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Ladeinfrastruktur einfach erklärt: Komponenten, Lademodi, Normen und SIA 2060

Komponenten, Lademodi, 3.7-kW-Grenze für einphasiges Laden, NIV, NIN 2025, SIA-2060-Ausbaustufen und Kosten nach Bedarf: Ladeinfrastruktur in der Schweiz.

Aubin Aycaguer, Chief of Staff, Voltaback3. Nov. 2026

Schema einer Ladeinfrastruktur vom Elektroverteiler über die Ladestation bis zum Elektroauto

Ladeinfrastruktur ist die gesamte Installation, die Strom vom Netz bis ins Elektroauto bringt: Hausanschluss, Verteiler, Schutzeinrichtungen, Zuleitung, Ladepunkt und meist auch Lastmanagement und Messung. Die Ladestation oder Wallbox ist nur der sichtbare Teil davon.

Dieser Beitrag erklärt Schritt für Schritt jede Komponente, die vier Lademodi und die in der Schweiz üblichen Steckdosen, die Leistungsgrenzen der Netzbetreiber, wer installieren darf (NIV, NIN 2025, Sicherheitsnachweis), die Ausbaustufen nach SIA 2060 und was eine Installation nach Bedarf kostet. Voltaback begleitet über 200 Unternehmen beim Laden ihrer Elektroflotten. Wir installieren keine Ladestationen, helfen aber bei der Wahl der passenden Lösung pro Mitarbeitenden und vergüten danach das Laden zu Hause zu effektiven Kosten.

Stand: 2. November 2026.

Ladeinfrastruktur oder Ladestation: Was ist der Unterschied?

Ladeinfrastruktur bezeichnet das ganze System, Ladestation, Ladesäule oder Wallbox das Gerät an der Wand oder auf dem Sockel. Eine Ladestation ohne korrekt dimensionierte Zuleitung, ohne passende Schutzeinrichtung oder ohne Meldung beim Netzbetreiber darf nicht in Betrieb gehen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

  • Kosten: In bestehenden Einstellhallen kosten Zuleitung und Verteiler oft mehr als die Wallbox selbst.
  • Verfahren: Gemeldet und kontrolliert wird die Elektroinstallation, nicht das Gerät.
  • Ausbaufähigkeit: Eine gut vorbereitete Infrastruktur (Ausbaustufen nach SIA 2060) erlaubt später zusätzliche Ladepunkte ohne grosse Bauarbeiten.

Aus welchen Komponenten besteht eine Ladeinfrastruktur?

1. Netzanschluss

Am Anfang steht der Hausanschluss des Verteilnetzbetreibers (VNB), etwa EKZ oder ewz im Kanton Zürich, BKW in Bern, CKW in der Zentralschweiz, IWB in Basel oder SAK in St. Gallen. Die verfügbare Anschlussleistung bestimmt, wie viel Ladeleistung ohne Verstärkung möglich ist.

2. Verteiler und Zuleitung

Die Ladestation wird über einen eigenen Stromkreis ab Haupt- oder Unterverteiler versorgt. Der Leiterquerschnitt richtet sich nach Leistung und Leitungslänge. In Einstellhallen versorgt häufig eine horizontale Hauptleitung (Flachkabel) mehrere Plätze, an die jede Ladestation einzeln angeschlossen wird.

3. Schutzeinrichtungen

Die Niederspannungs-Installationsnorm (NIN, SN 411000) gilt in der Ausgabe 2025 seit dem 1. Januar 2025. Teil 7.22 regelt die Stromversorgung von Elektrofahrzeugen. Jeder Ladepunkt braucht einen eigenen Überstromschutz und einen Fehlerstromschutz, der auch Gleichfehlerströme erfasst: entweder einen RCD Typ B oder eine in der Ladestation integrierte 6-mA-DC-Erkennung in Kombination mit einem passenden RCD. Die konkrete Wahl trifft der Elektroinstallateur.

Quelle: Electrosuisse, Broschüre E-Mobilität.

4. Ladepunkt

Das ist die Ladestation mit ihrem Stecker. Standard für Wechselstrom ist in Europa der Typ-2-Stecker. Das Ladekabel ist entweder fest an der Station montiert oder wird mitgebracht.

5. Lastmanagement

Bei mehreren Ladepunkten verteilt ein Lastmanagement die verfügbare Leistung so, dass der Hausanschluss nicht überlastet wird. Es gibt zwei Varianten:

  • statisch: feste Grenzwerte pro Ladepunkt oder Gruppe;
  • dynamisch: Grenzwerte werden laufend aus Messungen am Hausanschluss berechnet.

Beide sorgen ausserdem für eine symmetrische Belastung der Aussenleiter. Das Handbuch Ladeinfrastruktur des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) empfiehlt für Wohnbauten etwa folgende Ladeleistungen:

Anzahl Ladepunkte

Absicherung

Empfohlene Ladeleistung gesamt

1 bis 5

13 A

9 kW

6 bis 14

16 A

11 kW

20 bis 29

32 A

17 kW

30 bis 39

40 A

22 kW

50 bis 99

80 A

55 kW

ab 100

160 A

111 kW

Quelle: Stadtwerk Winterthur, Merkblatt Elektromobilität. Andere Gebäudearten können eine andere Dimensionierung brauchen.

6. Backend

Vernetzte Ladestationen sind mit einer Software-Plattform verbunden, meist über das offene Protokoll OCPP. Das Backend verwaltet Badges, Zugriffsrechte, Abrechnung und Störungsmeldungen. Auf einem gemeinsam genutzten Firmenparkplatz ist das sinnvoll, zu Hause selten nötig.

7. Messung

Wer Strom an Dritte weiterverrechnet oder den Verbrauch des Fahrzeugs getrennt erfassen will, braucht einen Zähler, idealerweise MID-zertifiziert, in der Station oder im Verteiler. Manche Förderprogramme verlangen das: Basel-Stadt etwa setzt für seine Beiträge einen Werkzähler voraus.

Die vier Lademodi und die Schweizer Steckdosen

Die internationale Norm IEC 61851 unterscheidet vier Lademodi. In der Schweiz kommt die Frage der Haushaltsteckdosen dazu, die sich von jenen der Nachbarländer unterscheiden.

Lademodus

Anschluss

Richtwert Leistung

Einsatz in der Schweiz

Modus 1

Haushaltsteckdose ohne Schutzeinrichtung im Kabel

gering

Velos und Roller, nicht Autos

Modus 2

Steckdose T13, T23 oder CEE mit Kabel und integrierter Steuerbox

rund 2.3 kW an T13; 3.7 kW an T23 oder CEE 16 A einphasig; bis 11 kW an CEE rot dreiphasig

Notlösung oder langsames Laden zu Hause

Modus 3

Fest installierte Ladestation, Typ-2-Stecker, Wechselstrom

3.7 bis 22 kW

Standard zu Hause und auf dem Firmenparkplatz

Modus 4

Schnellladestation mit Gleichstrom (CCS)

50 bis über 300 kW

Autobahn, Schnellladeparks

Haushaltsteckdosen T13 und T23 sind nicht für stundenlangen Dauerbetrieb ausgelegt. Netzbetreiber raten davon ab, sie für regelmässiges Laden zu verwenden. Sicherer ist eine vom Installateur montierte CEE-Industriesteckdose oder eine Wallbox. Unser Vergleich der besten Steckdose für das Elektroauto zeigt die Varianten im Detail.

Welche Ladeleistung: von 2.3 bis 22 kW

Die Werkvorschriften der Netzbetreiber (WV-CH) enthalten eine Schweizer Besonderheit: Einphasiges Laden ist auf 3.7 kW (230 V, 16 A) begrenzt, zweiphasiges auf 7.4 kW. Die in anderen Ländern verbreitete einphasige 7.4-kW-Wallbox ist hier also keine Standardlösung. Über 3.7 kW wird dreiphasig geladen.

Leistung

Anschluss

Energie in 8 Stunden

Reichweite bei 18 kWh/100 km

2.3 kW

einphasig, T13 (Notlösung)

rund 18 kWh

rund 100 km

3.7 kW

einphasig 16 A

rund 30 kWh

rund 160 km

11 kW

dreiphasig 16 A

rund 88 kWh

volle Batterie bei den meisten Modellen

22 kW

dreiphasig 32 A

volle Batterie

nur sinnvoll, wenn das Fahrzeug 22 kW AC aufnimmt

Rechenbeispiel: Für 40 km Arbeitsweg pro Tag braucht ein Fahrzeug mit 20 kWh/100 km rund 8 kWh. Bei 3.7 kW dauert das etwa 2 Stunden 10 Minuten. Die meisten Geschäftsfahrzeuge laden also mit kleiner Leistung problemlos über Nacht, was auch das Netz schont.

Zwei weitere Regeln gelten bei den meisten Netzbetreibern:

  • Ab 3.7 kVA muss die Ladestation vom Netzbetreiber ansteuerbar sein, meist über einen Rundsteuerempfänger.
  • Über 11 kW muss der Netzbetreiber die Installation in der Regel vorgängig bewilligen. Bis 11 kW genügt meist die Meldung.

Quellen: Stadtwerk Winterthur, CKW, gesetzliche Vorgaben für Ladestationen. Die Details unterscheiden sich je nach Netzbetreiber. Ihr Elektroinstallateur kennt die Vorgaben für Ihre Gemeinde.

Wer darf eine Ladestation installieren?

Eine fest installierte Ladestation ist eine elektrische Niederspannungsinstallation. Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV, SR 734.27) erlaubt solche Arbeiten nur Inhabern einer Installationsbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). In der Praxis beauftragen Sie einen konzessionierten Elektroinstallateur.

Der Ablauf Schritt für Schritt:

  1. Vor den Arbeiten: Der Installateur reicht beim Netzbetreiber ein technisches Anschlussgesuch (TAG) und eine Installationsanzeige (IA) ein. Meldepflichtig sind alle Ladestationen, auch mobile Geräte an einer bestehenden Steckdose.
  2. Während der Arbeiten: Die Installation entspricht der NIN 2025, insbesondere Teil 7.22.
  3. Nach den Arbeiten: Der Installateur erstellt einen Sicherheitsnachweis (SiNa) mit Mess- und Prüfprotokoll und übergibt ihn Eigentümer und Netzbetreiber.

Mitarbeitende dürfen eine Wallbox also nicht selbst montieren, auch wenn sie online gekauft wurde. Wie Sie Offerten von Elektroinstallateuren einholen und vergleichen, zeigt die Seite Installation einer Ladestation.

Die Ausbaustufen nach SIA 2060

Das Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» beschreibt fünf Stufen, vom Leerrohr bis zur ladebereiten Station:

Stufe

Was gebaut ist

A (Pipe for power)

Leerrohre, Kabeltrassen, Platzreserve im Verteiler

B (Power to building)

Anschlussleitung, die für die Ladeleistung ausgelegt ist

C1 (Power to garage)

Hauptleitung in der Einstellhalle, höchstens 3 m von jeder künftigen Ladestation

C2 (Power to parking)

Zuleitung bis zur Position jeder künftigen Ladestation

D (Ready to charge)

Ladestation montiert und ladebereit

Das Merkblatt ist an sich nicht verbindlich. Verbindlich wird es, wenn ein Kanton darauf verweist, wie Bern (Art. 56a BauV) oder Neuenburg seit Juli 2024. Welche Kantone was verlangen, steht in unserem Beitrag zur Pflicht für Ladestationen in der Schweiz.

Einfamilienhaus, Stockwerkeigentum oder Firmenstandort

Einfamilienhaus

Mehrfamilienhaus (Miete oder StWE)

Firmenparkplatz

Typischer Ladepunkt

CEE-Steckdose oder Wallbox 11 kW

Wallbox an gemeinsamer Hauptleitung

Mehrere Stationen 11 bis 22 kW, evtl. Schnelllader

Zustimmung

Keine, ausser Meldung an den VNB

Miete: schriftliche Zustimmung des Vermieters (Art. 260a OR). StWE: Beschluss der Versammlung, in der Regel doppeltes Mehr (Art. 647d ZGB)

Vermieter, falls das Unternehmen Mieter ist

Lastmanagement

selten

fast immer

fast immer

Messung

zum Laden nicht nötig

nötig für die Kostenverteilung

nützlich für Aufteilung und Weiterverrechnung

Wer zahlt den Strom

Mitarbeitende, Vergütung durch den Arbeitgeber

Mitarbeitende über die Nebenkostenabrechnung

das Unternehmen direkt

Quelle StWE: BFE und EnergieSchweiz, Leitfaden Stockwerkeigentum.

Das Vorgehen im Stockwerkeigentum erklärt unser Leitfaden zur Ladestation im Stockwerkeigentum. Ein Anspruch auf eine Grundinstallation für Mietende und Stockwerkeigentümer ist auf Bundesebene in Vorbereitung, aber noch nicht beschlossen.

Was kostet Ladeinfrastruktur nach Bedarf?

Nicht alle Mitarbeitenden brauchen eine vernetzte Ladestation. Unser Simulator für die passende Installation rechnet mit folgenden Schweizer Annahmen, die Sie anpassen können:

Installation zu Hause

Annahme im Simulator

Anteil der Fahrenden

Starkstromsteckdose (CEE oder T23) an geeigneter Leitung

CHF 600.–

50 %

Nicht vernetzte Wallbox

CHF 1'800.–

30 %

Installation bereits vorhanden

CHF 0.–

20 %

Durchschnitt nach Bedarf

rund CHF 840.– pro Fahrzeug

Vernetzte Ladestation (zum Vergleich)

rund CHF 3'000.– pro Fahrzeug

Rechnung: 0.5 × 600 + 0.3 × 1'800 + 0.2 × 0 = CHF 840.–. Bei 50 Fahrzeugen beträgt die Differenz zu einer Ausrüstung mit vernetzten Stationen über CHF 100'000.–. Detaillierte Preisspannen finden Sie im Beitrag zu den Kosten einer Wallbox-Installation zu Hause.

Die Beträge sind Grössenordnungen. Der effektive Preis hängt von der Distanz zum Verteiler, vom Zustand der bestehenden Installation und von den Vorgaben des Netzbetreibers ab. Kantonale und kommunale Förderbeiträge gibt es vor allem für Mehrfamilienhäuser.

Braucht es eine vernetzte Ladestation, um Heimladen zu vergüten?

Nein. Die Steuerverwaltung verlangt einen verlässlichen Nachweis der kWh und ihres Preises, kein bestimmtes Gerät. Eine vernetzte Wallbox ist nur eine von mehreren Messmethoden, und die teuerste.

Voltaback ist eine reine Softwarelösung. Die Ladedaten werden direkt aus dem Fahrzeug gelesen (über 48 angebundene Marken) und mit dem effektiven Tarif des Mitarbeitenden bewertet: Hoch- oder Niedertarif, Solarstrom, Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Voltaback stützt sich auf den MID-zertifizierten Zähler des Haushalts, nicht auf einen separaten Kabelzähler. Die Messung wurde von einer unabhängigen Stelle geprüft, mit einer relativen Abweichung von 1.22 %.

Das Unternehmen erhält nie Standortdaten der Fahrenden, was die Einhaltung des nDSG vereinfacht. Voltaback ist seit dem 2. Dezember 2025 nach ISO 27001 zertifiziert. Den vollständigen Vergleich der Optionen zeigt unser Beitrag zur vernetzten Ladestation für Flotten.

Häufige Fragen zur Ladeinfrastruktur

Nach Bedarf ausrüsten, effektiv vergüten

Gute Ladeinfrastruktur richtet sich nach der Nutzung: kleine Leistung über Nacht zu Hause, Lastmanagement auf gemeinsamen Parkplätzen und keine vernetzte Wallbox dort, wo ein verlässlicher kWh-Nachweis genügt.

Sie verantworten eine Flotte in der Deutschschweiz? In 30 Minuten klären wir mit Ihnen die passende Installation pro Mitarbeitenden und die effektiven Kosten des Heimladens: Gespräch mit Voltaback vereinbaren.

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