Heimladen in der Flotte abrechnen: weniger Kosten, weniger Aufwand, weniger Streit
CHF 60 Pauschale oder effektive Kosten, Spesenreglement, Lohnausweis, Grenzgänger: So rechnen Sie das Heimladen Ihrer E-Flotte in 5 Schritten ab.
Aubin Aycaguer, Chief of Staff, Voltaback3. Nov. 2026

Für das Heimladen von Geschäftsautos gibt es in der Schweiz zwei Wege: die monatliche Pauschale von höchstens CHF 60.– gemäss Muster-Spesenreglement der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) oder die Vergütung der effektiven Kosten, also gemessene kWh mal den tatsächlichen Stromtarif der Mitarbeitenden. Die Pauschale ist einfach, aber zwischen den Gemeinden ungerecht; die effektive Abrechnung ist fair, sofern sie gemessen und belegt ist.
Dieser Leitfaden ist bewusst praktisch. Er zeigt, was Laden je nach Ort kostet, wie Sie die Vergütung in fünf Schritten einführen, wie sie im Lohnausweis erscheint und wie Sie die schwierigen Fälle lösen: mehrere Gesellschaften in verschiedenen Kantonen, Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Mitarbeitende in einem ZEV oder mit eigener Photovoltaik.
Zur Abgrenzung: Hier geht es um das Wie im Alltag. Die steuerliche und AHV-rechtliche Grundlage (Pauschale, effektive Spesen, Privatanteil 0.9 %) erklären wir im Detail im Beitrag Ladestrom fürs Geschäftsauto vergüten. Voltaback, die Software für die Vergütung von Heimladen, die über 200 Unternehmen einsetzen, hat diesen Plan aus der Praxis seiner Kunden abgeleitet.
Kurz gesagt (geprüft am 2.11.2026). Ein Geschäftsauto mit 20'000 km pro Jahr braucht rund 4'000 kWh ab Zähler. Zu Hause kostet das zum Schweizer Medianpreis in der Grössenordnung von CHF 1'200.– pro Jahr; an Schnellladern mehr als das Doppelte. Der grösste Hebel für Ihr Energiebudget ist deshalb der Anteil des Heimladens, und dieser hängt direkt davon ab, wie gut Sie ihn vergüten.
Was Flottenverantwortliche wirklich beschäftigt
Bevor wir über Methoden sprechen, ein Blick auf Ihren Alltag als Flottenmanagerin, Fuhrparkverantwortlicher oder HR-Leitung. Bei unseren Kunden in der Deutschschweiz tauchen immer dieselben Fragen auf:
- Was kostet uns das Laden tatsächlich, und wo laden unsere Mitarbeitenden: zu Hause, auf dem Firmenparkplatz, an der Autobahn?
- Wie vergüten wir, ohne verdeckten Lohn aus Sicht der kantonalen Steuerverwaltung und der AHV-Ausgleichskasse zu schaffen?
- Wie vermeiden wir manuelle Zählerstände, Excel-Listen und monatliche Spesenkontrollen?
- Wie behandeln wir eine Mitarbeiterin in Zug und einen Mitarbeiter in Basel gleich, wenn ihre Kilowattstunde nicht gleich viel kostet?
- Wie verhindern wir Diskussionen, wenn jemand findet, die Pauschale decke die Kosten nicht?
Der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Wer einen Teil des Ladestroms selbst bezahlt, lädt früher oder später lieber unterwegs mit der Firmenladekarte, zu einem deutlich höheren Preis.
Eine Pauschale für rund 600 Netzgebiete
Der Strompreis hängt in der Schweiz von der Gemeinde und dem Verteilnetzbetreiber ab. Es gibt rund 600 Netzbetreiber, und die Tarife 2027 reichen je nach Gemeinde von 10.56 Rp./kWh bis 45.88 Rp./kWh, also mehr als Faktor vier (ElCom-Daten, in der Presse ausgewertet).
Auch die kantonalen Medianwerte unterscheiden sich deutlich. Für das Profil H4 (4'500 kWh pro Jahr) lag der Median 2026 bei 21.9 Rp./kWh in Zug, 24.8 Rp. in Zürich, 25.4 Rp. in Luzern, 27.7 Rp. im Aargau, 29.3 Rp. in Bern, 29.8 Rp. in St. Gallen und 33.2 Rp. in Basel-Stadt, jeweils ohne MWST. Eine einheitliche Pauschale vergütet also den einen zu viel und den anderen zu wenig. Quelle: ElCom, Strompreise nach Gemeinde, Bundesrat, Strompreise 2027.
Der grösste Sparhebel: Laden zu Hause
Die Preisunterschiede je nach Ladeort sind erheblich. Nehmen wir ein Geschäftsauto mit 20'000 km pro Jahr und 18 kWh/100 km: Das sind rund 3'600 kWh in der Batterie oder etwa 4'000 kWh ab Hauszähler, wenn man die Ladeverluste von rund 10 % einrechnet.
Ladeort | Richtpreis pro kWh | Jahreskosten (Richtwert) |
|---|---|---|
Zu Hause, Schweizer Median (inkl. 8.1 % MWST) | ca. 30 Rp. | ca. CHF 1'200.– |
Zu Hause, Niedertarif (NT) | oft darunter | je nach Netzbetreiber |
Schnelllader ohne Abo | CHF 0.60 bis 0.80 | ca. CHF 2'300.– bis 3'000.– |
Median: ElCom 2026 (27.7 Rp./kWh ohne MWST). Schnelllader: Gemäss TCS-Vergleich kostet eine Ladung von 50 kWh an den meisten Schnellladern zwischen 30 und 40 Franken. Quelle: TCS, Schnellladestationen Schweiz. Wie sich der Preis aus Energie, Netz und Abgaben zusammensetzt, zeigt unsere Analyse zum Strompreis pro kWh beim Laden.
Die Kennzahl, die zählt, ist der Heimladeanteil. Jeder Prozentpunkt, der vom Schnelllader nach Hause wandert, entspricht rund 38 kWh pro Fahrzeug und Jahr, also etwa CHF 15.– Ersparnis zum Medianpreis. Steigt der Heimladeanteil von 50 % auf 70 %, sparen Sie in der Grössenordnung von CHF 300.– pro Fahrzeug und Jahr, bei 50 Fahrzeugen also rund CHF 15'000.– (Berechnung Voltaback, Annahmen wie oben).
Was den Heimladeanteil senkt: schlecht vergütete Mitarbeitende. Rechnen Sie Ihren eigenen Fall mit dem Ladekostenrechner für Flotten durch: Anzahl Fahrzeuge, Kilometer, Heimladeanteil, und Sie sehen die Kosten jedes Szenarios.
In 5 Schritten zur Heimlade-Vergütung
Die folgende Übersicht zeigt den Ablauf. Keiner der Schritte braucht Hardware bei den Mitarbeitenden zu Hause.
Schritt | Was Sie tun | Wer führt | Typische Dauer |
|---|---|---|---|
1. Policy | Kreis der Berechtigten, Methode und Ziel-Heimladeanteil festlegen | Flotte, Finanzen | 1 bis 2 Wochen |
2. Spesenreglement | Klausel zum Ladestrom ergänzen, auf Wunsch vom Sitzkanton genehmigen lassen | HR, Treuhand | je nach Kanton |
3. Messung | kWh-Erfassung pro Fahrzeug aktivieren | Flotte, Mitarbeitende | wenige Minuten pro Person |
4. Lohn | Monatlichen Betrag und richtige Lohnausweis-Ziffer einbauen | Lohnbuchhaltung | ein Lohnlauf |
5. Skalierung | Verbrauch, Auffälligkeiten und neue Fahrzeuge verfolgen | Flotte | laufend |
1. Eine Lade-Policy schreiben
Eine gute Policy passt auf eine Seite. Sie regelt, wer berechtigt ist (elektrische Geschäftsautos, allenfalls Plug-in-Hybride), welche Methode gilt (Pauschale oder effektive Kosten), welcher Beleg verlangt wird und was bei Umzug oder Austritt passiert.
Legen Sie zudem pro Profil einen Ziel-Heimladeanteil fest. Aussendienstmitarbeitende mit hoher Jahresfahrleistung haben Priorität: Sie verursachen den grössten Teil der Kosten an öffentlichen Ladestationen.
2. Den Ladestrom im Spesenreglement verankern
Das SSK-Muster sieht vor, dass Mitarbeitenden mit einem Elektrofahrzeug eine monatliche Pauschale von höchstens CHF 60.– für das Laden am Wohnort ausgerichtet werden kann. Sie deckt sämtliche Kosten des privaten Stromverbrauchs für das Fahrzeug ab. Quelle: SSK / ESTV, Muster-Spesenreglement 2026, Ziff. 2.5.
Dasselbe Muster hält einen allgemeineren Grundsatz fest: Spesen werden grundsätzlich effektiv und gegen Beleg abgerechnet, Pauschalen sind die Ausnahme. Weder das Muster noch die Wegleitung begrenzen die Vergütung belegter effektiver Kosten auf CHF 60.–. Wenn Sie effektiv abrechnen, ergänzen Sie das Reglement deshalb mit einer Klausel wie: «Ladestrom Geschäftsfahrzeug am Wohnort: Vergütung der effektiven Kosten gemäss Messung (kWh × Tarif der Mitarbeitenden)».
Die Genehmigung durch die Steuerverwaltung des Sitzkantons ist freiwillig, schafft aber Rechtssicherheit (Wegleitung Rz 59). Unseres Wissens hat noch kein Kanton eine schriftliche Praxis speziell zum gemessenen Heimladen veröffentlicht; eine kurze Bestätigung bei der zuständigen kantonalen Ansprechperson ist daher der sicherste Weg. Die SSK publiziert die Liste dieser Ansprechpersonen. Quelle: ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis 2026, SSK, kantonale Verantwortliche Spesenreglemente.
3. Die kWh pro Fahrzeug messen
Die effektive Abrechnung stützt sich auf zwei Werte: die zu Hause geladenen kWh pro Fahrzeug und den tatsächlichen Tarif der Mitarbeitenden (Hoch- und Niedertarif, Energie, Netz, Abgaben). Eine Selbstdeklaration genügt nicht; es braucht eine Messung, die dem Fahrzeug zugeordnet ist.
Eine vernetzte Wallbox bei jeder Person ist eine Möglichkeit zu messen, aber teuer, und sie setzt die Zustimmung der Vermieterschaft oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft voraus. Bevor Sie alle ausrüsten, lesen Sie unseren Vergleich zur vernetzten Ladestation in der Flotte. Eine Softwarelösung misst ohne zusätzliche Hardware, an der Steckdose ebenso wie an einer bestehenden Wallbox.
4. Den Betrag in die Lohnabrechnung übernehmen
Jeden Monat fliesst der Betrag pro Person in den Lohnlauf. Für den Lohnausweis gibt es zwei Fälle:
- Pauschale: Der Betrag wird immer unter Ziffer 13.2.3 mit dem Vermerk «Stromvergütung E-Fahrzeug» ausgewiesen;
- effektive Kosten: Ohne genehmigtes Reglement erscheinen sie unter Ziffer 13.1.2 «Übrige effektive Spesen» mit Angabe der Art (Rz 54); mit einem genehmigten Reglement, das sie vorsieht, sind sie grundsätzlich nicht betragsmässig auszuweisen.
In beiden Fällen handelt es sich nicht um Lohn: Belegte Spesen gehören weder zum steuerbaren Einkommen noch zum massgebenden Lohn der AHV. Eine Pauschale muss hingegen bei ununterbrochener Abwesenheit von mehr als vier Wochen (Mutterschaftsurlaub, Militärdienst, Krankheit) gekürzt werden, sonst gilt der Überschuss als Lohn. Bei effektiver Abrechnung stellt sich die Frage nicht: kein Laden, keine Vergütung.
5. Überwachen und skalieren
Im Betrieb reichen wenige monatliche Kennzahlen: kWh zu Hause pro Fahrzeug, Heimladeanteil, vergüteter Betrag und Auffälligkeiten (ein Fahrzeug, das nicht mehr zu Hause lädt, ein ungewöhnlicher Verbrauch, ein nicht gemeldeter Tarifwechsel). Dieses Monitoring macht die Dokumentation auch gegenüber der Steuerverwaltung belastbar.
Skalierung scheitert, wenn jede neue Person einen Installateurbesuch oder ein IT-Projekt auslöst. Mit einem reinen Softwareansatz führen Sie die Vergütung im Takt der Fahrzeugauslieferungen ein.
Mehrere Gesellschaften: ein Reglement pro juristische Person
Viele Gruppen haben eine AG in Zürich, eine GmbH in Aarau und vielleicht eine Tochter in der Romandie. Wichtig: Jede juristische Person braucht ihr eigenes Spesenreglement, genehmigt von ihrem eigenen Sitzkanton. Eine Holding kann die Reglemente ihrer Tochtergesellschaften nicht genehmigen lassen (SSK-FAQ zum Lohnausweis, Frage «Spe 2»).
Umgekehrt anerkennen die Kantone ein vom Sitzkanton genehmigtes Reglement, wenn es den SSK-Mustern folgt. Praktisch heisst das: eine Gruppen-Policy, umgesetzt in so vielen Reglementen wie Gesellschaften, mit derselben Ladestrom-Klausel. Quelle: SSK, FAQ Lohnausweis 2026.
Im Alltag zeigt sich der Unterschied vor allem beim Strompreis. Ihr Mitarbeiter in St. Gallen und Ihre Mitarbeiterin in Luzern zahlen nicht denselben Preis pro kWh. Bei effektiver Abrechnung wird jede Person zum Tarif ihres eigenen Netzbetreibers vergütet, ohne kantonale Tariftabelle, die Sie pflegen müssen.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger: Laden im Ausland
In Basel, im Aargau, in Schaffhausen oder im Tessin wohnt ein Teil der Belegschaft jenseits der Grenze und lädt zu Hause mit einem ausländischen Stromvertrag, meist in Euro. Das hat zwei praktische Folgen.
Erstens die Quellensteuer. Das SSK-Muster hält fest, dass genehmigte Pauschalspesen keiner allfälligen Quellensteuer unterliegen. Auch belegte effektive Spesen sind kein Lohn. Klären Sie die Situation jeder Grenzgängerin und jedes Grenzgängers trotzdem mit Ihrer Treuhand ab, denn die Besteuerung hängt vom Abkommen mit dem Wohnsitzstaat ab, etwa mit Deutschland für Basel oder mit Italien für das Tessin.
Zweitens der Preis. Der ElCom-Tarif einer Schweizer Gemeinde sagt nichts über den Strompreis in Lörrach oder Como aus. Nur die Vergütung zum tatsächlichen Vertragstarif, in Franken umgerechnet, ist fair. Hier zeigt die Einheitspauschale ihre Grenzen am deutlichsten.
ZEV, Photovoltaik, dynamischer Tarif: der tatsächliche Tarif zählt
Seit 2026 ist die Landschaft vielfältiger. Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV, vZEV) und lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ermöglichen vielen Haushalten einen internen Stromtarif, der oft unter dem Netztarif liegt. Einige Netzbetreiber bieten Kundinnen und Kunden mit Smart Meter zudem dynamische Tarife an.
Für das Unternehmen gilt eine einfache Regel: Vergütet wird der Tarif, den die Person tatsächlich bezahlt. Ein Mitarbeiter in einem ZEV im Kanton Bern mit günstigem internem Tarif soll nicht gleich viel erhalten wie eine Mieterin in der Stadt Zürich zum Standardtarif. Die Pauschale kann das nicht unterscheiden, die Messung zum tatsächlichen Tarif schon.
Mietende und Stockwerkeigentum
Heimladen setzt eine geeignete Installation voraus. Heute braucht eine Mieterin die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 260a OR). Der Bundesrat hat vom 19. Juni bis 12. Oktober 2026 eine Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung geschickt, die die Motion 23.3936 umsetzt: Mietende und Stockwerkeigentümer könnten eine Grundinstallation für das Laden verlangen. Die Vorlage ist noch nicht in Kraft. Quelle: Bundesrat, Eröffnung der Vernehmlassung.
Für die Seite der Fahrerinnen und Fahrer erklärt unser Leitfaden zum Heimladen des Geschäftsautos die Schritte im Detail.
Was Voltaback automatisiert
Voltaback erfasst jede Ladung zu Hause, ordnet sie dem richtigen Fahrzeug zu und wendet den tatsächlichen Vertragstarif der Mitarbeitenden an, Hoch- und Niedertarif, ZEV oder Photovoltaik inklusive, Ladeverluste eingerechnet. Die Lösung ist mit über 48 Automarken und allen Installationen kompatibel: Steckdose, bestehende Wallbox, Einstellhalle.
Wie wird gemessen? Voltaback stützt sich auf den MID-zertifizierten Zähler des Haushalts, nicht auf einen separaten Zähler im Ladekabel. Die Messgenauigkeit wurde von einer unabhängigen Drittstelle geprüft: relative Abweichung 1.22 %.
Jeden Monat erhalten die Mitarbeitenden einen Beleg und die Lohnbuchhaltung einen Export mit der passenden Lohnausweis-Ziffer. Für unterwegs ergänzt die Electra-Ladekarte das Angebot an Schnellladern.
Beim Datenschutz ist die Plattform seit dem 2. Dezember 2025 ISO-27001-zertifiziert und nach nDSG aufgebaut: Das Unternehmen erhält nie den Standort der Fahrerinnen und Fahrer, nur die kWh und die für die Vergütung nötigen Daten. Wer heute noch mit Spesenbelegen arbeitet, sieht im Beitrag zur Spesenabrechnung für Ladestrom, was wegfallen kann.

Mehr zur Lösung auf der Seite Vergütung von Heimladen.
Häufige Fragen zum Abrechnen von Heimladen in der Flotte
Die Pauschale gemäss SSK-Muster beträgt höchstens CHF 60.– pro Monat für ein Elektrofahrzeug. Eine höhere Pauschale gilt als Lohn. Die Vergütung gemessener und belegter effektiver Kosten ist durch diesen Betrag nicht begrenzt, weil es sich nicht um eine Pauschale handelt (SSK, Muster-Spesenreglement 2026).
Eine Pauschale gehört unter Ziffer 13.2.3 mit dem Vermerk «Stromvergütung E-Fahrzeug». Effektive Kosten erscheinen unter Ziffer 13.1.2 «Übrige effektive Spesen», ausser ein vom Sitzkanton genehmigtes Reglement sieht sie vor (ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis 2026).
Nein, sofern es sich um belegte Spesen handelt: Unkostenentschädigungen gehören nicht zum massgebenden Lohn für AHV/IV/EO. Spesen werden zum effektiven Betrag berücksichtigt und müssen nachgewiesen werden (BSV, Wegleitung über den massgebenden Lohn).
Nein, die Genehmigung ist freiwillig, aber empfehlenswert, sobald nicht alles gegen Beleg abgerechnet wird. Das Gesuch geht an die Steuerverwaltung des Sitzkantons jeder juristischen Person (ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis 2026).
Am fairsten ist die Vergütung der gemessenen kWh zum tatsächlichen Tarif ihres Stromvertrags, umgerechnet in Franken. Genehmigte Pauschalspesen unterliegen gemäss SSK-Muster keiner Quellensteuer; die steuerliche Situation jeder Person klären Sie am besten mit Ihrer Treuhand.
Nein. Eine vernetzte Wallbox ist nur eine Art zu messen. Software kann jede Ladung ohne zusätzliche Hardware erfassen; die elektrische Installation selbst muss jedoch von einer konzessionierten Elektroinstallationsfirma erstellt oder geprüft werden.
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