Ladestationen in der Firma installieren: Kosten, Ablauf nach NIV und richtige Dimensionierung
Ladestationen in der Firma: Kosten in CHF pro Ladepunkt, Ablauf mit TAG, IA und SiNa, Lastmanagement, SIA 2060 und Rechenbeispiel mit 50 Geschäftsautos.
Aubin Aycaguer, Chief of Staff, Voltaback3. Nov. 2026

Eine Ladestation in der Firma kostet in der Schweiz grob CHF 2'000.– bis 5'000.– pro AC-Ladepunkt inklusive Installation, je nach Leitungsweg, Lastmanagement und Zustand der Hauptverteilung. Die wichtigste Frage vor jeder Offerte ist aber nicht der Preis, sondern: Wo verbringen Ihre Fahrzeuge die Nacht?
Ein Geschäftsauto, das die Mitarbeitenden nach Hause nehmen, lädt meist dort und nicht auf Ihrem Parkplatz. Dieser Leitfaden zeigt die Kostenblöcke, den Ablauf nach Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV), die Planung nach SIA 2060, die steuerliche Behandlung des Ladestroms und ein durchgerechnetes Beispiel mit 50 Fahrzeugen. Er erklärt auch, warum Voltaback als Software das Heimladen misst und vergütet, statt zusätzliche Ladepunkte am Standort zu verlangen.
Das Wichtigste in Kürze
- Kosten: grob CHF 2'000.– bis 5'000.– pro AC-Ladepunkt installiert; DC-Schnellladen kostet ein Vielfaches.
- Ablauf: konzessionierter Elektroinstallateur, technisches Anschlussgesuch (TAG) und Installationsanzeige (IA) beim Netzbetreiber, Ausführung, Sicherheitsnachweis (SiNa).
- Planung: Die Ausbaustufen A bis D des SIA-Merkblatts 2060 erlauben einen schrittweisen Ausbau.
- Förderung: nur kantonal oder kommunal, nie vom Bund.
- Realität: Vier von fünf E-Auto-Fahrenden in der Schweiz laden am Wohnort.
Was kostet eine Ladestation in der Firma?
Der Preis hängt weniger vom Gerät als von der Installation ab. Eine einfache 11-kW-Wallbox kostet als Gerät rund CHF 800.– bis 1'600.–, eine 22-kW-Station rund CHF 1'600.– bis 2'400.–. Die Installation kommt mit CHF 1'000.– bis 3'000.– dazu, je nach Distanz zum Verteiler und nötigen Durchbrüchen.
Quelle: Houzy, Kosten Wallbox-Installation (Richtwerte 2023, Einfamilienhaus).
In einer Einstellhalle oder auf einem Firmenparkplatz kommen weitere Positionen hinzu: Flachbandkabel oder Stromschiene, Zugangskontrolle per RFID, Backend für die Abrechnung, eventuell Tiefbau für Aussenparkplätze.
Richtwerte pro Ladepunkt (CHF, exkl. MWST)
Ladepunkt | Leistung | Grössenordnung installiert | Geeignet für |
|---|---|---|---|
AC-Wallbox einphasig | 3.7 bis 7.4 kW | CHF 2'000.– bis 4'000.– | Fahrzeuge, die 8 Stunden stehen |
AC-Wallbox dreiphasig | 11 kW | CHF 2'500.– bis 5'000.– | Standard in der Schweiz, Poolfahrzeuge |
AC 22 kW | 22 kW | CHF 3'000.– bis 5'500.– | Lieferwagen mit kurzen Standzeiten |
DC-Schnelllader | 50 kW und mehr | mehrere zehntausend Franken bis rund CHF 100'000.– | Fahrzeuge im Dauereinsatz |
Für eine öffentliche Schnellladestation nannte Electrosuisse eine Investition von rund CHF 100'000.–. Quelle: Beobachter, 2020. Diese Zahlen sind Grössenordnungen: Holen Sie mindestens drei Offerten ein.
Die Kosten, die Offerten gern unterschlagen
- Backend und Abrechnung: Gebühr pro Ladepunkt und Monat, wenn Sie Mitarbeitende oder Besuchende einzeln abrechnen wollen.
- Wartung und Eichung: Servicevertrag, Ersatz defekter Ladekabel.
- Netzverstärkung: Reicht der Hausanschluss nicht, verlangt der Netzbetreiber eine Verstärkung, oft mit Netzkostenbeitrag und mehreren Monaten Vorlauf.
- Lastmanagement: Software und Zähler, die die verfügbare Leistung auf die Fahrzeuge verteilen. Ohne Lastmanagement ist eine grössere Anlage selten bewilligungsfähig.
Tipp: Lassen Sie sich die Kosten pro Ladepunkt über fünf Jahre ausweisen, nicht nur den Installationspreis.
Lastmanagement: warum es fast immer nötig ist
25 Ladepunkte mit je 11 kW ergeben eine theoretische Spitzenlast von 275 kW. Kaum ein Bürogebäude hat diese Reserve am Hausanschluss. Ein dynamisches Lastmanagement misst die aktuelle Gebäudelast und gibt den Ladepunkten nur die freie Leistung.
Für ein Fahrzeug, das acht Stunden steht, spielt das praktisch keine Rolle: Auch mit 3 kW lädt es in dieser Zeit rund 24 kWh, genug für weit über 100 km. Netzbetreiber verlangen bei mehreren Ladepunkten oder bei Anlagen über 22 kVA in der Regel ein Lastmanagement.
Quellen: CKW, gesetzliche Vorgaben für Ladestationen, Werkvorschriften Zentralschweiz, Meldewesen.
Ablauf: so läuft die Installation nach NIV
Elektrische Installationen unterstehen der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) und der Norm NIN (SN 411000). Aufsichtsbehörde ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI). Für Sie als Unternehmen heisst das: Nur ein Installateur mit Installationsbewilligung darf die Arbeiten ausführen.
Quelle: BFE, Niederspannungsinstallationen.
1. Nutzung erheben
Teilen Sie Ihre Fahrzeuge in drei Gruppen: Geschäftsautos, die nach Hause gehen; Aussendienst, der selten am Sitz ist; Pool- und Servicefahrzeuge, die auf dem Firmenareal übernachten. Nur die dritte Gruppe braucht zwingend Ladepunkte am Standort.
2. Elektrische Bestandsaufnahme
Der Installateur prüft Hausanschluss, Hauptverteilung, Leitungswege und Parkierungsanlage. Ergebnis: die freie Leistung und die Frage, ob eine Netzverstärkung nötig ist.
3. TAG und Installationsanzeige beim Netzbetreiber
Vor Baubeginn reicht der Installateur das technische Anschlussgesuch (TAG) und die Installationsanzeige (IA) beim Verteilnetzbetreiber ein. Die Arbeiten beginnen erst nach dessen Zustimmung. Die Details regeln die Werkvorschriften des jeweiligen Netzbetreibers, etwa EKZ, CKW, BKW oder IWB.
4. Mieträume: Zustimmung der Vermieterschaft
Mietet Ihr Unternehmen die Liegenschaft, braucht es für Erneuerungen und Änderungen die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 260a OR). Regeln Sie dabei auch Rückbau und allfällige Entschädigung bei Auszug.
Quelle: Art. 260a OR, Fedlex.
5. Ausführung, Sicherheitsnachweis und Inbetriebnahme
Nach den Arbeiten erstellt der Installateur den Sicherheitsnachweis (SiNa) mit Mess- und Prüfprotokoll und übergibt ihn der Eigentümerschaft. Je nach Kontrollperiode des Gebäudes ist zusätzlich eine unabhängige Abnahmekontrolle nötig. Danach folgen Backend, Zugangsregeln und Abrechnung.
Für die Bewertung von Offerten hilft unser Service für Installateur-Offerten: Voltaback installiert selbst nicht, hilft Ihnen aber, Angebote konzessionierter Installateure zu vergleichen.
Planung nach SIA 2060 und kantonale Vorgaben
Das SIA-Merkblatt 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» definiert Ausbaustufen. Sie erlauben, heute die Grundinstallation zu bauen und die Ladestationen später nach Bedarf zu montieren.
Stufe | Bezeichnung | Was gebaut ist |
|---|---|---|
A | Pipe for power | Leerrohre und Platz für spätere Leitungen |
B | Power to building | Hausanschluss für die künftige Ladeleistung dimensioniert |
C1 | Power to garage | Flachbandkabel oder Stromschiene in der Parkierungsanlage |
C2 | Power to parking | Zuleitung bis zu jedem Parkplatz |
D | Ready to charge | Ladestation montiert und betriebsbereit |
Quelle: Kanton Basel-Stadt, Ausbaustufen SIA 2060.
Eine Bundespflicht, Firmenparkplätze mit Ladepunkten auszurüsten, gibt es nicht. Vorgaben kommen von Kantonen und Gemeinden:
- Kanton Zürich: Seit August 2025 können Gemeinden die Ausstattung der Abstellplätze in der Bau- und Zonenordnung genauer regeln (§ 244 Abs. 4 PBG). Quelle: Kanton Zürich.
- Stadt Luzern: Seit 1. August 2026 müssen bei neuen und erneuerten Parkierungsanlagen 20 % der Firmenparkplätze auf Stufe C2 vorbereitet werden; Ladestationen selbst sind nicht Pflicht. Quelle: electrive, 30.06.2026.
Prüfen Sie deshalb bei jedem Bau- oder Umbauprojekt die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde. Mehr dazu in unserem Artikel zur Pflicht für Ladestationen im Unternehmen. Den Aufbau einer Ladeinfrastruktur vom Netzanschluss bis zum Backend erklärt unser Beitrag zur Architektur der Ladeinfrastruktur.
Förderung: nur Kantone und Gemeinden
Der Bund zahlt keine Förderbeiträge für Ladestationen von Unternehmen. Einige Kantone und Gemeinden tun es, mit sehr unterschiedlichen Bedingungen: Basel-Stadt fördert die Grundinstallation in privaten Parkierungsanlagen, auch für Unternehmen, das Zürcher Programm ist seit Oktober 2026 ausgeschöpft.
Wichtig: Fast alle Programme verlangen das Gesuch vor Baubeginn. Die Übersicht nach Kantonen finden Sie in unserem Artikel zur Förderung für Ladestationen im Unternehmen.
Wer bezahlt den Strom am Arbeitsplatz?
Am Firmenstandort trägt das Unternehmen die Stromkosten. Was das steuerlich bedeutet, hängt vom Fahrzeug ab:
- Geschäftsfahrzeug: Der Privatanteil von 0.9 % pro Monat auf dem Kaufpreis setzt voraus, dass der Arbeitgeber alle Kosten trägt. Der Strom ist damit abgegolten und keine zusätzliche Leistung (Wegleitung zum Lohnausweis, Rz 21).
- Privates E-Auto der Mitarbeitenden: Gratis-Laden am Arbeitsplatz ist in der Liste der nicht zu deklarierenden Leistungen (Rz 72) nicht ausdrücklich erwähnt, anders als der Gratis-Parkplatz. Klären Sie die Praxis mit der Steuerverwaltung Ihres Sitzkantons, bevor Sie es als Benefit kommunizieren.
Quelle: ESTV, Wegleitung zum Lohnausweis 2026.
Für Geschäftsautos, die zu Hause laden, ist es umgekehrt: Die Mitarbeitenden bezahlen den Strom über ihre eigene Rechnung, und das Unternehmen muss ihn vergüten. Wie das mit der SSK-Pauschale von maximal CHF 60.– pro Monat oder zu effektiven Kosten geht, zeigt unser Leitfaden zum Heimladen der Flotte.
Wo laden Ihre Fahrerinnen und Fahrer wirklich?
Eine repräsentative Befragung im Auftrag des Bundesamts für Energie mit Unterstützung des TCS (2'003 Teilnehmende, Sommer 2025) zeigt: Vier von fünf E-Auto-Fahrenden laden am eigenen Wohnort. Nur knapp 30 % laden gelegentlich bis häufig am Arbeitsplatz, rund ein Viertel nutzt im Alltag öffentliche Ladepunkte.
Quelle: TCS, Wie lädt die Schweiz?, 04.11.2025.
Der Preisunterschied ist erheblich. Der Median des Haushaltstarifs H4 liegt 2026 bei 27.7 Rp./kWh (2027: 26.5 Rp./kWh), mit grossen Unterschieden zwischen Gemeinden. Öffentliches Schnellladen kostet ein Mehrfaches, bei Electra etwa CHF 0.39 bis 0.69 pro kWh je nach Abo.
Quelle: ElCom, Strompreise.
Tipp: Sortieren Sie Ihre Fahrzeuge vor jeder Offerte in drei Spalten (Geschäftsauto, Aussendienst, Pool). Nur die Spalte «Pool» bestimmt die Grösse Ihrer Anlage.
Rechnet sich das? Das Beispiel mit 50 Geschäftsautos
Nehmen wir 50 elektrische Geschäftsautos, die jeden Abend bei den Mitarbeitenden zu Hause stehen, und einen Sitz in Aarau mit 60 Parkplätzen.
- Variante A: Parkplatz für die ganze Flotte ausrüsten, 1 Ladepunkt für 2 Fahrzeuge, also 25 AC-Ladepunkte.
- Variante B: 3 Ladepunkte für Poolfahrzeuge und Besuchende, das Heimladen organisieren.
Entscheidend: Variante A ersetzt das Heimladen nicht. Die Fahrzeuge übernachten bei den Fahrenden und laden dort in beiden Varianten. Beide Varianten brauchen deshalb eine passende Installation zu Hause, im Mittel CHF 840.– pro Fahrzeug nach den Standardannahmen unseres Simulators (30 % nicht vernetzte Wallbox zu CHF 1'800.–, 50 % Industriesteckdose zu CHF 600.–, 20 % bereits vorhanden).
Die Rechnung Posten für Posten (5 Jahre, CHF, exkl. MWST)
Posten | Formel | Variante A: 25 Punkte | Variante B: 3 Punkte |
|---|---|---|---|
Ladepunkte installiert | Punkte × 3'500 | 87'500 | 10'500 |
Backend und Wartung | Punkte × 30 × 60 Monate | 45'000 | 5'400 |
Installation zu Hause | 50 × 840 | 42'000 | 42'000 |
Total 5 Jahre | Summe | 174'500 | 57'900 |
Pro Fahrzeug | Total ÷ 50 | 3'490 | 1'158 |
Die Differenz von CHF 116'600.– stammt allein aus den 22 zusätzlichen Ladepunkten: 22 × (3'500 + 1'800) = 116'600.
Annahmen: CHF 3'500.– pro installiertem AC-Punkt (Mitte der Bandbreite), CHF 30.– pro Punkt und Monat für Backend und Wartung (Annahme Voltaback, ersetzen Sie sie durch Ihre Offerte).
Was die Tabelle bewusst weglässt:
- Die Energie: Die Kilometer sind in beiden Varianten gleich, nur der Ladeort ändert.
- Die Netzverstärkung in Variante A: 25 × 11 kW = 275 kW Spitzenlast. Ohne Lastmanagement ist eine Verstärkung mit Netzkostenbeitrag wahrscheinlich.
Das Ergebnis hält auch bei tieferen Preisen: Bei CHF 2'500.– pro Ladepunkt bleibt eine Differenz von 22 × 4'300 = CHF 94'600.–.
Rechnen Sie mit Ihren eigenen Zahlen im Simulator für Heimlade-Lösungen oder lassen Sie sich mit dem Simulator für die Ladeinfrastruktur die passende Installation pro Fahrzeug empfehlen.
Und das Heimladen, in beiden Varianten?
In A wie in B laden die Mitarbeitenden zu Hause, und das Unternehmen vergütet diesen Strom. Die Methode zählt: Eine vernetzte Wallbox bei jeder Person kostet ein Mehrfaches einer Software-Lösung. Den Vergleich Zeile für Zeile finden Sie in unserem Artikel zur vernetzten Ladestation für Mitarbeitende.
Welche Lösung für welches Fahrzeug?
Fahrzeugprofil | Hauptlösung | Warum |
|---|---|---|
Geschäftsauto, nach Hause genommen | Heimladen, vergütet zu effektiven Kosten | Lädt nachts, zum tiefsten Tarif |
Aussendienst | Heimladen plus Ladekarte unterwegs | Selten am Sitz |
Pool- oder Servicefahrzeug | AC-Ladepunkt am Standort | Übernachtet auf dem Areal |
Lieferwagen im Mehrschichtbetrieb | AC 22 kW oder DC am Standort | Kurze Standzeiten |
Mitarbeitende ohne Lademöglichkeit zu Hause | Ladepunkt am Standort | Öffentliches Laden wäre am teuersten |
Private E-Autos der Mitarbeitenden | Wenige Punkte, Abrechnung per kWh | Steuerliche Behandlung mit dem Kanton klären |
Für Mitarbeitende in Mietwohnungen oder im Stockwerkeigentum wird es einfacher: Das Parlament hat im Juni 2025 die Motion 23.3936 angenommen. Der Bundesrat will Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnliegenschaften verpflichten können, auf Verlangen die Grundinstallation zum Laden zu erstellen. Die Vernehmlassung zur Änderung des Energiegesetzes lief bis 12. Oktober 2026; in Kraft ist die Regel noch nicht.
Quelle: Bundesamt für Justiz, 19.06.2026.
Tipp: Starten Sie einen Pilot mit 3 Fahrenden, bevor Sie 25 Ladepunkte bestellen. Nach einem Monat wissen Sie, wo Ihre Flotte wirklich lädt.
Was Voltaback konkret ändert
Voltaback erfasst das gesamte Laden Ihrer Flotte in einem Dashboard: zu Hause, am Standort und unterwegs. Voltaback ist reine Software, ohne Hardware, mit mehr als 48 angebundenen Automarken.
- Vergütung zu effektiven Kosten: Jede Heimladung wird erfasst und mit dem echten Tarif des Mitarbeitenden bewertet, inklusive Hoch- und Niedertarif und Ladeverlusten. Mehr dazu auf unserer Seite zur Vergütung des Heimladens.
- Messung: Voltaback stützt sich auf den MID-zertifizierten Zähler des Haushalts, nicht auf einen separaten Kabelzähler. Die Messung wurde von einer unabhängigen Stelle geprüft: 1.22 % relative Abweichung.
- Datenschutz: ISO 27001 zertifiziert seit 2. Dezember 2025, konform mit dem nDSG. Das Unternehmen erhält nie die Standortdaten der Fahrenden.
- Telematik ohne Box: Kilometerstand, Verbrauch, Fahrstil, Warnungen und Wartung, auch für Verbrenner.
- Unterwegs: die Electra-Ladekarte für das Schnellladen.
- Installation: Voltaback installiert keine Ladestationen, hilft Ihnen aber, Offerten von Installateuren zu vergleichen.
Mehr als 200 Unternehmen, darunter grosse europäische Konzerne, vergüten das Heimladen ihrer Fahrenden bereits mit Voltaback.

Häufige Fragen zu Ladestationen in der Firma
Ein AC-Ladepunkt kostet installiert grob CHF 2'000.– bis 5'000.–, je nach Leitungsweg, Leistung und Lastmanagement. Dazu kommen Backend und Wartung pro Ladepunkt und Monat. Ein DC-Schnelllader kostet ein Vielfaches, bis rund CHF 100'000.– für eine öffentliche Station.
Nur ein Elektroinstallateur mit Installationsbewilligung nach NIV. Er reicht TAG und Installationsanzeige beim Netzbetreiber ein und erstellt nach den Arbeiten den Sicherheitsnachweis (SiNa). Eine Installation in Eigenregie ist auf einem Firmenparkplatz nicht zulässig.
Ja, vor Baubeginn reicht der Installateur ein technisches Anschlussgesuch und eine Installationsanzeige ein. Bei mehreren Ladepunkten oder über 22 kVA verlangt der Netzbetreiber in der Regel ein Lastmanagement. Die Details stehen in seinen Werkvorschriften.
Nein, es gibt keine Bundespflicht für Firmenparkplätze. Kantone und Gemeinden können Vorbereitungen verlangen, etwa die Stadt Luzern seit 1. August 2026 für 20 % der Firmenparkplätze bei neuen Anlagen. Prüfen Sie die Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde.
Für Geschäftsautos ja, der Strom ist mit dem Privatanteil von 0.9 % abgegolten. Für private E-Autos der Mitarbeitenden gibt es keine ausdrückliche Regel in der Wegleitung zum Lohnausweis. Klären Sie die Praxis mit der Steuerverwaltung Ihres Sitzkantons.
Ja, für Änderungen an der Mietsache braucht es die schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft (Art. 260a OR). Regeln Sie im gleichen Schreiben Rückbau und Entschädigung bei Auszug.
So viele, wie Fahrzeuge regelmässig auf dem Areal übernachten oder lange stehen, also vor allem Pool- und Servicefahrzeuge. Geschäftsautos, die nach Hause gehen, laden mehrheitlich dort. Im Beispiel mit 50 Fahrzeugen spart der Verzicht auf 22 Ladepunkte über fünf Jahre rund CHF 116'600.–.
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Bevor Sie 25 Ladepunkte bestellen, klären Sie, wo Ihre Fahrzeuge laden. Sprechen Sie mit unserem Team: In 30 Minuten erhalten Sie die realen Ladekosten Ihrer Flotte, die richtige Anzahl Ladepunkte am Standort und einen Plan, das Heimladen ohne überflüssige Hardware zu vergüten.
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