Ladestrom fürs Geschäftsauto vergüten: CHF 60 Pauschale oder effektive Kosten? Was Lohnausweis und AHV verlangen
CHF 60 Pauschale (Ziffer 13.2.3) oder gemessene effektive Spesen: was SSK, Wegleitung zum Lohnausweis und AHV sagen, mit Rechenbeispiel pro Kanton.
Aubin Aycaguer, Chief of Staff, Voltaback3. Nov. 2026

Arbeitgeber in der Schweiz können den Ladestrom für ein elektrisches Geschäftsauto zu Hause auf zwei Arten vergüten: mit der Stromvergütung E-Fahrzeug als Pauschale von höchstens CHF 60.– pro Monat gemäss Schweizerischer Steuerkonferenz (SSK) oder effektiv, indem die gemessenen kWh zum tatsächlichen Tarif der Mitarbeitenden erstattet werden. In beiden Fällen bleibt der Betrag bei sauberer Dokumentation eine Spesenvergütung: keine Einkommenssteuer, keine AHV-Beiträge.
Dieser Beitrag richtet sich an HR-Leitungen, CFOs und Flottenverantwortliche. Er erklärt die massgebenden Texte Schritt für Schritt (Muster-Spesenreglement der SSK, Wegleitung zum Lohnausweis der ESTV, AHV-Wegleitung des BSV), vergleicht beide Methoden an einer Flotte mit 100 Fahrzeugen und listet die Dokumentation auf, die gegenüber der kantonalen Steuerverwaltung standhält.
Voltaback misst und dokumentiert das Heimladen für über 200 Unternehmen. Die Frage «Pauschale oder effektiv?» ist die erste, die uns Schweizer Kunden stellen.
Die Regel in einem Satz
Effektive, einzeln belegte Spesen sind Spesen und kein Lohn: Sie unterliegen weder der Einkommenssteuer noch den Beiträgen an AHV/IV/EO.
Für die AHV schliesst Art. 9 AHVV Unkostenentschädigungen vom massgebenden Lohn aus. Die Wegleitung des BSV präzisiert, dass Spesen grundsätzlich zum effektiven Betrag berücksichtigt werden und Arbeitgeber oder Arbeitnehmende sie nachweisen müssen (Rz 3001 und 3010). Hält sich der Arbeitgeber an die steuerlichen Regeln, also gegen Beleg oder mit genehmigtem Reglement, übernehmen die Ausgleichskassen diese Beurteilung in der Regel. Quelle: BSV, Wegleitung über den massgebenden Lohn (WML).
Steuerlich gilt dasselbe Prinzip: Eine Vergütung schafft kein Einkommen, wenn ihr ein tatsächlicher Berufsaufwand gegenübersteht. Die eigentliche Frage lautet also: Wie belegt man den Strom, der zu Hause geladen wird?
Die Pauschale von CHF 60.–: was das SSK-Muster sagt
Der Wortlaut
Das Muster-Spesenreglement der SSK, Stand 1. Januar 2026, sieht in Ziffer 2.5 (Geschäftsfahrzeug) vor: Wird den Mitarbeitenden ein Elektrofahrzeug zur Verfügung gestellt, kann für das Laden am Wohnort eine monatliche Pauschale von höchstens CHF 60.– ausgerichtet werden. Diese deckt sämtliche Kosten des privaten Stromverbrauchs für das Elektrofahrzeug.
Der Betrag erscheint im Lohnausweis unter Ziffer 13.2.3 («Übrige Pauschalspesen») mit dem Vermerk «Stromvergütung E-Fahrzeug». Das Muster hält zudem fest, dass genehmigte Pauschalspesen keiner allfälligen Quellensteuer unterliegen, wichtig für Personen mit Bewilligung B und Grenzgänger. Quelle: SSK / ESTV, Muster-Spesenreglement 2026. Das Zürcher Musterreglement 2026 übernimmt den Text wörtlich.
Die Voraussetzungen
Die Pauschale gilt nicht automatisch. Sie steht im Rahmen eines Spesenreglements, und die Wegleitung zum Lohnausweis setzt mehrere Leitplanken:
- Pauschalspesen sind immer betragsmässig im Lohnausweis anzugeben, auch bei genehmigtem Reglement (Rz 55);
- sie müssen den effektiven Auslagen ungefähr entsprechen (Rz 55 und 57);
- monatliche Pauschalen sind bei ununterbrochener Abwesenheit von mehr als vier Wochen zu kürzen (Krankheit, Unfall, Militärdienst, Mutter- oder Vaterschaftsurlaub, Freistellung; Ferien ausgenommen), sonst gilt der Überschuss als Lohn;
- die Genehmigung des Reglements durch den Sitzkanton ist freiwillig, schafft aber Rechtssicherheit (Rz 59); sie wird dann in Ziffer 15 vermerkt.
Quelle: ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis 2026.
Über CHF 60.– ist Lohn?
Treuhandfachleute und die Flottenpresse betonen regelmässig: Jeder pauschale Betrag über CHF 60.– pro Monat gilt als Lohn. Das stimmt, betrifft aber eine Pauschale, zum Beispiel CHF 150.–, die jeden Monat ohne Messung ausbezahlt werden. Quelle: Zürcher Wirtschaft, Treuhand|Suisse, aboutFLEET.
Diese Quellen behandeln keine gemessene, belegte Vergütung der effektiven Kosten. Sie halten sogar fest, dass eine effektive Abrechnung bisher «sehr kompliziert» war, weil zu Hause keine Messung vorlag. Genau diese Lücke schliesst eine Softwaremessung.
Effektive Spesen: der Grundsatz, nicht die Ausnahme
Was das Muster sagt
Ziffer 1.3 des SSK-Musters formuliert den Grundsatz: Sämtliche Spesen werden grundsätzlich effektiv nach Spesenereignis und gegen Originalbeleg abgerechnet; Pauschalen gelten nur, wo das Reglement sie vorsieht. Die CHF 60.– sind also eine Vereinfachung, keine generelle Obergrenze.
Weder das Muster noch die Wegleitung noch die SSK-FAQ begrenzen die Vergütung der effektiven Stromkosten für das Fahrzeug des Arbeitgebers. Lädt Ihre Mitarbeiterin in Basel für CHF 84.– pro Monat, bleibt die Vergütung von CHF 84.– gegen Beleg eine Spesenvergütung.
So wird es ausgewiesen
- Ohne genehmigtes Reglement: Effektive Spesen, die nicht Reise- oder Verpflegungsspesen sind, werden unter Ziffer 13.1.2 «Übrige effektive Spesen» mit Angabe der Art ausgewiesen, etwa «Ladestrom Geschäftsfahrzeug, effektiv» (Rz 54).
- Mit genehmigtem Reglement, das die effektive Vergütung des Ladestroms vorsieht: Die effektiven Spesen sind grundsätzlich nicht betragsmässig auszuweisen (Rz 59).
Wie der Ablauf für Mitarbeitende aussieht und worin er sich von der klassischen Spesenabrechnung unterscheidet, zeigt unser Beitrag zur Spesenabrechnung für Ladestrom.
Der Privatanteil von 0.9 % deckt die Energie bereits ab
Dieser Punkt wird oft missverstanden. Der Privatanteil für ein Geschäftsfahrzeug beträgt 0.9 % pro Monat des Kaufpreises exkl. MWST (mindestens CHF 150.– pro Monat) und wird unter Ziffer 2.2 des Lohnausweises deklariert, mit angekreuztem Feld F. Bei einem Fahrzeug für CHF 50'000.– sind das CHF 450.– pro Monat.
Gemäss Rz 21 der Wegleitung setzt dieser Ansatz voraus, dass der Arbeitgeber sämtliche Kosten trägt und die Mitarbeitenden nur die Treibstoff- oder Energiekosten für längere private Fahrten am Wochenende oder in den Ferien bezahlen. Die Vergütung des Ladestroms für den Alltag passt also zum Privatanteil und schafft keinen zusätzlichen geldwerten Vorteil.
Umgekehrt senkt eine Person, die ihren Ladestrom selbst bezahlt, ihren Privatanteil nicht. Rz 23 hält fest, dass die Übernahme ausschliesslich der Kosten für das Aufladen von Elektrofahrzeugen nicht genügt, um auf die 0.9 % zu verzichten. Wer den Ladestrom nicht vergütet, lässt die Mitarbeitenden also doppelt zahlen. Die ganze Berechnung des Privatanteils finden Sie in unserem Beitrag zum Privatanteil beim Elektro-Geschäftsauto.
Rechenbeispiel: 100 Fahrzeuge, Pauschale oder effektiv
Annahmen
Eine Flotte mit 100 Elektro-Geschäftsautos, 18 kWh/100 km, rund 10 % Ladeverluste, 70 % der Ladungen zu Hause. Drei Profile. Preis: Schweizer Median 2026 von 27.7 Rp./kWh exkl. MWST, also rund 29.9 Rp. inkl. 8.1 % MWST (ElCom).
Profil | Anzahl | km pro Jahr | kWh zu Hause pro Monat | Effektive Kosten pro Monat | Differenz zur Pauschale CHF 60.– |
|---|---|---|---|---|---|
Wenigfahrer | 40 | 10'000 | 117 | CHF 35.– | CHF 25.– zu viel vergütet |
Durchschnitt | 40 | 20'000 | 233 | CHF 69.75 | CHF 9.75 selbst bezahlt |
Vielfahrer | 20 | 30'000 | 350 | CHF 104.80 | CHF 44.80 selbst bezahlt |
Was das pro Jahr bedeutet
Mit der Pauschale zahlt das Unternehmen CHF 72'000.– pro Jahr. Effektiv wären es rund CHF 75'400.–. Der Gesamtunterschied wirkt klein, verdeckt aber zwei Schieflagen:
- rund CHF 12'000.– pro Jahr zu viel an die 40 Wenigfahrer, obwohl Pauschalen den effektiven Auslagen ungefähr entsprechen müssen;
- rund CHF 15'400.– pro Jahr, die 60 Mitarbeitende selbst tragen. Sie haben damit einen Anreiz, unterwegs mit der Firmenkarte zu CHF 0.60 bis 0.80 pro kWh zu laden.
Der Kantonseffekt
Dasselbe Durchschnittsprofil (233 kWh pro Monat zu Hause) kostet nicht überall gleich viel. Mit den kantonalen Medianwerten 2026 der ElCom, inkl. MWST:
Kanton | Median 2026 exkl. MWST | Effektive Kosten pro Monat | Mit Pauschale CHF 60.– |
|---|---|---|---|
Zug | 21.9 Rp. | ca. CHF 55.– | ca. CHF 5.– zu viel |
Zürich | 24.8 Rp. | ca. CHF 62.– | ca. CHF 2.– selbst bezahlt |
Aargau | 27.7 Rp. | ca. CHF 70.– | ca. CHF 10.– selbst bezahlt |
Bern | 29.3 Rp. | ca. CHF 74.– | ca. CHF 14.– selbst bezahlt |
St. Gallen | 29.8 Rp. | ca. CHF 75.– | ca. CHF 15.– selbst bezahlt |
Basel-Stadt | 33.2 Rp. | ca. CHF 84.– | ca. CHF 24.– selbst bezahlt |
Quelle: ElCom, Strompreise 2026 nach Gemeinde und Kanton. Hinter den Kantonsmedianen verbergen sich zusätzlich grosse Unterschiede zwischen Gemeinden; die Zusammensetzung des Preises erklärt unsere Analyse zum Strompreis pro kWh. Für Ihre eigene Flotte rechnen Sie mit dem Vergleichsrechner für Heimlade-Lösungen.
Die effektive Vergütung absichern
Die effektive Vergütung ergibt sich direkt aus den Texten. Unseres Wissens hat jedoch noch kein Kanton eine schriftliche Praxis speziell zum gemessenen Heimladen veröffentlicht. Wir empfehlen deshalb einen der beiden folgenden Wege:
- Eine Klausel im Spesenreglement, genehmigt von der Steuerverwaltung des Sitzkantons. Formulierungsbeispiel: «Ladestrom Geschäftsfahrzeug am Wohnort: Vergütung der effektiven Kosten gemäss Messung (geladene kWh × Stromtarif der Mitarbeitenden), monatlicher Beleg.»
- Eine schriftliche Bestätigung der kantonalen Ansprechperson für Spesenreglemente, gestützt auf eine Beschreibung der Messmethode. Die SSK publiziert die Liste dieser Ansprechpersonen pro Kanton.
Zur Erinnerung: Jede juristische Person lässt ihr eigenes Reglement von ihrem eigenen Sitzkanton genehmigen. Eine AG in Zürich und ihre Tochter in Luzern machen zwei Gesuche. Quelle: SSK, kantonale Verantwortliche Spesenreglemente, SSK, FAQ Lohnausweis 2026.
Die operative Einführung (Policy, Lohnlauf, Grenzgänger, mehrere Gesellschaften) beschreibt unser Leitfaden zum Abrechnen von Heimladen in der Flotte.
Die Dokumentation, die standhält
Effektive Spesen verteidigt man mit Belegen. Für Ladestrom umfasst ein belastbares Dossier:
- die kWh pro Ladevorgang, mit Datum, Uhrzeit und Fahrzeug;
- den tatsächlichen Tarif der Mitarbeitenden gemäss Stromrechnung: Energie, Netznutzung, Abgaben und MWST, mit Hoch- und Niedertarif, falls der Vertrag diese unterscheidet;
- Sonderfälle: interner Tarif eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) oder einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft, Eigenverbrauch aus Photovoltaik, dynamischer Tarif;
- eine Monatsabrechnung pro Person, die kWh und Tarif zusammenführt und mit den Lohnunterlagen aufbewahrt wird.
Wie misst Voltaback? Voltaback stützt sich auf den MID-zertifizierten Zähler des Haushalts, nicht auf einen separaten Zähler im Ladekabel. Die Messgenauigkeit wurde von einer unabhängigen Drittstelle geprüft: 1.22 % relative Abweichung.
Die Methode funktioniert auch, wenn der Haushalt noch keinen Smart Meter hat: Mehr dazu in unserem Beitrag zum Laden ohne Smart Meter.
Drei typische Fehler in der Praxis
In Gesprächen mit Lohnbuchhaltungen sehen wir immer wieder dieselben Stolpersteine:
- Pauschale und effektive Vergütung kombinieren. Wer CHF 60.– pauschal ausrichtet und zusätzlich Ladebelege erstattet, vergütet denselben Strom doppelt. Entscheiden Sie sich pro Fahrzeugkategorie für eine Methode.
- Die Pauschale bei langer Abwesenheit weiterzahlen. Bei Krankheit, Militärdienst oder Mutterschaftsurlaub von mehr als vier Wochen muss die Pauschale gekürzt werden. Bei effektiver Abrechnung entfällt dieses Problem automatisch.
- Einen kantonalen Durchschnittstarif statt des Vertragstarifs verwenden. Ein Durchschnitt ist keine belegte Auslage. Nur der Tarif aus der Stromrechnung der Person erfüllt den Grundsatz «effektiv gegen Beleg».
Und Plug-in-Hybride?
Das SSK-Muster spricht ausschliesslich von «Elektrofahrzeug». Wir haben keinen offiziellen Text gefunden, der die Pauschale von CHF 60.– auf Plug-in-Hybride ausdehnt. Behandeln Sie sie vorsichtshalber als reine BEV-Regel, ausser Ihr Sitzkanton bestätigt etwas anderes.
Die Vergütung gemessener kWh zu effektiven Kosten funktioniert dagegen für jedes Steckerfahrzeug, ob vollelektrisch oder hybrid. Bei gemischten Flotten ist das oft die einfachste Lösung.
Was Voltaback für Sie übernimmt
Voltaback misst jede Ladung zu Hause, wendet den tatsächlichen Vertragstarif jeder Person an und erstellt monatlich Beleg und Lohnexport, mit der passenden Lohnausweis-Ziffer. Die Lösung ist reine Software, mit über 48 Marken kompatibel, ISO-27001-zertifiziert und nach nDSG aufgebaut; das Unternehmen erhält nie den Standort der Fahrerinnen und Fahrer.
Mehr zur Vergütung von Heimladen.
Häufige Fragen zur Stromvergütung E-Fahrzeug
Das SSK-Muster-Spesenreglement sieht höchstens CHF 60.– pro Monat für das Laden eines elektrischen Geschäftsfahrzeugs am Wohnort vor. Die Pauschale deckt sämtliche Kosten des privaten Stromverbrauchs für das Fahrzeug (SSK / ESTV, Muster 2026).
Die Pauschale gehört unter Ziffer 13.2.3 mit dem Vermerk «Stromvergütung E-Fahrzeug». Der Betrag ist immer anzugeben, auch bei genehmigtem Spesenreglement (ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis 2026).
Ja, effektiv, wenn jede kWh und der Tarif belegt sind. Die Grenze von CHF 60.– betrifft die Pauschale; eine höhere Pauschale ist Lohn, belegte effektive Spesen bleiben Spesen und werden unter Ziffer 13.1.2 oder im Rahmen eines genehmigten Reglements behandelt.
Nein, sofern sie belegt ist. Unkostenentschädigungen gehören nicht zum massgebenden Lohn für AHV/IV/EO, vorausgesetzt, die Auslagen werden nachgewiesen (BSV, WML).
Nein. Die Wegleitung hält fest, dass die Übernahme ausschliesslich der Ladekosten durch die Mitarbeitenden nicht genügt, um auf den Privatanteil von 0.9 % zu verzichten (Rz 23). Sie zahlen dann Privatanteil und Strom.
Das ist nicht ausdrücklich geregelt: Das SSK-Muster nennt nur Elektrofahrzeuge. Für Plug-in-Hybride ist die Vergütung der gemessenen kWh zu effektiven Kosten der sicherere Weg.
Effektiv abrechnen, ohne Papierkram
Sehen Sie in 30 Minuten, wie Voltaback den Ladestrom Ihrer Fahrzeuge misst, bewertet und dokumentiert, Kanton für Kanton: Demo anfragen.
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