorteile: Privatanteil, Abschreibung, Mehrwertsteuer und seit dem 1. Januar 2024 auch die Automobilsteuer von 4 % folgen denselben Regeln wie beim Verbrenner. Die Vorteile liegen bei den Kantonen und bei der Energie: reduzierte oder keine Verkehrsabgabe in mehreren Kantonen, keine Mineralölsteuer, tiefere Energiekosten pro Kilometer und eine steuer- und AHV-freie Vergütung des Ladestroms, sofern sie belegt ist.

Dieser Überblick richtet sich an CFOs, HR-Verantwortliche und Flottenmanager in der Deutschschweiz. Er geht jeden steuerlichen Posten der Reihe nach durch, nennt die Rechtsgrundlage und verweist für die Details auf den jeweiligen Fachbeitrag. Zum Schluss zeigt er den Posten, den viele Unternehmen übersehen: den Ladestrom zu Hause bei den Mitarbeitenden, den Voltaback für über 200 Kundenunternehmen misst und vergütet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Privatanteil: 0.9 % des Kaufpreises exkl. MWST pro Monat, für Elektroauto und Verbrenner gleich. Weil das Elektroauto oft teurer ist, fällt der Privatanteil höher aus.
  • Abschreibung und Leasing: keine Obergrenze nach Antriebsart, keine Sonderregel für Elektroautos.
  • Automobilsteuer: 4 % seit 2024 auch auf Elektroautos.
  • Kantonale Verkehrsabgabe: der deutlichste Vorteil, aber je nach Kanton sehr unterschiedlich.
  • Laden zu Hause: Pauschale von höchstens CHF 60.– pro Monat oder gemessene effektive Kosten, ohne Steuer und ohne AHV.

Übersicht: Elektroauto und Verbrenner im Vergleich

Die Tabelle fasst alle Posten zusammen. Jede Zeile verweist auf den Beitrag, der das Thema im Detail erklärt. So steht jede Information an genau einer Stelle.

Posten

Elektroauto

Verbrenner

Details

Privatanteil (Lohnausweis Ziffer 2.2)

0.9 % des Kaufpreises exkl. MWST pro Monat, mindestens CHF 150.–

Gleich

Privatanteil beim elektrischen Geschäftsfahrzeug

Abschreibung

ESTV-Sätze (40 % degressiv für Motorfahrzeuge), ohne Preisobergrenze

Gleich

Abschreibung von Geschäftsfahrzeugen

Leasing

Raten als Aufwand abzugsfähig, Vorsteuerabzug

Gleich

Elektroauto-Leasing im Unternehmen

Automobilsteuer (Bund)

4 % seit 1.1.2024

4 %

Automobilsteuer und Verkehrsabgabe

Kantonale Verkehrsabgabe

Befreiung oder Reduktion in mehreren Kantonen

Voller Tarif

Gleicher Beitrag

Mineralölsteuer

Keine auf Strom

Im Treibstoffpreis enthalten

Unten

MWST 8.1 %

Vorsteuerabzug auf Fahrzeug und auf Energie mit Rechnung an die Firma

Gleich

Unten

Ladestrom zu Hause

Pauschale CHF 60.– pro Monat oder effektive Spesen, steuer- und AHV-frei

Entfällt

Ladestrom zu Hause vergüten

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Der Bund behandelt das Elektroauto wie jedes andere Geschäftsfahrzeug. Den Unterschied machen die Kantone und die Energiekosten.

Privatanteil von 0.9 %: gleiche Regel, höherer Kaufpreis

Wie der Privatanteil berechnet wird

Darf eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter das Geschäftsfahrzeug privat nutzen, deklariert der Arbeitgeber einen Privatanteil von 0.9 % des Kaufpreises pro Monat, inklusive Sonderausstattung und exklusive MWST, mindestens CHF 150.– pro Monat. Der Betrag steht in Ziffer 2.2 des Lohnausweises, Feld F wird angekreuzt. Der Arbeitsweg ist im Privatanteil enthalten, ein Fahrkostenabzug entfällt.

Warum das Elektroauto hier etwas teurer ist

Für Elektroautos gibt es keine Reduktion. Ein vergleichbares Elektroauto kostet aber oft mehr. Beispiel: Ein Elektro-SUV zu CHF 50'000.– exkl. MWST ergibt CHF 450.– pro Monat oder CHF 5'400.– pro Jahr. Das vergleichbare Benzinmodell zu CHF 42'000.– ergibt CHF 378.– pro Monat oder CHF 4'536.– pro Jahr. Die Mitarbeitenden versteuern also CHF 864.– mehr Einkommen pro Jahr.

Was der Privatanteil abdeckt

Der Privatanteil setzt voraus, dass der Arbeitgeber sämtliche Kosten trägt und die Mitarbeitenden nur die Energie für längere private Fahrten an Wochenenden oder in den Ferien bezahlen (Wegleitung Rz 21). Zahlt jemand den täglichen Ladestrom selbst, sinkt der Privatanteil nicht: Die Übernahme ausschliesslich der Kosten für das Aufladen genügt gemäss Rz 23 nicht. Quelle: ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis 2026.

Berechnung, Fahrtenbuch-Variante und Grenzgänger erklärt unser Beitrag zum Privatanteil beim elektrischen Geschäftsfahrzeug.

Abschreibung: einheitliche Sätze, keine Obergrenze

In der Schweiz hängt die Abschreibung eines Geschäftsfahrzeugs weder vom Antrieb noch vom Preis ab. Massgebend sind die Sätze des ESTV-Merkblatts A 1995 für geschäftliche Betriebe: 40 % vom Buchwert für Motorfahrzeuge aller Art (degressive Methode). Bei linearer Abschreibung vom Anschaffungswert gilt die Hälfte, also 20 %. Die Kantone übernehmen diese Sätze grundsätzlich, einzelne kantonale Merkblätter weichen ab. Quelle: ESTV, Merkblatt A 1995 Geschäftliche Betriebe (publiziert vom Kanton Schwyz).

Eine Preisobergrenze pro Fahrzeug gibt es nicht. Ein Elektroauto zu CHF 60'000.– wird vollständig abgeschrieben, genau wie ein Verbrenner. Die einzige Grenze ist allgemein: Der Aufwand muss geschäftsmässig begründet sein. Fährt eine Aktionärin oder ein Geschäftsführer ein Luxusfahrzeug, kann die kantonale Steuerverwaltung einen Teil als verdeckte Gewinnausschüttung aufrechnen.

Batterie, Restwert und Veräusserungsgewinne behandelt unser Beitrag zur Abschreibung von Geschäftsfahrzeugen.

Leasing: Raten abzugsfähig, Vorsteuer zurückfordern

Viele Flotten in Zürich, Bern oder Basel fahren im Operating Leasing. Die Leasingraten sind geschäftsmässig begründeter Aufwand und mindern den steuerbaren Gewinn vollständig. Eine Obergrenze nach CO2-Ausstoss oder Preis existiert nicht. Die MWST von 8.1 % auf jeder Rate ist als Vorsteuer abziehbar, soweit das Fahrzeug für steuerbare Tätigkeiten genutzt wird.

Für den Privatanteil gilt bei Leasingfahrzeugen der im Leasingvertrag aufgeführte Barkaufpreis exkl. MWST. Übernimmt die Firma das Fahrzeug am Vertragsende, bleibt diese Basis unverändert.

Buchung nach OR, Swiss GAAP FER und IFRS 16, ein Rechenbeispiel mit 20 Fahrzeugen und die Frage Leasing oder Kauf finden Sie im Beitrag zum Elektroauto-Leasing im Unternehmen.

Automobilsteuer und Verkehrsabgabe: das Ende eines Bundesprivilegs

Automobilsteuer von 4 %

Bis Ende 2023 waren importierte Elektroautos von der Automobilsteuer befreit. Der Bundesrat hat diese Befreiung aufgehoben: Seit dem 1. Januar 2024 zahlen sie 4 % des Importwerts, wie alle anderen Personenwagen. Die Steuer erhebt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), sie ist im Listenpreis enthalten. Quellen: Bundesrat, Medienmitteilung vom 8. November 2023 und BAZG, Automobilsteuer.

Kantonale Verkehrsabgabe

Hier behält das Elektroauto einen Vorteil, der aber stark variiert. Es gibt 26 Systeme, und der Trend geht weg von Befreiungen hin zu Gewicht und Leistung.

  • Zürich: Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge sind von der Verkehrsabgabe befreit, Hybride nicht. Quelle: Kanton Zürich, Verkehrsabgabe Elektrofahrzeuge.
  • Bern: Elektroautos erhalten eine Reduktion von 60 % im Jahr der ersten Inverkehrsetzung und in den drei folgenden Jahren.
  • St. Gallen: Seit 2026 gilt eine neue Abgabe nach Gewicht und Leistung, Elektroautos werden nun besteuert.
  • Aargau, Luzern, Basel-Stadt: eigene Tarife, je nach Modell beim Strassenverkehrsamt prüfen.

Für eine Flotte mit mehreren Standorten zählt der Kanton, in dem das Fahrzeug immatrikuliert ist, nicht der Firmensitz. Die Tarife Kanton für Kanton zeigt unser Beitrag zu Automobilsteuer und Verkehrsabgabe.

Kaufförderung: keine auf Bundesebene

Eine Kaufprämie des Bundes gibt es nicht. Förderung kommt, wenn überhaupt, von Kantonen oder Gemeinden und ändert sich häufig.

Das umfassendste Programm hat der Kanton Tessin: Mit einem Gesamtkredit von CHF 11 Mio. unterstützt er den Kauf von Elektrofahrzeugen, Ladestationen, auch solche für Mitarbeitende eines Unternehmens, und die Ausserbetriebsetzung umweltschädlicher Fahrzeuge. Quelle: Kanton Tessin, mobilità elettrica.

In der Deutschschweiz zielen die Programme vor allem auf Ladeinfrastruktur. Zürich fördert die Grunderschliessung in Wohnbauten, Basel-Stadt unterstützt Ladestationen in Parkings. Prüfen Sie das aktuelle Programm vor der Bestellung: Die Kredite sind oft schnell ausgeschöpft.

MWST von 8.1 %: was die Firma zurückfordert

Der Normalsatz der Mehrwertsteuer beträgt seit dem 1. Januar 2024 8.1 %. Eine steuerpflichtige Firma zieht ihn als Vorsteuer ab auf:

  • dem Kaufpreis oder den Leasingraten des Fahrzeugs;
  • Service, Reifen und Kaskoversicherung, soweit mit MWST fakturiert;
  • Strom mit Rechnung an die Firma: Ladestationen am Standort, öffentliches Laden mit einer Firmenkarte.

Umgekehrt ist die Privatnutzung durch das Personal eine steuerbare Leistung. Die ESTV lässt dieselbe Pauschale von 0.9 % pro Monat zu, wobei der Betrag als inklusive MWST gilt. Bei einem Fahrzeug zu CHF 50'000.– deklariert die Firma CHF 450.– pro Monat, davon rund CHF 33.70 MWST (450 × 8.1 / 108.1). Quellen: Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) und ESTV, Mitteilungen Mehrwertsteuer (MWST-Info 08 Privatanteile).

Beim Ladestrom zu Hause lautet die Stromrechnung auf die Mitarbeitenden. Ob auf der Vergütung Vorsteuer geltend gemacht werden kann, hängt von den Belegen ab: Klären Sie die Methode mit Ihrem Treuhänder.

Plug-in-Hybrid oder vollelektrisch

Auf Bundesebene wird ein Plug-in-Hybrid wie jedes andere Fahrzeug behandelt: gleicher Privatanteil, gleiche Abschreibung, gleiche Automobilsteuer. Unterschiede gibt es an zwei Stellen.

  • Verkehrsabgabe: Mehrere Kantone beschränken Befreiungen oder Reduktionen auf reine Elektrofahrzeuge. In Zürich etwa sind Hybride nicht befreit.
  • Ladepauschale: Das Muster-Spesenreglement der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) spricht von «Elektrofahrzeug». Ein offizieller Text, der die Pauschale auf Plug-in-Hybride ausdehnt, ist nicht bekannt. Behandeln Sie die CHF 60.– vorsichtshalber als reine BEV-Regel, ausser Ihr Sitzkanton bestätigt etwas anderes.

Die Vergütung der effektiven Kosten funktioniert dagegen für jedes Steckerfahrzeug: Vergütet werden die gemessenen kWh, unabhängig vom Antrieb.

Rechenbeispiel: Elektroauto und Verbrenner während eines Jahres

Eine Mitarbeiterin wohnt in Zürich und fährt 15'000 km pro Jahr mit dem Geschäftsauto. Beide Fahrzeuge gehören der Firma.

Jahresposten

Elektroauto (CHF 50'000.– exkl. MWST)

Benziner (CHF 42'000.– exkl. MWST)

Lineare Abschreibung 20 %

CHF 10'000.–

CHF 8'400.–

Energie

rund CHF 805.–

rund CHF 1'760.–

Privatanteil, bei der Mitarbeiterin versteuert

CHF 5'400.–

CHF 4'536.–

Verkehrsabgabe Kanton Zürich

befreit

gemäss kantonalem Tarif

Annahmen, Schritt für Schritt:

  1. Elektroauto: 18 kWh pro 100 km ergibt 2'700 kWh an der Batterie, mit rund 10 % Ladeverlusten etwa 3'000 kWh am Zähler.
  2. Strompreis: Median Kanton Zürich 2026 von 24.8 Rp./kWh exkl. MWST (ElCom), also rund 26.8 Rp./kWh inkl. MWST. 3'000 × 0.268 = rund CHF 805.–.
  3. Benziner: 6.5 l pro 100 km ergibt 975 Liter zu rund CHF 1.80 pro Liter, also rund CHF 1'760.–.

Das Elektroauto kostet mehr Abschreibung und mehr Privatanteil, spart aber rund CHF 950.– Energie pro Jahr und in Zürich die ganze Verkehrsabgabe. Entscheidend sind also der verhandelte Kaufpreis und die Art, wie die Energie bezahlt wird. Für Ihre eigene Flotte rechnet unser Simulator für die Kosten des Ladens zu Hause die zweite Grösse aus.

Der vergessene Posten: Ladestrom bei den Mitarbeitenden

Im Beispiel fliessen rund CHF 805.– Strom pro Jahr über den Zähler der Mitarbeiterin, also rund CHF 67.– pro Monat. Wer bezahlt sie? Kümmert sich niemand darum, zahlt die Mitarbeiterin, und ihr Privatanteil sinkt trotzdem nicht. Zwei konforme Wege gibt es.

Die Pauschale von CHF 60.– pro Monat

Das SSK-Muster-Spesenreglement erlaubt eine monatliche Pauschale von höchstens CHF 60.– für das Laden am Wohnort. Sie wird in Ziffer 13.2.3 des Lohnausweises deklariert («Stromvergütung E-Fahrzeug») und unterliegt keiner Quellensteuer. Sie ist einfach, aber unpräzise: Wenigfahrer erhalten zu viel, Vielfahrer zu wenig. In Basel-Stadt mit 33.2 Rp./kWh läge derselbe Verbrauch bei rund CHF 90.– pro Monat. Quelle: SSK, Muster-Spesenreglement 2026.

Gemessene effektive Spesen

Das ist die Grundregel des SSK-Musters: Spesen werden effektiv und gegen Beleg abgerechnet. Eine belegte Vergütung pro kWh ist weder steuerbarer Lohn noch AHV/IV/EO-pflichtig, sofern jede kWh und jeder Tarif nachgewiesen sind. Ohne genehmigtes Spesenreglement wird sie in Ziffer 13.1.2 («Übrige effektive Spesen») deklariert.

Genau das macht Voltaback. Die Software misst jede Ladung zu Hause über das vernetzte Fahrzeug (über 48 Marken), wendet den effektiven Tarif aus dem Stromvertrag der Mitarbeitenden an, Hochtarif oder Niedertarif, und liefert einen monatlichen Export, bereit für den Import in Ihre Lohnsoftware. Voltaback stützt sich auf den MID-zertifizierten Zähler des Haushalts, nicht auf einen eigenständigen Kabelzähler. Die Messung wurde von einer unabhängigen Stelle auditiert, mit einer relativen Abweichung von 1.22 %.

Beim Datenschutz erhält die Firma nie die Standortdaten der Fahrerinnen und Fahrer, im Einklang mit dem nDSG. Voltaback ist seit dem 2. Dezember 2025 nach ISO 27001 zertifiziert. Das Dashboard für Flottenmanager zeigt kWh, Beträge und Belege pro Person, ohne Box und ohne Hardware.

Beide Methoden, Klauseln für das Spesenreglement und die nötigen Belege erklärt unser Leitfaden zum Vergüten des Ladestroms zu Hause.

Was sich ändern könnte: die geplante Abgabe auf Elektrofahrzeuge

Elektroautos zahlen keine Mineralölsteuer, die einen grossen Teil der Nationalstrassen finanziert. Um diese Lücke zu schliessen, hat der Bundesrat am 26. September 2025 eine Abgabe auf Elektrofahrzeuge in die Vernehmlassung geschickt, mit zwei Varianten: eine Abgabe pro gefahrenem Kilometer oder eine Steuer auf den Ladestrom. Die Vernehmlassung endete am 9. Januar 2026. Weil eine Verfassungsänderung nötig ist, entscheiden Volk und Stände. Angestrebt wird ein Start um 2030.

Höhe und Erhebungsart sind offen. Für eine Flottenplanung über vier bis fünf Jahre heisst das: Der Energiekostenvorteil des Elektroautos kann gegen Ende der Periode kleiner werden. Quelle: ASTRA, Abgabe auf Elektrofahrzeuge.

Häufige Fragen zu den Steuern beim elektrischen Geschäftsauto

Die Steuern Ihrer Elektroflotte im Griff

Steuerlich ist das elektrische Geschäftsauto in der Schweiz auf Bundesebene neutral und auf kantonaler Ebene meist günstig. Wo es um Konformität und Fairness unter den Mitarbeitenden geht, ist der Ladestrom zu Hause: Eine Einheitspauschale passt zu keinem Kanton und zu keiner Fahrleistung.

Voltaback misst und vergütet diesen Strom zu effektiven Kosten, mit Belegen für den Lohnausweis und ohne Standortdaten. Wie das für Ihre Flotte aussieht, zeigt Ihnen gerne das Voltaback-Team.

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